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Frage zur IV Rente!

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Ich wurde lei­der wegen einem Band­schei­ben­vor­fa​ll zu 100% Arbeitsunfähig krank­ge­schrie­ben und be­komme bald IV. Kann mir Je­mand sagen wie­viel ich etwa be­kom­men würde? Meine Abklärungen sind schon im Gange bei der IV, nur las­sen sie sich sehr viel Zeit, ich überlege mir auch schon die ganze Zeit, ob ich zum So­zi­al­amt soll (muss nicht sein).

 

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Kommentare von Lesern zum Artikel

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67%
(6 Stimmen)
Karl Müller sagte Oktober 2012

Zur IV-Rente:

Fragen sie eine AHV-Ausgleichskasse nach einer provisorischen Rentenberechnung, z.B. die auf Ihrer Gemeinde oder die Ihres Kantons.

Wenn das nicht möglich ist, fragen Sie nach einem Kontoauszug ihrer Beiträge an die AHV/IV, dazu haben Sie das Recht. Dieser darf Ihnen nicht verweigert werden.
http://www.a​ksz.ch/dynamic/page.a​sp?seiid=34

In diesem Auszug sind all Ihre Jahreseinkommen aufgelistet. Das dient als Basis für eine grobe Abschätzung der Rente.

Die Höhe der Rente hängt vom Invaliditätsgrad ab:
Bei einem Invaliditätsgrad von unter 40 % besteht kein Anspruch
mindestens 40 % Viertelsrente
mindes​tens 50 % halbe Rente
mindestens 60 % Dreiviertelsrente
mi​ndestens 70 % ganze Rente

Die Berechnungselemente der Renten sind
die anrechenbaren Beitragsjahre,
die Erwerbseinkommen,
di​e Erziehungs- und Betreuungsgutschrifte​n.

Irrtum vorbehalten, besteht die Beitragspflicht ab dem 20. Lebensjahr, wenn sie seither immer gearbeitet haben, erhalten sie eine volle Rente. Wenn nicht wird die Rente gekürzt. Eine Kompensation mit Beiträgen vor dem 20. Geburtstag ist jedoch möglich.

Berechnun​g der Rente, in sehr groben Zügen, nach:
http://www.ahv​-iv.info/andere/00134​/00186/index.html?lan​g=de&download=NHzLpZe​g7t,lnp6I0NTU042l2Z6l​n1acy4Zn4Z2qZpnO2Yuq2​Z6gpJCDdHx6fGym162epY​bg2c_JjKbNoKSn6A--


Bestimmen Sie:
Ihr totales Erwerbseinkommen (gemäss Kontoauszug) zwischen Alter 20 und heute
Ihre Beitragszeit: Ihr Alter minus 20
Ihr durchschnittliches Jahreseinkommen = (totales Erwerbseinkommen) / Beitragszeit
Blätter​n Sie zur Tabelle S. 17.
Suchen Sie in der ersten Spalte der Tabelle das durchschnittliche Jahreseinkommen das Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen am nächsten kommt.
Die Rente die Sie erwarten dürfen, steht dann in der zweiten Spalte.
Bitte melden Sie Sich falls etwas unklar sein sollte!

Z.B. ein 37-Jähriger hat 17 Jahre eingezahlt, 37-20=17.
Ein durchschnittliches Jahreseinkommen von z.B. 50 112 Franken ergibt eine Vollrente von 1 875 Franken.

Das stimmt sicher nicht exakt, aber so in etwa.

Dazu kommte noch die Rente der PK.
Wenn das Geld nicht reicht, haben Rentner mit sehr tiefem Einkommen Anspruch auf Ergänzungsleistungen,​ mehr dazu:
http://www.ahv​-iv.info/andere/00134​/00221/index.html?lan​g=de

Das Prozedere wird Jahre dauern, aber immerhin die IV-Rente wird nachträglich ausbezahlt.

Stelle​n Sie auf jeden Fall jetzt schon einen Antrag auf Ergänzungsleistungen!​
Das geht zwar nicht ohne IV-Rente, aber wenn Sie das erst tun, wenn die Rente fliesst, werden die Ergänzungsleistungen erst ab diesem späten Antragsdatum ausgerichtet.
Lassen​ Sie Sich die Ablehung schriftlich bestätigen!!
Mit etwas Glück (keine Garantie) fliessen die Ergänzungsleistungen dann ab diesem frühen Antragsdatum.

Such​en Sie Sich bereits jetzt Hilfe bei jemandem der sich gut auskennt!!!
Wenn Sie der Bürokratie nicht genau das liefern, was sie will, kostet Sie das nicht nur Nerven sondern je nachdem auch sehr viel Geld.

Ich hoffe Sie werden wieder gesund!


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33%
(9 Stimmen)
Fabio Letizia sagte Oktober 2012

Ich hatte beim Sozialamt Nothilfe beantragt weil mein Geld echt knapp wird und meine Wohnung nicht gratis ist.
Ich bekam eine echt asoziale Antwort: 1. Ich sei Schweizer und 2. Ich habe einen Schweizer Pass, wenn ich jetzt keinen Pass hätte und Ausländer wäre (z.B. ein Schwarzer) dann wäre die Soziale Nothilfe kein Problem und ich würde innerhalb einer Woche Nothilfe beziehen können, aber da Sie dass nicht sind, müssen Sie sich Herr Letizia gedulden.

Jetzt frag ich mich ernsthaft, was eigentlich aus der Schweiz geworden ist und weiterhin frag ich mich, sind die auf dem Amt asozial oder nicht.


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67%
(9 Stimmen)
Anton Keller sagte Oktober 2012

Grundsätzlich würde ich das Anrecht auf Sozialhilfe prüfen, denn man weiss nicht wie lange die Prüfung dauert. Die IV-Rente erhält man dann rückwirkend und bezahlt damit die Sozialhilfe zurück.


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78%
(9 Stimmen)
Rainer Selk sagte Oktober 2012

Bis in der IV jemand für die Bearbeitung von Fällen eingearbeiet ist, braucht es wegen der Breite der Materie mindestens 12 Monate.

Man kann für diese Arbeit nicht 'jeden' nehmen. Es braucht eine ziemliches Vorwissen. Aus gut informierter Quelle weiss ich, dass Mitarbeiter dort beständig überlastet sind. Ist leider so, so sehr Betroffene darunter leiden müssen. Viel Glück.


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78%
(9 Stimmen)
Marcel Zuber sagte Oktober 2012

Freuen Sie sich Herr Letizia. Ich wartete 4 Jahre auf einen Vorbescheid. Kanton Bern beispielsweise ist sehr langsam.


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67%
(12 Stimmen)
Rainer Selk sagte Oktober 2012

Setzen Sie sich sofort mit Proinfirmis in Verbindung. Die können Ihnen möglicherweise weiterhelfen! Viel Glück!


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