Es ist Zeit, mit einer Propagandalüge aufzuräumen, die im Zusammenhang mit dem Fall Blocher in die Welt gesetzt wurde. Dazu schauen wir uns die gesetzliche Grundlage an.
Bundesgesetz über die Bundesverfassung
Art. 3 Eid und Gelübde
1 Jedes Mitglied der Bundesversammlung legt vor seinem Amtsantritt den Eid oder das Gelübde ab.
[…]
3 Wer sich weigert, den Eid oder das Gelübde zu leisten, verzichtet auf sein Amt.
Der Fall ist also klar. Ein Nationalrat ist erst im Amt, wenn er den Eid oder das Gelübde geleistet hat. Vorher ist er nicht im Amt und kann auch das amtseigene Privileg Immunität nicht geniessen.


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