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Falsche Anreize ruinieren die Invalidenversichering​ (IV)

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  • Mindeslöhne von Fr. 4'000
  • Generelle Ergänzungsleistungen für Kinder
  • Mindestlohn und Kinder-EL
  • Abschaffung Überentschädigungen bei EL
  • Alles zusammen
  • Anderes

Während bei Men­schen mit Be­hin­de­run­gen gna­den­los ge­spart wird, züchten die Po­li­ti­ker mit falschen fi­nan­zi­el­len An­rei­zen Schei­nin­va­li­de. Ein Vor­schlag zur Abhilfe.

Falsche Erfolgsmeldungen

Die​ Invalidenversicherung​ (IV) meldet Integrations- und Sparerfolge. Effektiv gibt es aber nicht den geringsten Nachweis, dass Arbeitnehmer mit Behinderungen heute vermehrt eine Erwerbsarbeit haben als noch vor fünf Jahren.

Integration,​ bedeutet, dass keine oder weniger IV-Rente bezahlt wurde. Es gibt dabei vier Gruppen von Betroffenen:

1. Solche, die keine Einbusse haben, da die Ergänzungsleistungen die Rentenkürzungen ausgleichen,

2. solche die effektiv Arbeiten und deshalb keine Einbusse haben

3. solche die zwischen IV, Arbeitslosenkasse und Fürsorge hin und her geschoben werden und

4. solche, die die Rentenkürzung selbst tragen

Da die Gruppe, die effektiv arbeitet vernachässigbar klein ist, gibt es auch kaum einen Spareffekt. Die Kosten werden einfach verlagert. Zudem erfüllt die IV als Versicherung ihre Funktion nicht mehr. Im Fall einer Erwerbsunfähigkeit bleiben Leistungen je nach dem  aus oder sind ungenügend.

Die Alptraumgrenze

Der Alptraum Invalidenversicherung​ hat für viele Betroffene eine klare Grenze: wer zumindest eine ¼-Rente (ab 40% Erwerbunfähigkeit) erhält hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen und damit auf ein Einkommen, das dem von der SP postulierten Mindestlohn von brutto Fr. 4000 entspricht. Familien erhalten sogar ein Einkommen, das im Vergleich zu den meisten Familieneinkommen als durchaus konfortabel bezeichnet werden darf. Im Gegensatz zur IV, wo fiktive Einkommen angerechnet werden, dürfen bei den Ergängzungsleistungen​ nur effekive Einkommen in die Berechnung mit einbezogen werden.

Falsche Anreize für Working-Poor und Familien

Während also die IV in vielen Fällen keine oder keine genügenden Leistungen erbringt (Ziel wäre ja die Sicherung des Existenzminimums und eine Basis, so dass zusammen mit der beruflichen Vorsorge ein angemessenes Auskommen möglich ist), zahlt sie in vielen Fällen zusammen mit den Ergänzungsleistungen eine Gesamtleistung aus, von der Working-Poor und viele Familien sonst nur träumen können. Dies schafft falsche Anreize.

Zur Verdeutlicheung: Vergleich, Betreibungsrechtliche​s Minimum und Grenzwerte der Ergängzungsleistungen​ (EL)

Grundbedarf einer

erwachsenen Person: Fr. 1'200, zu 1'590 bei der EL

Ehepaar: Fr. 1'700, zu 2'385 bei der EL

Kinder bis 10 Jahre: Fr. 400, zu 795 bei der EL

Kinder ab 10 Jahre, Fr. 600, zu 795 bei der EL

Wie man sieht, übersteigen die Ansätze der Ergänzungsleistungen die betreibungsrechtliche​n Existenzminima um Fr. 200 bis 300 pro Person. Dies hat zum Beispiel zur Konseqenz, dass sich Arbeiten für viele Arbeitnehmer mit Teilbehinderung nicht lohnt oder gar existenzgefährdend wird.

