In der zurückliegenden Herbstsession konnten die eidgenössischen Räte nach langen Beratungen die erste Vorlage der Asylgesetzrevision abschliessen. Die SVP hat über 45 Anträge zu einer Verschärfung des Asylgesetzes in die parlamentarische Debatte eingebracht. Mit rund der Hälfte dieser Anträge ist sie in den Räten auch durchgedrungen und hat damit die Debatte massgeblich geprägt. So begründen beispielsweise Wehrdienstverweigerung oder Nachfluchtsgründe (z.B. politische Tätigkeit in der Schweiz) in Zukunft keine Flüchtlingseigenschaft mehr. Das System der Not- und Sozialhilfe für Asylbewerber wird etwas restriktiver ausgestaltet und die Mitwirkungspflichten der Gesuchsteller werden verschärft.
Der erste Teil dieser Massnahmen wird nun dringlich in Kraft gesetzt. Diese Verbesserungen dürfen indes nicht darüber hinwegtäuschen, dass wichtige Anträge der SVP, z.B. zur Beschleunigung der Verfahren oder zur Einführung von geschlossenen Zentren für kriminelle und renitente Asylbewerber, von einer Mitte-Links-Mehrheit im Parlament abgelehnt wurden. Die bestehenden, unbefriedigenden Zustände werden damit noch länger anhalten. Einerseits sollen grundlegende Veränderungen am Asylverfahren erst in einer zweiten Revisionsetappe an die Hand genommen werden, was wiederum viel Zeit kosten wird, andererseits ist das zuständige Bundesamt im Vollzug total überfordert und in einem unhaltbaren Zustand.
Zur Lösung dieses Problems fehlt es ganz offensichtlich auch am politischen Willen der zuständigen SP-Departementsvorsteherin Sommaruga. Insgesamt bleibt die Schweiz für Wirtschaftsmigranten sowie Personen, welche kein Anrecht auf Asyl haben und unser Gastrecht sogar gezielt missbrauchen, noch immer viel zu attraktiv.
Die SVP gibt sich mit dem in der aktuellen Revision Erreichten nicht zufrieden. Deshalb werden die Arbeiten für ein neues Initiativprojekt aufgenommen. Die ungelösten Probleme des Asylwesens, die zu langen und ineffizienten Verfahren, der nicht funktionierende Vollzug und die Asylkriminalität sollen endlich nachhaltig gelöst werden. Die Verfahren für Asylantragssteller sind massiv zu verkürzen, auf noch 30 Tage. Es soll nur noch eine Rekursmöglichkeit bei einer Beschwerdeinstanz im Justiz- und Polizeidepartement geben, welche Rekurse innert 10 Tagen erledigt. Asylbewerber, die gegen die Regeln des Asylverfahrens verstossen oder straffällig werden, sollen gänzlich aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Für die Zeit der massiv verkürzten Verfahren sollen die Asylbewerber nicht mehr auf die Kantone und Gemeinden verteilt, sondern in einem zentralen Asylbetreuungszentrum untergebracht werden. Vorstellbar wären auch drei Betreuungszentren, aufgeteilt auf die Deutschschweiz, die Westschweiz und das Tessin. In diesen geschlossenen Zentren sollen sämtliche Verfahren durchgeführt werden. Damit die Asylbewerber für Befragungen zur Verfügung stehen und die Verfahren rasch und effizient erfolgen können, sollen die Personen die Zentren während der gesamten Verfahrensdauer nicht verlassen.
Damit wird sich auch das Problem der Asylkriminalität massiv reduzieren und die heute viel zu hohe Attraktivität des Asyllandes Schweiz markant abnehmen.



47%



