Woran denken wir beim Begriff „Gottesstaat“? Wohl an finstre, bärtige Islamisten, die über der Vernichtung des christlichen Abendlandes brüten und Selbstmordattentäter auf ihre letzte Reise schicken, wenn sie nicht gerade in der Moschee Hasspredigten vom Stapel lassen. Der Iran ist das idealtypische Beispiel für einen derartigen Gottesstaat und die Taliban, übersetzt heisst das offenbar „Religionsschüler“, kämpfen als Gotteskrieger, um einen solchen in Afghanistan zu errichten. Das Wesensmerkmal eines Gottesstaates ist die Einheit von Kirche und Staat. Jegliches staatliches Handeln basiert auf Vorgaben der religiösen Texte und die Vertreter der Religion nehmen so eine Art Verfassungsgerichtsbarkeit wahr, indem ihnen der letzte Entscheid über die wesentlichen staatlichen Entscheide obliegt. Verkürzt ausgedrückt, bricht das religiöse Dogma rechtsstaatliches Handeln. Ein Gottesstaat kann also nie eine direkte Demokratie sein, weil ein Volksentscheid nur umsetzbar wäre, wenn er dem religiösen Dogma nicht widerspricht, was die freie Meinung drastisch einschränkt. Wir Schweizer sind uns im Urteil über den Iran vermutlich ziemlich einig. Nur, um den geht es mir diesmal nicht. Es erging zur Fastenzeit ein Hirtenbrief aus Chur, er richtete sich an die katholischen Kirchgemeinden im Verantwortungsbereich des Bischofs Monsignore Vitus Huonder. Er ist auch für die Stadt Zürich zuständig. Monsignore Huonder erinnerte die Gläubigen an die Bedeutung des Sakramentes der Ehe. Eine solche dauere, so sagt die Bibel, bis dass der Tod die Eheleute scheidet. Nicht vorgesehen ist, jedenfalls wenn die Ehe im katholischen Ritus geschlossen und von den Vermählten korrekt vollzogen wurde, die Ehe durch Menschen zu beenden. Wie Bischof Vitus selbst feststellt, wurden 2009 47% der Ehen geschieden, heute mehr. Nun müssten die Geschiedenen, um nicht in Sünde zu leben, allein bleiben. Es geht für die katholische Kirche nicht, so Bischof Vitus, einem nach Scheidung wiedervermählten Gläubigen die Sakramente, etwa das Abendmahl, zu gewähren. Ohnehin könnte sich ein Geschiedener nicht in einer katholischen Kirche wiedervermählen. Augustinus lebte im 1. Jahrhundert nach Christus. Ihm schwebte eine „civitas Dei“, ein Gottesstaat vor. Von ihm stammt dieser Begriff, nicht von den Islamisten. Ich bin weit davon entfernt, mich über den Katholizismus lustig zu machen. Wenn schon Katholisch, dann ist nichts dagegen einzuwenden, den Glauben konsequent zu leben. Ich bin aber besonders froh darüber, dass sich das hehre Ideal von Augustinus‘ Gottesstaat bei uns nicht als Staatsform festigen konnte. Im Vatikan wurde es umgesetzt und Papst Benedikt XVI ist bekennender Augustianer. Die christlichen Grundwerte führen wir im Munde, wenn wir uns gegen den Islam abgrenzen. Extremisten gibt es überall.
