Während bei Menschen mit Behinderungen gnadenlos gespart wird, züchten die Politiker mit falschen finanziellen Anreizen Scheininvalide. Ein Vorschlag zur Abhilfe.
Falsche Erfolgsmeldungen
Die Invalidenversicherung (IV) meldet Integrations- und Sparerfolge. Effektiv gibt es aber nicht den geringsten Nachweis, dass Arbeitnehmer mit Behinderungen heute vermehrt eine Erwerbsarbeit haben als noch vor fünf Jahren.
Integration, bedeutet, dass keine oder weniger IV-Rente bezahlt wurde. Es gibt dabei vier Gruppen von Betroffenen:
1. Solche, die keine Einbusse haben, da die Ergänzungsleistungen die Rentenkürzungen ausgleichen,
2. solche die effektiv Arbeiten und deshalb keine Einbusse haben
3. solche die zwischen IV, Arbeitslosenkasse und Fürsorge hin und her geschoben werden und
4. solche, die die Rentenkürzung selbst tragen
Da die Gruppe, die effektiv arbeitet vernachässigbar klein ist, gibt es auch kaum einen Spareffekt. Die Kosten werden einfach verlagert. Zudem erfüllt die IV als Versicherung ihre Funktion nicht mehr. Im Fall einer Erwerbsunfähigkeit bleiben Leistungen je nach dem aus oder sind ungenügend.
Die Alptraumgrenze
Der Alptraum Invalidenversicherung hat für viele Betroffene eine klare Grenze: wer zumindest eine ¼-Rente (ab 40% Erwerbunfähigkeit) erhält hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen und damit auf ein Einkommen, das dem von der SP postulierten Mindestlohn von brutto Fr. 4000 entspricht. Familien erhalten sogar ein Einkommen, das im Vergleich zu den meisten Familieneinkommen als durchaus konfortabel bezeichnet werden darf. Im Gegensatz zur IV, wo fiktive Einkommen angerechnet werden, dürfen bei den Ergängzungsleistungen nur effekive Einkommen in die Berechnung mit einbezogen werden.
Falsche Anreize für Working-Poor und Familien
Während also die IV in vielen Fällen keine oder keine genügenden Leistungen erbringt (Ziel wäre ja die Sicherung des Existenzminimums und eine Basis, so dass zusammen mit der beruflichen Vorsorge ein angemessenes Auskommen möglich ist), zahlt sie in vielen Fällen zusammen mit den Ergänzungsleistungen eine Gesamtleistung aus, von der Working-Poor und viele Familien sonst nur träumen können. Dies schafft falsche Anreize.
Zur Verdeutlicheung: Vergleich, Betreibungsrechtliches Minimum und Grenzwerte der Ergängzungsleistungen (EL)
Grundbedarf einer
erwachsenen Person: Fr. 1'200, zu 1'590 bei der EL
Ehepaar: Fr. 1'700, zu 2'385 bei der EL
Kinder bis 10 Jahre: Fr. 400, zu 795 bei der EL
Kinder ab 10 Jahre, Fr. 600, zu 795 bei der EL
Wie man sieht, übersteigen die Ansätze der Ergänzungsleistungen die betreibungsrechtlichen Existenzminima um Fr. 200 bis 300 pro Person. Dies hat zum Beispiel zur Konseqenz, dass sich Arbeiten für viele Arbeitnehmer mit Teilbehinderung nicht lohnt oder gar existenzgefährdend wird.
Beispiel für einen alleinstehenden Invaliden mit Ergänzungsleistungen: Grundbetrag Fr. 19'050 pro Jahr, Wohnen Fr. 13'200, Krankenkasse Fr. 4'000–5'000. Steuerersparnis (Ergänzungsleistungen sind steuerfrei) ca. Fr. 2.000, Lohngewinnungskosten (Arbeitsweg, Auswertige Mahlzeit, etc.) Fr. 2'000, zusammen ergibt dies ein Nettoerwerbseinkommen von über Fr. 40'000 oder brutto um die Fr. 50'000, insbesondere wenn man noch einrechnet, dass ein IV-Rentner ein kleines Einkommen erzielen darf, das ihm bei den Ergänzungsleistungen nicht voll angerechnet wird.
