Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit sind eine wichtige Errungenschaft für den Arbeitsfrieden in der Schweiz. Dank ihnen haben die Arbeitnehmenden seinerzeit den bilateralen Verträgen mit der EU zugestimmt. Sie verhindern den Druck auf unsere Löhne durch ausländische Anbieter in der Schweiz. Es hat der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort zu gelten, der auch in vielen Schweizerischen Gesamtarbeitsverträgen verankert ist. So müssen sich auch ausländische Anbieter für Arbeiten in der Schweiz an unsere branchenüblichen Löhne und dort, wo es ein allgemeinverbindlicher GAV gibt, auch an die übrigen Anstellungsbedingungen der jeweiligen Branche in der Schweiz halten. Paritätische Kommissionen wachen im Vollzug, ob diese Bestimmungen auch eingehalten werden und sanktionieren fehlbare Unternehmen.
Natürlich wächst nun der Druck auf diese flankierende Massnahmen, vor allem aus Deutschland. Bei den anstehenden Verhandlungen der Schweiz mit der EU über die künftige Ausgestaltung unserer Beziehungen dürfen die flankierenden Massnahmen nicht gelockert werden.






