Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IV) ist wohl eines der meist revidierten. Vor Kurzem wurde das erste Massnahmenpaket der 6. IV-Revision verabschiedet. Mit diesem wird nächstes Jahr ein Paradigmawechsel bei der Invalidenversicherung eingeleitet. Statt „Einmal Rente - immer Rente“ wird das ursprüngliche Paradigma „Eingliederung vor Rente“ etwas neu formuliert als „Rente als Brücke zur Eingliederung“ wieder stärker gewichtet. Bis 2017 sollen 12‘500 Renten aufgehoben werden können. Ob dieses Ziel erreicht werden kann, steht derzeit noch in den Sternen.
Derzeit beraten die bundesparlamentarischen Kommissionen das zweite Massnahmenpaket (IV-Revision 6b). Dieses sieht massive Rentenkürzungen von bis zu 37.5% vor. Diese Kürzungen betreffen vor allem Menschen mit einer Teilinvalidität zwischen 55 und 99%. Es handelt sich dabei um Menschen mit einer Behinderung, die gerade wegen ihren schweren Einschränkungen kaum in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert werden können.
Die bisher umgesetzten IV-Sparmassnahmen hatten für betroffene Menschen einschneidende Wirkungen. Erneute Einsparungen - das zeigt die Vorlage des Bundesrates deutlich - können nur noch mit Massnahmen erreicht werden, die unsozial sind. Die IV-Zitrone ist definitiv ausgepresst.
Ohne die Auswirkungen der erst gerade beschlossenen und noch nicht einmal umgesetzten Revision 6a abzuwarten, soll erneut zu Lasten vieler Menschen mit Behinderungen, die bereits heute - trotz IV-Rente - am Existenzminimum leben, gespart werden. Das ist nicht akzeptabel und muss bekämpft werden.
Wir müssen die Invalidenversicherung revidieren; aber so, dass sie weiterhin eine soziale Versicherung bleibt. Eine Versicherung, die Menschen mit Behinderungen Perspektiven öffnet, sie in der beruflichen Eingliederung unterstützt und eine soziale Existenzsicherung erlaubt.


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