Beispiel Familie mit zwei Kindern: Grundbetrag Fr. 47'625, Wohnen Fr. 15'000, Krankenkasse ca. Fr. 10'000, Steuerersparnis ca. Fr. 4'000, Lohngewinnung Fr. 2'000. Netto also gegen Fr. 80'000 und Brutto über Fr. 90'000.
Die Leistungskürzungen der IV, z.B. bei Kinderrenten, haben den absurden Effekt, dass die Betroffenen sogar noch profitieren, da die Ergänzungsleistungen im Gegensatz zu den ordentlichen Renten steuerfrei sind.
Wir haben es hier also mit einem klassischen Fall von Überentschädigung zu tun. Diese versucht man normalerweise mit allen Mitteln zu verhindern. Denn es ist ja logisch, wenn man sich mit einer Behinderung finanziell sanieren kann, dann tut der Rücken plötzlich doppelt so weh, dann lastet die Depression noch schwerer auf einem. Das hat nichts mit Simulieren oder Betrügereien zu tun. Das sind vielfach unbewusste Prozesse.
Abhilfen
Der von der SP geforderte Mindestlohn von Fr. 4'000 monatlich würde die Überentschädigung beseitigen. Nur dürfte dieser Vorschlag keine Mehrheit finden.
Die Abschaffung der Besteuerung des Existenzminimums brächte eine wesentliche Verbesserung. Nur fürchte ich, dass dieses politische Vorhaben nicht konsequent genug umgesetzt wird.
Generelle Ergänzungsleistungen für Familien mit Kindern fände ich persönlich eine sehr gute Lösung. Vorausgesetzt mit oder ohne Behinderung würde für Familien der Gleiche Ansatz zur Anwendung kommen. Auch hier fürchte ich, dass sich keine politische Mehrheit findet.
Aus diesem Grund fordere ich den konsequenten Abbau der Überentschädigung. Die Gesamtleistungen sind zu begrenzen. Mein Vorschlag für Vollinvalide (IV-Grad > 75%): die Gesamtentschädigung, IV-Rente + Rente der Pensionskasse + Ergänzungsleistung auf 80% des Lohnes ohne Invalidität ( sogenannter Validenlohn) begrenzen. Dies entspräche etwas weniger als dem Nettolohn nach Abzug der berufsnotwendigen Auslagen. Bei Teilinvaliden (IV-Grad 40–75%) und Invaliden mit Kindern sollte die Grenze je nach IV-Grad und Lebensumständen (Alter der Kinder) auf 60%–80% limitiert werden.
Dadurch lohnt es sich in jedem Fall zu arbeiten oder sich anders zu organisieren (z. B. die gesunde Frau geht arbeiten, der Mann mit Invalidität kümmert sich um die Kinderbetreuung. Das Arbeitseinkommen würde dabei analog der heutigen Regelung bei den Ergänzungsleistungen nur teilweise angerechnet, so dass mit jeder Mehrarbeit auch netto nach Gewinnungskosten (Arbeitsweg, etc.) und Steuern ein kleiner Gewinn verbleibt.
Man könnte auch etwas weniger weit gehen, und die Gesamtentschädigung (IV-Rente, Pensionskasse, Ergänzungsleistung und Resterwerbseinkommen auf den Nettolohn = 85% des Bruttolohns) beschränken.