Beispiel für einen alleinstehenden Invaliden mit Ergänzungsleistungen:​ Grundbetrag Fr. 19'050 pro Jahr, Wohnen Fr. 13'200, Krankenkasse Fr. 4'000–5'000. Steuerersparnis (Ergänzungsleistungen​ sind steuerfrei) ca. Fr. 2.000, Lohngewinnungskosten (Arbeitsweg, Auswertige Mahlzeit, etc.) Fr. 2'000, zusammen ergibt dies ein Nettoerwerbseinkommen​ von über Fr. 40'000 oder brutto um die Fr. 50'000, insbesondere wenn man noch einrechnet, dass ein IV-Rentner ein kleines Einkommen erzielen darf, das ihm bei den Ergänzungsleistungen nicht voll angerechnet wird.

Beispiel Familie mit zwei Kindern: Grundbetrag Fr. 47'625, Wohnen Fr. 15'000, Krankenkasse ca. Fr. 10'000, Steuerersparnis ca. Fr. 4'000, Lohngewinnung Fr. 2'000. Netto also gegen Fr. 80'000 und Brutto über Fr. 90'000.

Die Leistungskürzungen der IV, z.B. bei Kinderrenten, haben den absurden Effekt, dass die Betroffenen sogar noch profitieren, da die Ergänzungsleistungen im Gegensatz zu den ordentlichen Renten steuerfrei sind.

Wir haben es hier also mit einem klassischen Fall von Überentschädigung zu tun. Diese versucht man normalerweise mit allen Mitteln zu verhindern. Denn es ist ja logisch, wenn man sich mit einer Behinderung finanziell sanieren kann, dann tut der Rücken plötzlich doppelt so weh, dann lastet die Depression noch schwerer auf einem. Das hat nichts mit Simulieren oder Betrügereien zu tun. Das sind vielfach unbewusste Prozesse.

Abhilfen

Der von der SP geforderte Mindestlohn von Fr. 4'000 monatlich würde die Überentschädigung beseitigen. Nur dürfte dieser Vorschlag keine Mehrheit finden.

Die Abschaffung der Besteuerung des Existenzminimums brächte eine wesentliche Verbesserung. Nur fürchte ich, dass dieses politische Vorhaben nicht konsequent genug umgesetzt wird.

Generelle Ergänzungsleistungen für Familien mit Kindern fände ich persönlich eine sehr gute Lösung. Vorausgesetzt mit oder ohne Behinderung würde für Familien der Gleiche Ansatz zur Anwendung kommen. Auch hier fürchte ich, dass sich keine politische Mehrheit findet.

Aus diesem Grund fordere ich den konsequenten Abbau der Überentschädigung. Die Gesamtleistungen sind zu begrenzen. Mein Vorschlag für Vollinvalide (IV-Grad > 75%): die Gesamtentschädigung, IV-Rente + Rente der Pensionskasse + Ergänzungsleistung auf 80% des Lohnes ohne Invalidität ( sogenannter Validenlohn) begrenzen. Dies entspräche etwas weniger als dem Nettolohn nach Abzug der berufsnotwendigen Auslagen. Bei Teilinvaliden (IV-Grad 40–75%) und Invaliden mit Kindern sollte die Grenze je nach IV-Grad und Lebensumständen (Alter der Kinder) auf 60%–80% limitiert werden.

Dadurch lohnt es sich in jedem Fall zu arbeiten oder sich anders zu organisieren (z. B. die gesunde Frau geht arbeiten, der Mann mit Invalidität kümmert sich um die Kinderbetreuung. Das Arbeitseinkommen würde dabei analog der heutigen Regelung bei den Ergänzungsleistungen nur teilweise angerechnet, so dass mit jeder Mehrarbeit auch netto nach Gewinnungskosten (Arbeitsweg, etc.) und Steuern ein kleiner Gewinn verbleibt.

Man könnte auch etwas weniger weit gehen, und die Gesamtentschädigung (IV-Rente, Pensionskasse, Ergänzungsleistung und Resterwerbseinkommen auf den Nettolohn = 85% des Bruttolohns) beschränken.

