Der Nationalrat hat eine Reihe von Bestimmungen in die Asylgesetzrevision aufgenommen, welche die Verfahren beschleunigen, den Missbrauch bekämpfen, die Attraktivität der Schweiz als Fluchtland senken und die Effizienz im Asylvollzug erhöhen sollen. Im Grundsatz sollten diese Anliegen unterstützt werden.
Die nationalrätliche Fassung der Vorlage 1 der Asylgesetzrevision hat bekanntlich hohe Wellen geworfen, die im Verlauf der Sommermonate auch unsere Kommission erreicht haben. So wurden wir von verschiedener Seite daran erinnert, was auf dem Spiel stünde: Die einen sehen die humanitäre Tradition unseres Landes gefährdet. Andere mahnen, dass, wer die Missstände und auch den Missbrauch des Asylrechts toleriere und darüber hinwegsehe, einen Beitrag zu einer fremdenfeindlichen Stimmung in unserem Land leiste.
Missbrauch vorbeugen
Die Wahrheit liegt, wie so oft, wahrscheinlich in der Mitte. Richtig ist: Der Umgang mit diesen Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, ist ein Massstab für die Humanität unserer Gesellschaft. Richtig ist aber auch die Feststellung, dass im Asylbereich wie in jedem anderen Bereich das Recht und die Rechtsstaatlichkeit gelten. Die staatliche Rechtsordnung hat der Humanität zugunsten schutzsuchender Menschen Raum zu gewähren. So gesehen liegen all jene falsch, die das Asylrecht als Element der Migrationssteuerung betrachten. In der Asylpolitik geht es vielmehr um das staatliche Verhalten gegenüber Menschen, die aus unmittelbar menschenrechtlichen Gründen Zuflucht suchen. Deshalb müssen wir uns bei jeder Bestimmung auch im Klaren sein, dass in unserem Bemühen, dem Missbrauch zu wehren, nicht der Kern des Asylrechts ausgehöhlt werden darf.
Wenn wir beim Recht auf Asyl aber klare Grenzen ziehen - ziehen müssen -, sind damit auch Erwartungen verbunden: ein faires Verfahren mit Rechtsschutz und ein menschenwürdiger Aufenthalt für die Gesuchstellenden, aber auch die Erwartung des Gastlandes und der Bevölkerung, dass, wer bei uns ein Gesuch um Asyl stellt, sich kooperativ zu verhalten hat, sich an unsere Regeln des Zusammenlebens zu halten hat und abschliessende Entscheide auch akzeptieren muss.
Verfahren beschleunigen
Ich unterstütze bei den meisten Bestimmungen aus dem Nationalrat die Stossrichtung, die folgende Ziele verfolgt: die Verfahren wirksam zu beschleunigen, Missbräuche konsequent zu bekämpfen, die Anziehungskraft der Schweiz als Fluchtland zu schwächen und vor allem auch Wegweisungen – und das in allen Kantonen - effizient zu vollziehen, und das in allen Kantonen.
Ich schliesse mit vier Schlussfolgerungen:
- Sämtliche Beschleunigungsmassnahmen, die wir treffen können und die vom Nationalrat vor allem in die Vorlage 1 eingebracht wurden, dazu gehören auch die auch die Behandlungsstrategien für das Bundesamt für Migration und das Bundesverwaltungsgericht, tragen dazu bei, dass schnelle Entscheide die Perspektiven für Asylsuchende klären.
- Wer mit der falschen Vorstellung zu uns kommt, bei uns wirtschaftlich Fuss fassen zu können, dem tut man nichts Gutes, wenn man ihn im Ungewissen lässt, ob sich dieser Traum bei uns verwirklichen lasse.
- Wer unsere Gastfreundschaft missbraucht und sich nicht wie ein Gast verhält, indem er sich nicht an unsere Regeln hält oder sogar straffällig wird, darf keine schonende Behandlung erwarten.
- Wenn einmal ein Entscheid gefällt worden ist, ist eine effiziente und konsequente Wegweisungspraxis nicht nur zu verlangen, sondern auch durchzusetzen.