Nachteil
Ich schätze sehr grob die Zahl der Betroffenen einer solchen Überentschädigungsregelung auf 50'000 Haushalte mit um die 100'000 Personen. Ein Teil von diesen, die Working-poor und Familien würden die Sozialdienste belasten. Betroffen davon wären grossmehrheitlich Migranten, was als Ausländerfeindlichkeit interpretiert werden könnte. Man mag mir Härte vorwerfen, aber angesichts dessen, dass es viele Alleinerziehenden gleich schlecht geht, finde ich das das kleinere Übel.
Vorteil
Im Gegenzug müsste mit dem gesparten Geld die schreckliche Rentenverweigerungspraxis der IV sofort eingestellt werden. Ich schätze grob, dass heute rund 50'000 Personen keine oder keine genügende Rente gezahlt wird, obwohl eine Erwerbsaufnahme oder ein höheres Einkommen vollkommen illusorisch ist. Der Stopp der Rentenverweigerung würde die Sozialdienste entlasten.
Zudem haben die Fälle von Überentschädigung die IV in Verruf gebracht. Es ist dem kleinen Büetzer nicht entgangen, dass es da Leute gibt, denen es dank IV wirtschaftlich einiges besser geht als ihm selbst. Der Ruf der IV-Rentner würde sich dramatisch verbessern.
Im Ergebnis
Eine menschenverachtende und bürokratische Praxis würde eliminiert und ersetzt durch eine liberale Lösung. Finanzielle Anreize würden Bürokratie ersetzen. Statt Behinderte ohne jede Chance auf Anstellung zu plagen, erhielten solche, die durchaus arbeiten könnten, würden sie nicht mit falschen Anreizen in ihrer Behinderung gefangen gehalten, einen Anreiz zu arbeiten. Viele würden diese Chance packen und arbeiten, wenn sie es in der Form von Schwarzarbeit nicht bereits schon tun. Ich rechne mit erheblichen Einsparungen, trotz massiv besserer IV-Leistungen.
Belege und Quellen
Der Inhalt dieses Blogbeitrages wurde teilweise stark angezweifelt, deshalb hier zwei Links zu den wichtigsten Quellen:
Durchschnittsprämien der Krankenkassen
http://www.admin.ch/ch/d/sr/8/831.309.1.de.pdf betreffend den aktuellen Durchschnittsprämien der Krankenkassen. Es gelangen diese Sätze aktuell zur Anwendung und nicht die Fr. 3'300, die sich in den Merkblättern befinden. Grund: Die Krankenkassenprämien steigen gewaltig. Von den Fr. 3'300 gemäss Merkblatt auf die Angegebenen Fr. 4000 – 5000. In manchen Kantonen sind es bereits über Fr. 6'000.
Merkblätter der AHV-Stellen
http://www.asb.bs.ch/5.01d.pdf – man beachte die Rechenbeispiele ab Punkt 26. bei den Wohnkosten habe ich die Maximalbeiträge eingesetzt. Bei Alleinstehenden kann man dies kritisieren, da vielfach Wohnungen mit Kosten unter Fr. 1'100 monatlich erhältlich sind.
Effekt von Úberentschädigungen
Etwas erstaunt hat mich die Kritik, die den Effekt von Überentschädigungen anzweifeln. Fur diese Kritik habe ich ein gewisses Verständnis. Es ist tatsächlich so, dass eine Mehrheit lieber arbeiten geht, als in einer Rente oder in Sozialleistungen hängen zu bleiben, obwohl sich mit der Arbeit das effekiv verfügbare Einkommen vermindert. Arbeit an sich hat einen Wert. Wenn aber die Wiederaufnahme der Arbeit existenzbedrohend wird oder der finanzielle Anreiz nicht zu arbeiten zu massiv ist, dann spielt der negative Aspekt der Überentschädigung. Kommt dazu, dass nicht alle Menschen Arbeiten so wahnsinnig sexy finden.
Interessant im Zusammenhang mit diesem Themi ist der Beobachterartikel «Wir denken uns krank»: http://www.beobachter.ch/leben-gesundheit/medizin-krankheit/artikel/19113/



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