Nachtei​l

Ich schätze sehr grob die Zahl der Betroffenen einer solchen Überentschädigungsreg​elung auf 50'000 Haushalte mit um die 100'000 Personen. Ein Teil von diesen, die Working-poor und Familien würden die Sozialdienste belasten. Betroffen davon wären grossmehrheitlich Migranten, was als Ausländerfeindlichkei​t interpretiert werden könnte. Man mag mir Härte vorwerfen, aber angesichts dessen, dass es viele Alleinerziehenden gleich schlecht geht, finde ich das das kleinere Übel.

Vorteil

Im Gegenzug müsste mit dem gesparten Geld die schreckliche Rentenverweigerungspr​axis der IV sofort eingestellt werden. Ich schätze grob, dass heute rund 50'000 Personen keine oder keine genügende Rente gezahlt wird, obwohl eine Erwerbsaufnahme oder ein höheres Einkommen vollkommen illusorisch ist. Der Stopp der Rentenverweigerung würde die Sozialdienste entlasten.

Zudem haben die Fälle von Überentschädigung die IV in Verruf gebracht. Es ist dem kleinen Büetzer nicht entgangen, dass es da Leute gibt, denen es dank IV wirtschaftlich einiges besser geht als ihm selbst. Der Ruf der IV-Rentner würde sich dramatisch verbessern.

Im Ergebnis

Eine menschenverachtende und bürokratische Praxis würde eliminiert und ersetzt durch eine liberale Lösung. Finanzielle Anreize würden Bürokratie ersetzen. Statt Behinderte ohne jede Chance auf Anstellung zu plagen, erhielten solche, die durchaus arbeiten könnten, würden sie nicht mit falschen Anreizen in ihrer Behinderung gefangen gehalten, einen Anreiz zu arbeiten. Viele würden diese Chance packen und arbeiten, wenn sie es in der Form von Schwarzarbeit nicht bereits schon tun. Ich rechne mit erheblichen Einsparungen, trotz massiv besserer IV-Leistungen.

Beleg​e und Quellen

Der Inhalt dieses Blogbeitrages wurde teilweise stark angezweifelt, deshalb hier zwei Links zu den wichtigsten Quellen:

Durchschnit​tsprämien der Krankenkassen
http://w​ww.admin.ch/ch/d/sr/8​/831.309.1.de.pdf betreffend den aktuellen Durchschnittsprämien der Krankenkassen. Es gelangen diese Sätze aktuell zur Anwendung und nicht die Fr. 3'300, die sich in den Merkblättern befinden. Grund: Die Krankenkassenprämien steigen gewaltig. Von den Fr. 3'300 gemäss Merkblatt auf die Angegebenen Fr. 4000 – 5000. In manchen Kantonen sind es bereits über Fr. 6'000.

Merkblätter der AHV-Stellen
http://www​.asb.bs.ch/5.01d.pdf ​– man beachte die Rechenbeispiele ab Punkt 26. bei den Wohnkosten habe ich die Maximalbeiträge eingesetzt. Bei Alleinstehenden kann man dies kritisieren, da vielfach Wohnungen mit Kosten unter Fr. 1'100 monatlich erhältlich sind.

Effekt von Úberentschädigungen

Etwas erstaunt hat mich die Kritik, die den Effekt von Überentschädigungen anzweifeln. Fur diese Kritik habe ich ein gewisses Verständnis. Es ist tatsächlich so, dass eine Mehrheit lieber arbeiten geht, als in einer Rente oder in Sozialleistungen hängen zu bleiben, obwohl sich mit der Arbeit das effekiv verfügbare Einkommen vermindert. Arbeit an sich hat einen Wert. Wenn aber die Wiederaufnahme der Arbeit existenzbedrohend wird oder der finanzielle Anreiz nicht zu arbeiten zu massiv ist, dann spielt der negative Aspekt der Überentschädigung. Kommt dazu, dass nicht alle Menschen Arbeiten so wahnsinnig sexy finden.

