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Eigenmietwert bestraft Rentner

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Für viele Wohneigentümer im Ren­ten­al­ter ist die Be­steue­rung des Ei­gen­miet­werts ein gros­ses Pro­blem. Die HE­V-I­ni­tia­tive „Sicheres Woh­nen im Alter“ sorgt für mehr Ge­rech­tig­keit. Stim­men Sie daher am 23. Sep­tem­ber 2012 JA!

Mehr Gerechtigkeit für alle 

Rentner mit Wohneigentum, die ihre Hypothek amortisiert haben und vom Renteneinkommen leben, werden mit der Besteuerung des Eigenmietwerts bestraft. Die Initiative richtet sich gegen diese ungerechte Sonderbesteuerung, ohne den jüngeren Wohneigentümern die Möglichkeit zu nehmen, die für sie oftmals wichtigen Schuldzinsabzüge geltend zu machen. Denn die Jüngeren würden mit dessen Wegfall bestraft, wenn der Eigenmietwert, wie die Gegner der Vorlage fordern, für alle wegfällt. Die HEV-Initiative schafft mithin mehr Steuergerechtigkeit für alle.

\"Für den Staat ist es ein einfacher, aber gefährlicher Weg, den Mittelstand mit Wohneigentum, der sich klar von den Reichen unterscheidet, zur Kasse zu bitten\"

Nicht reich

Ältere Wohneigentümer sind nicht per se reich. Tausende müssen aufs Geld schauen. Sie haben sich häufig hoch verschuldet, um ihre eigenen vier Wände zu erwerben. Oft wird ein Leben lang gespart, um einerseits das Eigenheim zu erwerben und andererseits die Schulden abzuzahlen. Nicht selten wurden dafür die Vorsorgegelder geopfert. Es wird regelmässig auf viele Annehmlichkeiten im Leben verzichtet. Dafür werden sie im Alter extra hoch besteuert. Für den Staat ist es ein einfacher, aber gefährlicher Weg, den Mittelstand mit Wohneigentum, der sich klar von den Reichen unterscheidet, zur Kasse zu bitten.

\"Rentner mit Wohneigentum, die ihre Hypothek amortisiert haben und vom Renteneinkommen leben, werden mit der Besteuerung des Eigenmietwerts bestraft\"

Dringen​der Handlungsbedarf

Mit der Behauptung, es bestehe kein Handlungsbedarf, wird einerseits die Verschuldung und damit letztlich die Banken weiterhin gefördert und andererseits verkannt, dass die Verkraftbarkeit der Steuerbelastung niemals ein gültiges Argument für eine Steuer sein kann, die abertausende ungerecht behandelt. Die HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ schiebt der Besteuerung des Eigenmietwerts einen Riegel und verdient daher am 23. September 2012 Ihr JA!

Die Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ auf einen Blick:

• Einmaliges Wahlrecht für Wohneigentümer im Rentenalter, sich für den Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwerts zu entscheiden oder nicht.

• Wer das Wahlrecht ausübt, muss auf die Abzüge der eigenheimbezogenen Schuldzinsen verzichten und kann jährlich noch maximal 4000 Franken für den Unterhalt abziehen.

• Massnahmen für Energiesparen, Umweltschutz und Denkmalpflege bleiben wie bisher.

• Wer das Wahlrecht nicht ausübt, wird wie bis anhin besteuert.

 

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D​ieser Artikel erschien im neuen Statements


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Kommentare von Lesern zum Artikel

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56%
(16 Stimmen)
Karl Müller sagte September 2012

Der Eigenmietwert muss abgeschafft werden, denn die bisherige Regelung ist ungenügend und muss geändert werden. Die Initative ist jedoch ungeeignet, denn sie sieht vor:

"Die Unterhaltskosten können bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken jährlich abgezogen werden, wobei der Bund diesen Betrag periodisch der Teuerung anpasst. Die Kosten für Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden."
Das ist nicht sinnvoll.

Die Initiative muss also leider abgelehnt werden. Schade um die verpasste Chance!

Zur Lösung des Eigenmietwertproblmes​ gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B.:
Kein EM, aber Abzüge für Unterhaltskosten und Hypotharzinsen.
Das ist nicht sinnvoll.
Kein EM, aber Abzüge für Unterhaltskosten aber nicht für Hypotharzinsen.
Das ist nicht sinnvoll.
Kein EM, aber Abzüge für Hypotharzinsen aber nicht für Unterhaltskosten.
Da​s ist nicht sinnvoll.

Kein EM und keinerlei Abzüge.
Nur das ist sinnvoll.


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17%
(12 Stimmen)
Anton Keller sagte September 2012

Die Initiative hat einen groben Fehler: Weshalb können nicht eigenheimbezogene Schulden abgezogen werden?


