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Abstimmung 11.03.2012: Gegenentwurf zur Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls"
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Ziel dieser Vorlage ist, dass die Gewinne der Lotterien und Wetten in der Schweiz vollumfänglich gemeinnützigen Zwecken in den Bereichen Kultur, Soziales und Sport zufliessen und Bund sowie Kantone Massnahmen gegen die Gefahren der Geldspiele einleiten. Dieser Text stellt die aktuelle Gesetzeslage vor und zeigt auf, was sich mit Annahme des Gegenentwurfes ändern würde. Anschliessend werden die Auswirkungen präsentiert sowie die Pro- und Contra-Argumente aufgeführt. Ausgangslage Heute sind die Spielbanken durch den Bund geregelt. Dieser erteilt Bewilligungen für den Betrieb der Spielbanken und bestimmt die ertragsabhängige Abgabe, welche der AHV und IV zukommt. Andere Wetten und Lotterien werden aktuell von den Kantonen geregelt. Was wird geändert? Die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Geldspiele liegt weiterhin beim Bund. Die neue Verwendung des Begriffes „Geldspiele“ anstelle des bisherigen „Glücksspieles“ führt dazu, dass die Verfassungsbestimmung neben Lotterien, Wetten und Spielbanken neu auch die Geschicklichkeitsspiele (z.B. Schach) einschliesst. Der Vollzug der Spielbanken bleibt, unter Wahrung der Interessen der Kantone, Sache des Bundes. Somit fliessen die Abgaben der Spielbanken weiterhin an AHV und IV. Neu ist, dass die Verantwortlichkeit der Kantone für alle anderen Geldspiele in der Bundesverfassung und nicht mehr nur auf Gesetzesstufe geregelt wird. Diese hält ausserdem fest, dass die Reinerträge aus diesen Lotterien und Sportwetten vollumfänglich gemeinnützigen Zwecken wie Kultur, Sozialem oder Sport zukommen. Zusätzlich sollen Bund und neu auch die Kantone durch neue Schutzmassnahmen die Spielenden vor den Gefahren der Geldspiele schützen. Auswirkungen Durch die eindeutige Verfassungsgrundlage werden die Zuflüsse an die sozialen Institutionen gesichert. Der Sport, allen voran der Breiten- und Jugendsport, profitiert jährlich von 130 Millionen Franken, während der Bereich Kultur und Soziales mit jährlich 400 Millionen Franken aus den Lotterien und Sportwetten unterstützt wird. Ausserdem werden die Zuflüsse an die AHV und IV aus den Spielbankenerträgen garantiert. Argumente der Befürworter Mit Annahme des Gegenentwurfes könnten die Fördergelder an Kultur, Soziales und Sport gesichert werden. Die Angebote dieser Institutionen, welche einen wichtigen Teil des gesellschaftlichen Zusammenlebens darstellen würden, könnten somit garantiert werden. Zudem würde der Gegenentwurf den Gefahren der Geldspiele umfassend Rechnung tragen, da sowohl der Gesetzgeber wie auch die Vollzugsorgane für einen angemessenen Schutz der Spielenden verantwortlich sind. Für eine reibungslose Zusammenarbeit von Bund und Kantonen sei das vorgesehene Koordinationsorgan genau die richtige Massnahme. Dieses garantiere eine effiziente Umsetzung der Verfassungsbestimmung. Argumente der Gegner Da die Kantone die Lotterien gleichzeitig bewilligen, veranstalten und von ihnen profitieren, hätten sie kein Interesse daran, dass möglichst wenig Geldspiele durchgeführt würden. Somit würde die Spielsucht gefördert anstatt verhindert. Durch den Wortlaut des Gegenvorschlags wäre es wieder möglich, Geldspielautomaten ausserhalb von Casinos (z.B. in Restaurants und Bars) anzubieten, wodurch ein wichtiger sozialer Schutz entfallen würde. Die aktuelle Gesetzeslage sichere die Förderung von Kultur, Sozialem und Sport ausreichend, sodass diese im Falle der Ablehnung des Gegenvorschlags nicht mit einer Kürzung der Fördergelder rechnen müssen.
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Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ] |
Zusammenfassung Ziel der Vorlage Die Reinerträge aus allen Geldspielen sollen gemeinnützigen Zwecken wie Kultur, Sport oder Sozialem, sowie der AHV/IV zufliessen. Bund und Kantone sollen den Gefahren der Geldspiele entgegenwirken. Wichtigste Änderungen Der Bund regelt weiterhin den Betrieb der Spielbanken, während die Kantone neu auf Verfassungsebene zum Vollzug der Lotterien und Sportwetten verpflichtet werden. Neu wird auch der Zufluss dieser Geldspiele an gemeinnützige Institutionen in der Verfassung verankert. Argumente dafür
Argumente dagegen
Positionen Ein "Ja" empfehlen: Bundesrat und Parlament, SVP, FDP, SP Ein "Nein" empfehlen: EVP |
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