Interessant im Zusammenhang mit diesem Themi ist der Beobachterartikel «Wir denken uns krank»: http://www.beobachter​.ch/leben-gesundheit/​medizin-krankheit/art​ikel/19113/


Kommentare von Lesern zum Artikel

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50%
(4 Stimmen)
Stefan Kirchgraber sagte Oktober 2012

Mehr Informationen zum Thema von einer auf IV-Recht spezialisierten Fachstelle http://www.integratio​nbehinderung.ch/Hinte​rgrundinfos.html


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88%
(25 Stimmen)
Heinz Mahler sagte Januar 2012

Das Märchen mit der Überversicherung kommt ja von Blochers Verdummungspropaganda​. Ein IV Rentner bekommt ja wegen der Einkommenseinbusse eine IV Rente von Maximal 1900.- wenn er ein überdurchnittliches Einkommen hatte. Der Durchschnitt liegt bei etwa 1600.-.
Wo gibt es eigentlich einen Zusammenhang zwischen der Kinderzulage des Arbeitnehmer und der anscheinend zu grosszügigen Kinderrente eines Invaliden ?
Das ist wie wenn man begründen würde AHV Rentner welche ein Einkommen durch Mietzinseinnahmen haben hätten keinen Anspruch mehr auf die AHV.

Die IV braucht keine Sparmassnahmen, die Menschen brauchen die Kontonsbeiträge von 12,5% wieder zurück damit z.b. Rollstühle und Anpassungen der Wohnung wieder bezahlt werden.

Die Politiker in Bern haben es lediglich geschaft auf dem Buckel von Behinderten mehr Steuereinnahmen zu generieren. Die Kosten der IV stehen auch in keinem Verhältnis zu den anderern Explodierenden kosten, z.b. der Wohnkosten und stagnierenden Einkommen durch die PFZ.


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87%
(15 Stimmen)
Heinz Mahler sagte Januar 2012

Mag sein Herr Heeb das Sie eine Überentschädigung in der IV sehen, z.b. eben Kinderrente oder die aufgehobene Ehepaarrente. Betrachtet man das aber differenziert erhalten oder erhielten diese Personen nicht zu viel Geld und Sachleistungen aus der IV , sondern die Menschen denen es Monetär anscheinend weniger Prächtig geht zu wenig. Gesammthaft sind aber die Kosten der IV zu klein das dort gespart werden müsste.

Die Sparmassnahmen bei der IV sind und waren nichts weiter als ein Beschiss der Bürger und Steuerzahler und AHV/IV Beitragszahler.
Leider haben die wenigsten Zeit sich mit dem Inhalt der IV Revisionen zu beschäftigen, darum merkt auch kaum jemand wie er als Bürger von den Obrigen in Bern beschissen und verarscht wird.



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58%
(12 Stimmen)
David Mayer sagte Januar 2012

Interessanter und übersichtlicher Beitrag!


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85%
(13 Stimmen)
Christoph Reuss sagte Januar 2012

Zitat: "Ich zum Beispiel arbeite seit 20 Jahren selbständigerwerbend oder in Positionen, in denen Krankheit nicht bezahlt wird: Ich habe seither nicht einen Arbeitstag wegen Krankheit gefehlt: Zufall?"

Herr Heeb verwechselt Ursache und Wirkung. Wer gesund ist, kann eine solche Tätigkeit wählen. Besonders als Jurist =ohne anstrengende Arbeit und ohne berufliche Belastungen wie Staub, Lärm, Erschütterungen, Verletzungen, Mobbing, Bossing, Rationalisierungsdruc​k, PFZ-Lohndrückerei, etc., bleibt Herr Heeb locker auch gesund darin, bis zum Rentenalter.

Wer hingegen schon gesundheitlich angeschlagen ist (z.B. durch ungesunde=unprivilieg​ierte Wohnlage und Passivrauchen ab Geburt), der hat gar nicht die Option auf so einen Job wie Herr Heeb. Ist derjenige dann im Anstellungsverhältnis​ auch noch den obengenannten Belastungen ausgesetzt, dann wird er noch mehr Krankheitstage einfahren, oder eben gar zum IV-Fall. Dass ausgerechnet Herr Heeb aus seiner privilegierten Lage heraus solche bedauernswerten Fälle als "Scheininvalide" diffamiert und mit seinen Null Krankheitstagen prahlt, ist unschön. Ausgerechnet in seiner Partei, die noch mehr Scheininvalide v.a. aus dem Balkan hereinholen und (selbst wenn sie sozialbetrügen oder kriminell werden) in der Schweiz behalten will... (was helfen wohl dort seine "Anreize zur Arbeit", zumal wenn die Sozialdetektive mit dem Tod bedroht werden?)