Gesellschaft > Religion, April 2012
De civitate Dei
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Kommentare von Lesern zum Artikel
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Heinz Mahler sagte August 2012 Ich sehe als massivste Beleidigung an wenn von Christlichen Grundwerten gesprochen und wie selbstverständlich suggeriert wird das Menschlichkeit und Vernunft auf "Christliche Grundwerte" basiere. So etwas unverständliches und widersprüchliches hört man eigentlich nur von Menschen welche mühe haben seinen Mitmenschen Empathie empfinden können. Scheint aber bei der SVP ein weit verbreites Problem zu sein. Aber ich sehe es schon auch so das Religion und auch politische Dogmen ein grosses gesellschaftliches Problem ist. Islam,Christen, Juten-tum usw. unterscheiden sich nicht wesentlich. |
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x y sagte August 2012 Man darf die katholische Kirche nicht mit dem Christentum verwechseln. Wussten Sie übrigens, dass das Bistum Chur, wo besagter Huonder amtet, im Jahr 936 von Sarazenen überfallen und geplündert worden ist? Das geschah im Rahmen der islamischen Expansion. Ich betrachte Religionen als frühe Instrumente politischer Machthaber um politische Macht zu legitimieren. Herrschende Klassen legitimierten ihre Macht über die Massen mit göttlicher Auserwählung, göttlicher Abstammung, damit dass sie Propheten oder Sprachrohre Gottes waren oder mit göttlicher Gnade oder gar damit selber eine Gottheit zu sein. Die Pharaonen z.B. oder die frühen römischen Kaiser waren Staatsgötter. Christliche Kaiser legitimierten ihre Herrschaft und Standesgesellschaften mit göttlicher Gnade. Wer unten war, war eben ein armer Sünder, wer oben war genoss die Gnade und Liebe Gottes. Auch in Indien wurde das Kastensystem, welches der Standesgesellschaft ähnelt, religiös legitimiert. Frühe Staaten hatten einen Staatsgott, der das Herrschaftssystem legitimieren und die Moral der Bevölkerung gewährleisten sollte. Die Herrscher sagten was Gesetz ist, behaupteten es sei göttliches Gesetz und drohtem jedem, der dagegen verstiess mit der Hölle oder anderen schlimmen Strafen göttlicher Natur. Bei einfachen Bauerngesellschaften funktionierte das hervorragend. Gebildet waren die herrschenden Klassen und der Klerus. Das einfache Volk hatte daran zu glauben oder zu sterben. Erst die Reformation schuf ein bisschen Abhilfe als Leute wie Luther und Zwingli begannen die Bibel in die Muttersprache der Menschen zu übersetzen, denen sie gepredigt wurde. So begannen die Leute endlich einmal zu verstehen was in der Bibel stand und mussten nicht mehr einfach alles glauben was ihnen die Priester erzählten. Dann kamen die Aufklärungs-Philosophen, welche Gesellschafts- und Herrschaftsmodelle hinterfragten, es gab die französische Revolution, die einen Herrscher von Gottes Gnaden hinwegfegte und es kam die Aufklärung. Im 19. Jahrhundert wurden in der Schweiz Klöster geschlossen und es gab eine liberale Bewegung im Land, der wir letztlich die Gründung unseres Bundesstaats zu verdanken haben. Die religiös-konservativen katholischen Kräfte kämpften im Sonderbundskrieg von 1847 noch für den alten Staatenbund. Doch auch heute noch meinen religiöse Führer, sie müssten der Gesellschaft sagen wo es langgeht. So meint halt ein zölibatärer katholischer Priester er müsse verheirateten Ehepaaren die Leviten lesen sofern diese sich scheiden lassen möchten usw. usf. Ich finde, dass hierzulande jeder selbst schuld ist, wenn er sich freiwillig religiösen Geboten unterwirft. In anderen Ländern haben die Leute jedoch oft keine freie Religionswahl und müssen glauben, wenn sie leben wollen. |
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Stefan Pfister sagte April 2012 Monsignore Huonder ist nicht die Schweiz und nicht das Christentum. Er ist eine Einzelfigur, deren Meinung von manchen geteilt wird, von (hoffentlich vielen) andern nicht. Einzelne Hassprediger sind auch nicht der Islam, sondern vertreten Meinungen, die von manchen geteilt werden, von anderen nicht. Frage an den Blogautor: stimmen Sie mir da zu? |
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Karl Müller sagte April 2012 Die Religionsgemeinschaften sind so etwas wie Vereine. Die Vereinsfreiheit garantiert, dass die Vereine ihre internen Verhältnisse frei gestalten können, solange diese nicht im Widerspruch zu staatlichen Regelungen stehen. Ein Verein kann beschliessen, dass gewisse Vergünstigungen von einem bestimmten Verhalten der Mitglieder abhängen. Wer mit den Vereinsstatuten nicht einverstanden ist, hat drei Möglichkeiten: sich mit Gleichgesinnten zusammen tun und eine Aenderung der Statuten erwirken, einem andern Verein beitreten oder selber einen neuen Verein gründen. Diese Möglichkeiten stehen auch den Katholiken offen. Es gibt also keinen Grund zur Klage. |
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