Ebenso mysteriös, wie die Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe eingereicht worden war, wurde sie wieder zurückgezogen. Das bedeutet aber keineswegs, dass das Problem damit vom Tisch ist. Die eindeutigen und klaren Forderungen für die sofortige Einführung der Todesstrafe zeigen, dass die Diskussion rund um diese Thematik uns auch in Zukunft beschäftigen wird.
Erstaunlich ist dabei, dass auch namhafte rechtsradikale PolitikerInnen sich keineswegs von der Initiative distanziert haben. Grausame Strafen sind en vogue.
Gemäss unserer Verfassung darf eine Initiative das zwingende Völkerrecht nicht verletzen. Die meisten Staatsrechtler sind der Ansicht, dass die Todesstrafe nicht zum zwingenden Völkerrecht gehöre. Damit hätte das Parlament die Initiative von diesem Aspekt her betrachtet für gültig erklären müssen.
Wir können das Rad der Aufklärung wieder zurückdrehen und uns in die barbarischen Zeiten der Henker und der Steiniger zurückbewegen. Oder aber wir können den Begriff des zwingenden Völkerrechts erweitern, wie dies auch renommierte Völkerrechtler vorschlagen.
Grausame Strafen sind eben auch grausam. Wir sind gut beraten, diese Diskussion zu führen, denn die nächste Initiative gleichen Inhalts wird kommen. So oder so.



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