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Eine nationale Erbschaftssteuer ist sinnvoll und nötig

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Die von der EVP, den Grünen, der SP, der CSP u.a. lan­cierte Volks­i­ni­tia­tive «Millionen-Erbschafte​n be­steu­ern für un­sere AHV (Erbschaftssteuerrefo​rm)» ist sinn­voll und nötig.

Warum?
Das reichste Prozent der Schweizer Bevölkerung besitzt über 40% des gesamten Vermögens.
Innert zehn Jahren steigerten die Superreichen ihren Anteil am gesamten Vermögenskuchen um gut 6%.
90% der Bevölkerung teilen sich knapp 25% des Vermögens.
Ob jemand viel oder wenig erbt, können die Betroffenen kaum beeinflussen.
Tatsache ist aber, dass die Reichsten immer reicher werden und der Mittelstand schlussendlich mit Steuern und Abgaben die Zeche bezahlt.

Eine massvolle Nachlasssteuer zugunsten der AHV schafft einen kleinen aber nötigen Ausgleich und hilft mit, die AHV mittelfristig zu stabilisieren.
Wenn in den USA sogar Milliardär Warren Buffett aus Gerechtigkeitsgründen​ höhere Steuern für Superreiche fordert, kann die moderate Besteuerung von sehr hohem Nachlass in der Schweiz sooooo falsch nicht sein.

20% Steuer auf dem Nachlass der 2 Mio. übersteigt, ist angemessen und bringt niemanden in Bedrängnis.
Die Ausnahmeregelung für Landwirtschafs- und KMU-Betriebe minimiert allfällige Risiken bei Nachfolgelösungen.


Kommentare von Lesern zum Artikel

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Hans P. Grimm sagte Februar 2012

Was muss versteuert werden?
- Wenn ich 2 Millionen erbe.

- wenn ich und meine 2 Geswistern zusammen 2 Millionen erben, also jeder ca. 660'000.- Fr. muss dies auch versteuert werden?


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Werner Amsler sagte Januar 2012

Die Initiative sieht vor, Schenkungen rückwirkend ab 1. Januar 2012 dem Nachlass zuzurechnen und dass sich der steuerpflichtige Nachlass aus dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes zusammensetzt.
Nehme​n wir an, ein Vater schenkt seinem Kind im Jahr 2012 Aktien. Die Initiative wird 2016 angenommen. Der Beschenkte veräussert die Aktien im Jahre 2020 und der Vater stirbt im Jahre 2025. Gemäss Initiative sind die Schenkungen aus dem Jahre 2012 dem Nachlass zuzurechnen. Jetzt meine Frage: Gegenstände wie Aktien, Bilder, etc. können sehr grossen Wertschwankungen unterliegen. Welcher Zeitpunkt gilt jetzt in diesem Beispiel? Ist es der Zeitpunkt von 2012 oder der Zeitpunkt wo das Geschenk versilbert wurde oder wie es die Initiative vorsieht der Zeitpunkt des Todes, obwohl das Geschenk bereits in Geld umgetauscht wurde? Möglicherweise hat die Aktie ja in den letzten 5 Jahren einen enormen Kursanstieg erlebt.
Mit Interesse erwarte ich Ihre Antwort.



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67%
(6 Stimmen)
Thomas Steffen sagte November 2011

Rückwirkend ein Gesetz durchseten: das wäre wie wenn man an unserer Strasse das Tempo von 50 auf 30 runter setzt und gleichzeitig jeden, der in den letzten 2 Jahre 50 gefahren ist büsen würde.

Zudem, Herr Löffel, ihr "Tatsache" stimmt nicht. Wieviel Erblasser vererben an nur einen Erben ? Ein Erbe wird doch in der Familie verteilt und somit wird das Vermögen auf 2, 3 oder 4 aufgeteilt. Also stimmt ihre Aussage im Zusammenhang mit dem Erbe von Grund aus schon einmal nicht. Vermögen wird verteilt, nicht weiter aufgehäuft.

Was mir am meisten Sorgen macht ist Ihr Ausdruck "Moderat" für einen 20%ige Steuer auf Erbschaften über 2 Mio. 20% sind moderat ? Urteilen die Linken bei den Ausgaben auch so ? Dann ist es nicht mehr überraschend, dass Kantone und vorallem Gemeinden, welche von links geführt werden meistens auch Rot wirtschaften.

Sie haben jedoch Recht - 7% der Steuerzahler bezahlen 70% der Bundessteuer. Viele Reiche, welche nicht sehr CH gebunden sind. Viel geschäftlich unterwegs, Kinder in Privatschulen, etc. Wir wärs mit einem formellen Wohnsitzwechsel nach Kanada (keine Erbschaftssteuer) ? Da müssen Sie demjenigen dann nachweisen, dass er mehr als 190 Tage in der Schweiz gewohnt hat. Viel Glück ! Je mehr ungerechte (und eine Erbschaftssteuer ist ungerecht weil sie nicht für jeden gleich angewendet wird) um so mehr Hintertürchen werden gefunden um schlussendlich noch viel weniger Steuern in der CH abzuliefern. Ein Schuss in den eigenen Bug - nur weil man vor Neid nicht mehr ruhig schlafen kann.




