In Karlsruhe wird am 12. September das deutsche Bundesverfassungsgericht ein weiteres Urteil über die Euro-Politik fällen. Es könnte weitgehende Folgen zeitigen. Der bisherigen Eurorettungspolitik, die weitgehen die betroffenen nationalen Parlamente zur Machtlosigkeit verdammte und die verfassungsmässigen Regierungskompetenzen überschritt, könnte es eine herbe Absage erteilen. Zudem greift Angst vor einer möglichen Volksabstimmung um sich.
Wie auch immer der Richterspruch lauten wird: das Verfassungsgericht hat sich mit einem Grundmalaise zu befassen. Demokratische Strukturen auf Ebene des europäischen Währungssystems und auch der EU existieren nicht. Die Eurorettungspolitik wir nicht von den Völkern der Euro-Staaten bestimmt, sondern den Finanzmärkten diktiert. Massgeblich geworden sind Zinsaufschläge und nicht Volks- oder Parlamentsvoten. Damit wird das Funktionieren des politischen Systems unterhöhlt. Die EU war immer ein Eliteprojekt mit reichlich geringer demokratischer Legitimation und vor allem Mitbestimung. Zusammengehalten wurde es durch einen Kanon gemeinsamer Werte und die gegenseitigen Vorteile des gemeinsamen Binnenmarktes, lange auch des Euro. Sie vermochten das demokratische Defizit einigermassen zu übertünchen. Dieser Vorrat erscheint nun nicht nur auf Grund der Eurokrise als aufgebraucht. Dazu kommt, dass die Finanzmarktlogik einen schier unlösbaren Konflikt kreiert hat: Während eine schnelle Rettungspolitik für den Euro die Demokratie unterhöhlt, ist sie einer schnellen Eurorettung hinderlich. Da sich keine Politikerin und kein Politiker leisten kann, nicht grundsätzlich für mehr Demokratie zu votieren, grassiert nun das Gerede von der „marktkonformen Demokratie“. Das ist reine Vernebelung. Denn das Volk entscheidet so, wie es will, marktkonform hin oder her, derweil die „Marktklogik“ der Finanzmärkte ausschliesslich der Geldlogik gehorcht. Mit Demokratie hat letztere mithin kein My zu tun hat. Die Zurückgewinnung des Gewichts der Politik lässt sich aber nur mit mehr Demokratie durchsetzen.
Bisher haben die wenigen Volksabstimmungen, die es in der EU gab, oftmals zu einem plebiszitären Nein gegenüber EU Ministerbeschlüssen geführt. Letztmals war es das französische Volks Nein, das das EU-Verfassungsprojekt bodigte. Wie immer kommt dann die Leier vom überforderten Volk. Heute wird ja schon beklagt, die Parlamente seien angesichts der komplizierten Materie des Euro Rettungsschirms hoffnungslos überfordert. Wäre dem so, müssten die entsprechenden Parlamentsmitglieder allerdings schleunigst als zu wenig kompetent zurücktreten. Das Problem ist aber gar nicht die Ueberforderung, sondern der fehlende parlamentarische Einbezug in den Eurorettungsprozess. Und der des Volkes in die Grundentscheidungen. Es gehört zur Arroganz aller so genannten Eliten, dass sie die als überfordert ansehen, die sie zu kontrollieren haben. Immer wieder wird von verschiedensten politischen Ecken auch moniert, Volksabstimmungen schwächten die Rolle des Parlamentes. Lustigerweise haben mir Zusammenkünfte mit Parlamentsdelegationen aus EU Ländern im Gegenteil offenbart, dass die einzelnen Parlamentarier bei uns trotz Referendumsdemokratie eine um einiges stärkere Stellung einnehmen.


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