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31%
(13 Stimmen)
Hanspeter Heeb sagte Januar 2012

Für diejenigen, die den Inhalt meines Artikels in Frage stellen, hier noch ein paar Links zu den wichtigsten Quellen:
http://www.​admin.ch/ch/d/sr/8/83​1.309.1.de.pdf betreffend den aktuellen Durchschnittsprämien der Krankenkassen.
http:​//www.asb.bs.ch/5.01d​.pdf, man beachte die Rechenbeispiele ab Seite 26.
Mit dem Begriff «Scheininvalide» will ich niemanden beleidigen. Er scheint mir aber treffend für Personen, die ihr Erwerbspotential nicht ausschöpfen. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten, dem abzuhelfen: den bürokratischen Weg über Gefälligkeitsgutachte​r, Denunziationen und langjährige Verfahren oder den liberalen Weg über finanzielle Anreize. Dass es einen dritten Weg gibt, mit Grosszügigkeit mag sein, aber für den findet man keine politischen Mehrheiten. Für mich ist deshalb klar: ich setze mich für den liberalen Weg ein.


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87%
(15 Stimmen)
Marie Baumann sagte Januar 2012

An diesem Artikel ist dermassen viel dermassen falsch, man weiss gar nicht, wo man anfangen soll...

Zuersteinm​al erhält ein alleinstehender IV-Bezüger, dem Ergänzungsleistungen zustehen, keine 50'000.- im Jahr. Ausserdem wurde bei der Berechnung die IV-Rente nicht einberechnet. Ein IV-Rentner erhält nämlich ersteinmal eine IV-Rente (die im Übrigen, Herr Heeb, NICHT steuerfrei ist). Eine durchschnittliche volle IV-Rente beträgt 1600.-/Monat. Diese 19'200.-IV-Rente/Jah​r werden dann verrechnet mit dem dem Lebensbedarf von 19'050.-, der Krankenkasse (selbst in der teuersten Krankenkassenregion beträgt diese höchstens 4531.- an vielen Orten auch weniger) und dem effektiven Mietzins (die meisten IV-Bezüger wohnen billiger als für 1100.-/Monat).

Der​ IV-Bezüger erhält dann die DIFFERENZ zwischen IV-Rente (19'200.-) und dem Lebensbedarf/Krankenk​asse/Miete - in diesem Fall wären das 17'581.- die der IV-Bezüger von den Ergänzungsleistungen erhält. Die sind steuerfrei. Die 19'200.- IV-Rente sind es nicht. Zusammen macht das 36'781.-/Jahr. Davon sollte man dann die Steuern noch abziehen.

Es ist im übrigens ziemlich lächerlich bei einem IV-Bezüger mit einer Voll-Rente (das heisst sein Invaliditätsgrad beträgt über 70%) von «Lohngewinnungskosten​» zu sprechen. Die allermeisten IV-Bezüger mit solch hohen Rentengraden (heisst: starker Behinderung/schwerer Erkrankung) haben gar nicht die Möglichkeit, ein Einkommen zu erzielen.

Und falls doch, sollte man dann mindestens so ehrlich sein und sagen, dass ein Einkommen das zusätzlich erzielt werden kann, auch wieder steuerpflichtig ist und gleichzeitig die Ergänzungsleistungen sinken: 2/3 des erzielten Lohnes werden bei den Ergänzungsleistungen angerechnet und 100% des erzielten Lohnes müssen versteuert werden, der Lohn wird zur IV-Rente dazugezählt). Siehe auch hier:
http://ivinfo.​wordpress.com/2011/11​/18/arbeit-sollte-sic​h-lohnen-denkt-herr-k​/

Der Rest des Beitrages ist ebenfalls total krude zusammengewürfelt, dass ich einfach mal die sich aktuell in der parlamentarischen Debatte befindende IV-Revision 6b bzw. überhaupt einmal die Grundzüge - wie die IV funktioniert- zur Lektüre empfehle, bevor man sich weiterhin dermassen unqualifiziert zur Thematik äussert.