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33%
(3 Stimmen)
Werner Amsler sagte November 2011

Die Rückwirkende Besteuerung ist eigentlich unzulässig!
Ich zitiere aus dem Tagiartikel

http://www.tagesa​nzeiger.ch/schweiz/st​andard/Wenn-der-Staat​-im-Nachhinein-die-Sp​ielregeln--aendert/st​ory/22769241

Auch Rechtsexperten beurteilen rückwirkende politische Entscheide skeptisch. Die Erbschaftssteueriniti​ative beinhaltet eine echte Rückwirkung. Denn hier werden Schenkungen besteuert, die mehrere Jahre vor Inkrafttreten des Gesetzes gemacht worden sind. Pikant dabei: Das ist gemäss Rechtslehre eigentlich nicht zulässig. So steht die echte Rückwirkung unter anderem in Konflikt mit der Rechtssicherheit, die in der Verfassung verankert ist. Denn wenn Gesetze nachträglich geändert werden können, fehlt die Rechtssicherheit.



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50%
(4 Stimmen)
Werner Amsler sagte Oktober 2011

Die Initianten rechtfertigen die Erbschaftsteuer vorallem damit, dass die Reichen immer reicher werden. Diese Argumentation ist sehr gefährlich, denn wenn man sie heute zur Rechtfertigung der Erbschaftssteuer hinzieht berechtigt diese Argumentation morgen auch weitere Enteignungsaktionen.
Die Wahrheit ist jedoch, dass die Umverteilung von Wohlstand nur zur Vernichtung von Vermögen führt und am Ende in der Verwaltung von Armut endet. Die reichsten 10% besitzen zwar 75% des Vermögens, zahlen aber 90% der Steuern.
Die Armen werden nicht reicher, wenn die Reichen arm werden.



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33%
(3 Stimmen)
Werner Amsler sagte Oktober 2011

Eine grosse Ungerechtigkeit ist die 2 Mio Grenze, die sich auf das gesamte Erbe bezieht und nicht berücksichtigt, wieviele Erben es betrifft.
Fall ein Erbe von 12 Mio durch 6 Erben geteilt wird, erhält jeder noch 1'600'000.00 (2 Mio minus 20%). Der Alleinerbe von 2 Mio darf aber alles behalten.
Wenn mit der Erbschaftssteuer die Vermögenssteuer abgeschafft bzw. reduziert würde, wäre das nach meiner Ansicht eine Verbesserung. Als zusätzliche Steuer ist sie aber abzulehnen.



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40%
(10 Stimmen)
Werner Nabulon sagte August 2011

Herr Ruedi Löffel,
Erst einmal sind wir nicht in den USA, sondern in der Schweiz, und tun das was Schweizer tun, oder sollten zumindest das tun, uns nicht erpressen usw lassen. Nur weil die mit dem Budget nicht umgehen können.
Zweitens sind Sie in der EVP, und da täte es Ihnen wie auch anderen Religiösen gut, sich nach der Bibel zu richten, wo es frei übersetzt heisst, man solle viel Arbeiten bis man schwitzt, nicht nach dem Begehren was der Nachbar hat, usw.
Wer das im Radio war, weiss ich nicht. Aber es war ein EVPler, der die Frechheit hatte zu sagen, dass Erben nichts dazu beigetragen hätten, was Eltern oder Vorfahren erarbeitet haben.
Meine Eltern sogar der Grossvater war bis 1990 noch da, 100Jährig, haben sehr viel von Uns Kindern verlangt, dass wir mitgeholfen haben, überall. Es wurde darauf hingearbeitet, (wie Ehre Deine Eltern Vater und Mutter), dass Wir Nachkommen verantwortungsvoll damit umgehen, das Geld nicht verplempern, es weiterentwickeln, an Unsere Kinder weitergeben. Und die Sätze hiessen, und heissen noch heute, Unsere Kinder sollen es einmal besser haben als wir es hatten.

Wenn Neid und Geldgier im Land um sich greift, unter diesem Deckmantel Soziales, ist scheinbar jedes Mittel und jede Lüge recht, abzuzocken.



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47%
(15 Stimmen)
Stefan Pfister sagte August 2011

Auf den ersten Blick wirkt eine neue Steuer immer abschreckend. Schaut man genauer hin, ist diese Erbschaftssteuer sehr vernünftig.

Wer zwei MIllionen erbt, muss nichts versteuern.
Wer zwei Millionen und einen Franken erbt, muss diesen einen zusätzlichen Franken versteuern.

Wer pro Jahr 100 000 Franken ausgibt, kann mit zwei Milllionen 20 Jahre leben.
Wer pro Jahr 50 000 ausgibt, kann mit zwei MIllionen 40 Jahre leben.

Nur was darüber ist, muss versteuert werden, und das tut nun wirklich niemandem weh. Ausserdem können damit Löcher gestopft werden, die unter anderm die Unternehmensseuerrefo​rm hinterlassen hat.


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33%
(12 Stimmen)
Roland Steiner sagte August 2011

Was soll der Staat Geld auf Reserve anhäufen? Im Moment hat die AHV noch keine finanziellen Probleme.

Wenn der Staat etwas machen will, dann soll er endlich die Schulden auf 0 abbauen. Dies würde dann in der Zukunft die Gesellschaft entlasten. Auch wenn es dann Probleme gäbe, z.B. mit der AHV, dann könnten diese wieder erhöht werden.

Wenn die Entwicklung der Bevölkerung richtig gelenkt wird, ist das Problem der AHV nur ein Problem von wenigen Jahren. Dies kann dann bei Bedarf geziehlt angegangen werden.


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42%
(12 Stimmen)
Hans P. Grimm sagte August 2011

Warum soll der Staat nicht das gesammte Lohneinkommen von uns Einkassieren und uns ein kleines Taschengeld auszahlen? So müssten sich die Politiker nicht mehr mit dem Erfinden neuer Steuern und Abgaben befassen.

Die Beamten könnten dann Entscheiden was wir uns Leisten dürfen, sie könnten uns führen und beaufsichtigen.


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