Der Beschluss der Eidgenössischen Räte, der Armee für die Erfüllung ihrer Aufgaben inskünftig 5 Milliarden Franken (bisher 4.4 Milliarden) zur Verfügung zu stellen, hat ein grosses Echo ausgelöst. Kritisiert wird insbesondere auch die Interpretation, dass mit diesem Betrag auch 22 Kampfjets ohne Volksentscheid finanziert werden sollen.
Zwar kennen wir auf Bundesebene das Instrument des Finanzreferendums nicht. In der Debatte im Ständerat wurde aber immer die Absicht vertreten, dass in dieser Angelegenheit ein Volksentscheid möglich sein müsse. Noch in der Sommersession sagte Bundesrat Maurer im Ständerat: „So, wie wir das heute beurteilen, sieht diese Botschaft (Anmerkung: gemeint ist die Kampfjetvorlage) eine Sonderfinanzierung vor. Dazu braucht es eine Gesetzesvorlage. Diese wird dem Referendum unterstellt sein, und es kann dazu eine Abstimmung geben.“
Die Befürworter der Aufstockung des Militärbudgets betonten stets, dass es sich lediglich um eine Planungsvorgabe handle. Der Bundesrat ist deshalb meines Erachtens frei bzw. steht quasi im Wort, für die Kampfjet eine separate, referendumsfähige Finanzvorlage zu präsentieren. Damit würde er auch der Aussage des Verteidigungsministers entsprechen. Das Volk hätte in diesem Geschäft das letzte Wort.