Und noch zu dem hier:
«Ich zum Beispiel arbeite seit 20 Jahren selbständigerwerbend oder in Positionen, in denen Krankheit nicht bezahlt wird: Ich habe seither nicht einen Arbeitstag wegen Krankheit gefehlt: Zufall?»

Nein, Glück.



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80%
(15 Stimmen)
Heinz Mahler sagte Januar 2012

Ich glaube Sie haben den Durchblick in dieser Sache nicht, glauben Sie wirklich ein Grossteil der IV Rentner seien schmarotzer !? Ok, da wurden mit sehr hohm Kostenaufwand in etwa 15 IV Betrüger gefunden.

Sie haben auch ein falsches Verständnis was die IV bezahlt, z.b. bezahlt sie keine Motorfahrzeuge, der Amortisationsbeitrag die nicht mal die Mietkosten eines Parkplatz deckten wurden meines wissens auch aufgehoben.
Auch gibt es keine Rente (oder gekürzte Rente) wenn der Invalide die Haushaltsarbeit und Kinderbetreuung übernimmt und die Frau arbeitet.

Auch vom SPZ Nottwil haben Sie einen falschen Eindruck was die dortige Betreuung betrifft.
Auch als Geistesarbeiter werden Sie infolge einer QL beruflich kürzer treten müssen und Ansprüche auf eine Rente erheben müssen. Oder wie wäre es mit einer Hirnverletzung und deren Folgen ? würden sie sich dann vom Papst heilen lassen und auf jede Versicherungsleistung​ verzichten !?


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76%
(17 Stimmen)
Heinz Mahler sagte Januar 2012

Ich denke Sie sollten sich einwenig mehr über die Sozialversicherungen und EL informieren um eine Sachlichere Aussage machen zu können. Da Sie aber bei den Grünen sein wollen verzeihe ich ihnen ihren verwirrenden Beitrag.

Aber mal eine andere Frage, angenommen sie werden beim Jogging von einen Mountainbiker über den haufen gefahren und wachen Querschnitgelämt im Spital auf. Würden Se sich dann eher zu den Sozialschmarotzer oder zu den berechtigten Leistungsbezüger der IV zählen.

Gehen Sie mal davon aus der Unfallverursacher hat keine Haftpflichtversicheru​ng da diese überflüssig geworden ist.
Oder gehen Sie davon sie seien wegen einem Schwächeanfall beim Velofahren gestürzt, die UV nicht leistungspflichtig. Was glauben Sie stünde Ihnen zu ?

Welche leistungen glauben Sie erhielten Sie von der IV und den anderen Versicherungen, z.b. Unfallversicherung und PK Versicherungsleistung​en.

Finden Sie auch für bezahlte Versicherungsbeiträg oder Solidaritätsbeiträge zur IV/AHV sollten Leistungsansprüche rückwirkend gekürzt werden um Versicherungsgesellsc​haften noch höhere Gewinne zu bescheren oder als Steuereinnamen den Kantone zukommen lassen.

Die IV/AHV hätte nämlich schon lange keine Schulden mehr wenn die Kantonsbeiträge (Steuereinnahmen) für die IV/AHV von 12,5 % nicht Gekürzt wurde.
Natürlich merken auch Sie diesen Beschiss nicht welche uns die Volksvertreter in Bern beschert haben. Mit iesen 0,8% MWST Erhöhung finanzieren wir nicht die IV, Sondern die Steuererhöhung der Kantone.

Die grössten Versicherungsbetrüger​ sind nicht im Balkan, sondern hocken im Parlament in Bern und Kantonsregierungen.


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