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73%
(11 Stimmen)
Hammond Winton sagte September 2012

Offenbar haben einige Leute den Initiativtext nicht oder etwas unsorgfältig gelesen. Damit alle vom gleichen Sprechen, hab ich unten den zur Abstimmung stehenden Artikel nochmals eingefügt:

Art. 108b (neu) Steuerpolitische Massnahmen zur Wohneigentumsförderun​g

1 Bund und Kantone treffen zur Förderung und zum Erhalt des selbstgenutzten Wohneigentums wirksame steuerpolitische Massnahmen.

2 Zu diesem Zweck gestalten sie namentlich die direkten Steuern wie folgt:

a. Eigentümerinnen und Eigentümer von SELBSTGENUTZTEM Wohneigentum haben ab Erreichen des Alters, ab dem die Bundesgesetzgebung über die Alters- und Hinterlassenenversich​erung einen Anspruch auf eine Altersrente vorsieht, das einmalige Wahlrecht, sich dafür zu entscheiden, dass die Eigennutzung des Wohneigentums am Wohnsitz nicht der Einkommenssteuer unterliegt.

b. Wird das Wahlrecht ausgeübt, ENTFÄLLT die Möglichkeit, die eigenheimbezogenen Schuldzinsen sowie die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Die Unterhaltskosten können bis zu einem Maximalbetrag von 4000 Franken jährlich abgezogen werden, wobei der Bund diesen Betrag periodisch der Teuerung anpasst. Die Kosten für Massnahmen, welche dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, können vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

Quelle: http://www.admin.ch/c​h/d/pore/vi/vis359t.h​tml


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50%
(12 Stimmen)
Rainer Selk sagte September 2012

Sehr geehrter Herr Keller, ich habe ja Verständis für Ihre Breite. Irgendwie muss ich aber konstatieren, dass wir dann am Schluss bei der Velobremse landen. Zugegeben, etwassehr weit gefasst.

Der Eigenmietwert ist vom inhaltlichen und gedanklichen Ansatz her ein vollständige Rohrkrepierer und um den zu eleminieren, können wir ja nicht gleich die ganze Arme in Frage stellen, ums es bildlich darzulegen.

Wenn BR EWS von CHf 200.- mio. spricht, die fehlen, ist das ein Witz gegen die zig Milliarden, die sie dem IWF nachschmeisst wegen angebl. 3% Zinsen und grosser Befürchtung, dass das Geld nie zurückkommt.

Nein, ich bin der Meinung, dass bei den Rentnern angefangen und dann Schritt um Schritt die Sache angegangen werden muss. Alles andere wäre soetwas, wie ein eine hypontisierte Reformstarre.


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11%
(9 Stimmen)
Anton Keller sagte September 2012

Konsequenterweise müssten dann sämtliche Schuldzinsen nicht mehr vom Einkommen abzugsfähig sein und die Belehnung / Verpfändung / Vermieteung solcher Liegenschaften verboten werden. Zudem gilt dies dann auch fairerweise für Immobilien im Ausland.


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69%
(13 Stimmen)
Roger Walser sagte September 2012

Es macht keinen Sinn Rentner in dieser Frage zu bevorzugen. Die einzige logische und faire Lösung wäre die Abschaffung des Eigenmietwertes für alle und im Gegenzug die Abschaffung der Abzugsmöglichkeiten von Mietzins und Unterhaltskosten.

Ich würde sogar die Behauptung aufstellen, dass die Preise für Immobilien sinken würden, wenn man die Kosten für die Hypothek nicht mehr steuerlich berücksichtigen könnte.


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44%
(16 Stimmen)
Karl Müller sagte September 2012

Die Initianten sind Schlaumeier. Sie wollen den Fünfer und das Weggli: keine Besteuerung des Eigenmietwerts und trotzdem Abzugsmöglichkeiten.


Gleichzeitig geht die Initiative zu wenig weit.
Der Eigenmietwert gehört abgeschafft! Und zwar für alle!

Im Gegenzug gibt es jedoch auch keinerlei Abzugsmöglichkeiten mehr. Auch nicht für Hypothekarzinsen. Das führt zu einer schlankeren Steuererklärung und weniger Aufwand beim Steuerzahler und beim Steuervogt.


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62%
(21 Stimmen)
Rainer Selk sagte September 2012

1. Wer heute ene AHV Rente bezieht, hat dafür adäquat einbezahlt. Das verlängerte Altersrisiko ist dabei berücksichtigt.

2.​ In der CH zahlen ALLE in die AHV ein, egal, ob sie zig Millionen verdienen oder nicht, die AHV Rente bleibt plafoniert (Maximal einzel ca. Fr. 2400, Ehepaar ca. Fr. 3500.-). In Deutschland zahlen 40% der möglichen Zahler wegen Selbständigkeit nicht ein (privat versichert).

3. Die Mär von dem Millionenheer von Pensionären, in die Welt gesetzen von BR EWS ist eine groteske Verzerrung der Realität und eine, pardon, Frechheit!

