Als Co Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit begrüsse ich den Entscheid der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates. Mit der Freigabe von OpenJustitia unter einer Open Source Lizenz können einerseits Kosten gespart werden, da kantonale Gerichte nun keine teuren, proprietären Software-Lizenzen mehr beziehen müssen. Andererseits ist anzunehmen, dass die Offenheit des Bundesgerichts auch andere Verwaltungsstellen anregt, eigens entwickelte Software als Open Source zu veröffentlichen um damit weitere Einsparungen in der Informatik der öffentlichen Hand anzustossen. Und drittens ermöglicht der frei zugängliche Quellcode innovativen Software-Firmen, neuartige Dienstleistungen rund um die Open Source Lösung anzubieten und Weiterentwicklungen im Auftrag von Gerichten auszuführen.
[1] Projekt OpenJustitia des Bundesgerichts: Worum geht es? (01.09.2011) http://www.bger.ch/openjustitia_worum_geht_es.pdf




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