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Abstimmung 23.09.2012: Initiative für den Schutz vor Passivrauchen
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Am 1. Mai 2010 trat in der Schweiz das neue Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Kantone dürfen über dieses Gesetz hinausgehende Regelungen einführen. Die zur Abstimmung stehende Vorlage will das Rauchverbot in der Bundesverfassung verankern. Damit soll eine einheitliche, nationale Lösung geschaffen werden, welche von allen Kantonen zwingend eingehalten werden muss. Dieser Text erläutert die heutige Lage sowie die Auswirkungen der Vorlage, sollte sie angenommen werden. Schliesslich zeigt der Text Argumente der Befürworter und Gegner der Vorlage auf. Ausgangslage Das aktuelle Bundesgesetz sieht ein Rauchverbot für geschlossene Räume vor, die öffentlich zugänglich sind, oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen. Insbesondere in der Gastronomie sind davon viele Betriebe wie Restaurants, Beizen, Bars und Diskotheken betroffen. Zu anderen öffentlichen Räumen gehören u.a. öffentliche Verwaltungsgebäude, Spitäler, Schulen, Museen, Theater, Einkaufszentren und der öffentliche Verkehr. Es dürfen Raucherräume, sogenannte Fumoirs, eingerichtet werden. Sie müssen aber abgetrennt und gut belüftet werden. Bedient werden sie nur, wenn die Angestellten im Arbeitsvertrag ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Ausnahmeregelungen sind für Gastlokale bis zu einer Grösse von 80 Quadratmetern möglich. Jeder Kanton kann selbständig verschärfte Regelungen einführen. Was wird geändert? Die Initiative will das Rauchverbot neu in der Bundesverfassung verankern. Es wird ein eigener Artikel dafür geschaffen. Zudem soll das bestehende Recht verschärft werden. Neu darf man in sämtlichen Innenräumen, welche als Arbeitsplatz dienen, nicht mehr rauchen. Das Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Innenräumen bleibt unverändert. Auswirkungen Bei einer Annahme der Initiative wird das Rauchverbot in der ganzen Schweiz vereinheitlicht und gegenüber dem geltenden Gesetz verschärft. Diese nationale Regelung müssen alle Kantone zwingend übernehmen. Bediente Fumoirs und Raucherlokale wären dann nicht mehr erlaubt. Zudem würde das Rauchverbot auch auf Einzelarbeitsplätze ausgeweitet, sofern es zum geschäftlichen Kontakt (Kundschaft) in diesen Räumen kommen kann. Betroffen wäre hier beispielsweise ein Velomechaniker in seiner Garage. Argumente der Befürworter Gemäss den Grünen entspreche ein Tag Passivrauchen 15-38 Zigaretten. Passivrauchen im öffentlichen Raum verursache laut Studien des Schweizerischen Tropeninstituts in Basel jährliche Gesundheitskosten von 420 Millionen Franken (gemessen durch Passivrauchen verursachte Spitalaufenthalten und verlorenen Lebensjahren). Im Tessin, wo das Rauchverbot schon am längsten gilt, gebe es seither sogar 20% weniger Herzinfarkte. Die Initiative schütze vor allem die Angestellten. Insbesondere im Gastrogewerbe müssten sich diese unter geltendem Recht zwangsläufig dem schädlichen Rauch aussetzen. Der Schutz sei hier unzureichend. Weiter werde mit dieser Regelung eine einheitliche, vereinfachte Lösung geschaffen. Diese würde gleiche Bedingungen zwischen allen Wirten in den Kantonen (insbesondere an den Kantonsgrenzen) herstellen. Argumente der Gegner Gemäss den Gegnern dieser Initiative biete das aktuelle Bundesgesetz bereits eine ausreichende, bundesweite Lösung. Falls nötig könnten die Kantone die Regelung verschärfen. Zudem wurde kein Referendum gegen das Bundesgesetz ergriffen. Das Volk stehe also hinter dieser Lösung. Weiter stelle eine verschärfte Regelung des geltenden Gesetzes eine Verletzung der persönlichen Freiheit dar. Man solle die Menschen nicht in jeder Lebenssituation kontrollieren und einschränken. Insbesondere in der Gastronomie sollen nicht schon wieder neue und noch schärfere Regelungen gelten, wurden doch vielerorts hohe Geldsummen in Umbauten investiert. Schlussendlich sei eine Verschärfung des geltenden Rechts schlichtweg verfrüht. Es sei politisch heikel und verwirrend, Regelungen in so kurzen Abständen zu ändern. Das Rechtssystem werde so instabil. Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ]
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Zusammenfassung Ziel der Vorlage Die Initiative will das Rauchverbot für alle Kantone als einheitliche Regelung in der Bundesverfassung verankern sowie das Rauchen in Arbeitsräumen verbieten. Wichtigste Änderungen Das Rauchverbot würde in der Bundesverfassung verankert. Alle Kantone hätten dann die gleiche Regelung. Bediente Fumoirs und Raucherlokale wären nicht mehr erlaubt. Das Rauchverbot würde auf auch auf Einzelarbeitsplätze ausgeweitet. Argumente dafür Passivrauchen sei schädlich. Angestellte im Gastrogewerbe müssten sich nicht mehr dem schädlichen Rauch aussetzen. Es soll eine einheitliche Lösung geschaffen werden. Argumente dagegen Das geltende Recht biete bereits eine ausreichende Lösung. Die Gastronomie soll nicht schon wieder eingeschränkt werden, da erst in Umbauten investiert wurde. Verschärfung des Rechts sei zu früh. Positionen Ein „Ja“ empfehlen: SP, Grüne Ein „Nein“ empfehlen: Bundesrat und Parlament, SVP, FDP, BDP, CVP |
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