Wie letztes Wochenende bekannt wurde, ist die Implementierung des Bayrischen Staatstrojaners stümperhaft. Nicht nur, dass diese Umsetzung gemäss Ausführungen des CCC und Analyse der FAZ diverse Grundrechte verletzt, Versprechen bricht und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert. Der Spionagesoftware fehlen auch jegliche Sicherheitsvorkehrungen. Ist sie einmal auf einem Computer installiert, steht derselbe offen wie ein Scheunentor; es ist sogar möglich, Code nachzuladen. Sprich: Wird ein Computer auf diesem Wege überwacht, kann das Pferdchen fremd geritten werden. Jeder ist in der Lage, den betroffenen Computer nach Belieben fern zu steuern und somit Beweise zu fälschen! Da erscheint es schon fast als Lappalie, dass die gesammelten Daten durch die USA geleitet werden.
Das EJPD hat gestern eingeräumt, in mehreren Fällen einen Trojaner eingesetzt zu haben, um Computer auszuspionieren. Die Piratenpartei ist empört und fordert personelle Konsequenzen. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Die Behörden müssen sich an rechtsstaatliche Prinzipien halten. Der Einsatz eines Staatstrojaners ohne gesetzliche Grundlage ist nicht zu rechtfertigen - auch dann nicht, wenn damit Terrorismus bekämpft wird. Unsere Verfassung besagt, dass die Grundlage und Schranke staatlichen Handelns das Recht ist.
Bundesrätin Sommaruga treibt die Vorlage des BÜPF und VÜPF voran, welche die rechtliche Grundlage für Online-Durchsuchungen überhaupt erst bilden sollte. Im Sommer 2010 stiess die Vernehmlassung der BÜPF-Revision auf breiten Widerstand. Ein Vernehmlassungsbericht lässt bis heute auf sich warten. Stattdessen sollten Volk und Parlament auf dem Verordnungsweg – mittels VÜPF – übergangen werden. Nun stellt sich heraus, dass es sich dabei um eine rückwirkende Legalisierung bereits gelebter Praxis handelt.Es stellt sich die Frage, ob Frau Bundesrätin Sommaruga Kenntnis von diesem Sachverhalt hatte oder ob im EJPD ein Eigenleben herrscht.
Trojaner sind nicht dazu geeignet, verwertbare Beweise zu erheben. Ein Trojaner muss per Definition das System verändern, welches überwacht werden soll. Die Beweisaufnahme setzt aber ein unverändertes System voraus. Die Polizei fasst ein Glas nicht mit blossen Fingern an, bevor Fingerabdrücke davon genommen werden.
Es sind trotz Stellungnahme der Behörden noch Fragen offen. Ist die eingesetzte Software ähnlich dilettantisch umgesetzt wie jene in Deutschland? Und wurden dafür ebenfalls Summen im Bereich von Millionen Franken bezahlt?
Die Piratenpartei bezweifelt die Rechtmässigkeit des eingesetzten Trojaners und fordert deshalb personelle Konsequenzen.



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