4. Pensionskasse: viele heutige Rentner haben noch gar keine hohen PK Leistungen, weil es das BVG noch garnicht so lange gibt, die Einzahlungsmöglichkei​ten also in der Länge noch nicht möglich waren. Alle anderen haben in Unternehmens PKs einbezahlt. Und die Leistungen von dort her haben in diesen Überlegungen, weil privat, nichts zu suchen, ebensowenig, wie Leistungen aus der 3.Säule.

4. Die heutige 'Rentnerklasse' zeichnet sich darin aus, dass sie gespart hat und nicht Geld für irrwitzigen Unsinn verjubelte.

Und nun kommen wir zum Eigenmietwert (EMW).

Wer ein Töff kauft, muss auf den ja auch keinen EMW bezahlen, nicht wahr.

Vor ca. 15 Jahren, solange ist es wohl her, mussten Rentener im Kanton Zürich zumindest nur 80% ihrer Einkünfte versteuern, weil man wusste, das Einkommen sinkt mit Eintreten in den Rentnerstatus. Die Abstimmung damals hat solidarisch zu ab dann 100% Versteuerung geführt. Das hat viele Rentner in Liquditätsprobleme gestürzt. Die damaligen blumigen Versprechungen der Politiker wurden samt und sonders nicht eingehalten!

Noch immer sinkt das Einkommen bei Eintritt in den Pension, aber nun kommt der Neidgedanke auf und es werden die Pensionäre durch die Bundespräsidentin quasi im Nebensatz massiv diskreditiert ('Studien belegen', wenn ich das schon höre...).

Der EMW legt einen Mietzins fest, den der Eigentümer hätte erreichen können, wenn er seine Liegenschaft vermieten würde. Um diesen EMW wird das steuerbare Einkommen künstlich aufgeblähnt. Welche ein seltsames Verständnis von Eigentum. Fehlt nur noch, dass ein Eigentümer mit sich selbst auch noch einen Mietvertrag abzuschliessen hat... Absurd.

Die Abzugsmöglichkeiten bei Eigentum kann man sicher diskutieren. Aber der Eigentümer hat das Risiko der Liegenschaft selbst zu tragen, ein Mieter eben nicht. Er kann vom Eigentümer verlangen, dass Mängel behoben werden. Dafür bezahlt er ja seinen Mietzins.

Es müsste m. E. aber das Ziel sein, dass Liegenschaftseigentüm​er schuldenfrei , also die Hypos. zurückgezahlt werden. Damit würden den Banken dann auch real das Geld zurückfliessen, was die zur Stärkung ihrer Kapitaldecken zu äufnen sollen usw.

Fazit: Eigenmietwert für Rentner abschaffen!


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37%
(19 Stimmen)
Heinz Mahler sagte September 2012

Alles schön und gut wenn von Bestrafung gesprochen wird. Was ist aber mit den grosszügigen Steuerabzügen welche getätigt werden konnten wenn die Immobilie mit den Vorsorgekonto finanziert wurde ?
Daneben Renter bestraft werden welche zur Miete wohnen und warum sollen nur Rentner in den Genuss der Steuerbefreiung kommen ?
Zusätzlich bleibt auch die frage der Kosten welche Rentner verursachen und bei der AHV und PK Rentner heute viel zu viel beziehen und die heutigen Einzahler das ausbaden müssen und für sich im Alter im Jahr 2030 viel weniger zur verfügen haben werden. Von der Initiative profitieren eben nur die Reichen Hausbesitzer und benachteiligt welche zur Miete wohnen müssen.
Solidarität zwischen den Generationen sollte auch nicht überstrapaziert werden, Solidarität gilt eben auch von Alt zu Jung und bedeutet nicht, das nur Junge für sämtlichen Luxus der Alten aufkommen sollen.



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78%
(18 Stimmen)
Mischa Folger sagte September 2012

Herr Egloff hat in seinem Artikel vorallem die vielen RentnerInnen angesprochen, welche nicht per se reich sind. Das sind weit mehr als es uns die politische Allianz der Gegner zu dieser Abstimmung "verheimlichen". Herr Egloff ich ersuche Sie in Ihren Statements und Argumenten noch eine weitere wesentliche Komponente heraus zustreichen. Es ist der Zugang der Pensionierten zu Hypotheken in unserer Volkswirtschaft. Pensionierte müssen um überhaupt als "kreditwürdig" eingestuft zu werden, Sicherheiten in Form von zusätzlichem Vermögen wie Kapital oder Wertschriften "dagegen" stellen - d.h die auf null amortisierte Liegenschaft reicht nicht aus als Sicherheit für eine Hypothek;
Das ist für mich einer der Hauptgründe, warum bei unseren Rentnern keine Freude aufkommen kann, wenn Sie sich, wie es ja alle Bürger in unserer Gesellschaft machen dürfen, steueroptimierend verhalten wollen. Das ist für mich die resp. eine weitere grosse Ungerechtigkeit - zum so oder so unlogischen Eigenmietwert in der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum in unserer Volkswirtschaft.


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