Wer Wählen geht, kauft heute die Katze im Sack: Die Wählerinnen und Wähler kennen nicht alle Interessenbindungen der Parlamentarier und wissen deshalb nicht wo Abhängigkeiten bestehen. Jetzt muss Transparenz geschaffen werden!
Die meisten Parlamentarier üben neben ihrem politischen Mandat einen „zivilen“ Beruf aus. Und das ist gut so! Unser Milizsystem ermöglicht, Wissen aus Wirtschaft und Gesellschaft in die Politik einzubringen. Ein Berufsparlament würde lediglich zu einem aufgeblähten Polit-Apparat führen, so wie wir dies aus dem angrenzenden Ausland kennen. Die guten Leute würden in die Wirtschaft abwandern und übrig blieben Profi-Politiker ohne Bezug zur Realität. Doch jede Medaille hat auch eine Kehrseite: Unseren Milizparlamentariern kann oft vorgeworfen werden, in Abhängigkeit ihres Berufs zu politisieren. Das ist in Ordnung, schliesslich wurden einige auch als Bauern, Unternehmer oder Lehrer gewählt. Im Extremfall handeln einige aber gar im Interesse ihrer Mandanten und werden zu Lobbyisten. Dieser Umstand muss bekämpft werden!
Ein Verbot des Ausübens des eigenen Berufs oder dem Erwerb von Nebeneinkünften wäre jedoch total falsch und würde unser Milizsystem ruinieren. Deshalb sollen die Wählerinnen und Wähler entscheiden, welche Abhängigkeiten tragbar sind und welche nicht. Dazu muss aber Transparenz geschaffen werden. Es geht dabei um zwei zentrale Fragen, die beantwortet und offengelegt werden müssen:
- Welche Einkünfte erhält der Parlamentarier von wem?
- Wie hat der Parlamentarier zu welcher Vorlage gestimmt?
Die Angaben über die beruflichen Tätigkeiten, Nebeneinkünfte und das Abstimmungsverhalten der Parlamentarier müssen in einem Register aufgelistet und veröffentlicht werden. Nur so können die Wählerinnen und Wähler beurteilen, welche Politiker nun wirklich ihre Anliegen vertreten.
Bereits jetzt werden seitens zahlreicher Parlamentarier Stimmen gegen eine solche Veröffentlichung laut. Die Parlamentarier dürfen jedoch nie vergessen, dass sie ihren Wählerinnen und Wählern Rechenschaft ablegen müssen. Dazu gehört auch die Information über eigene Abhängigkeiten und Interessenbindungen. Wer dann behauptet dies gehöre zu seiner Privatsphäre, der irrt gewaltig. Schliesslich sind Parlamentarier öffentliche Personen. Dies bedeutet nicht, dass über ihr Privatleben berichtet werden muss. Es bedeutet aber, dass sie über Fakten die ihre politische Arbeit beeinflussen und lenken zu informieren haben.
Wer zu seinen beruflichen Tätigkeiten und Mandaten steht, der hat nichts zu verlieren. Vielseitiges Engagement wird vom Volk belohnt. Wer aber offensichtliche Lobby-Abhängigkeiten verheimlicht hat, der könnte von seinen Wählerinnen und Wählern ermahnt oder gar bestraft werden.
Die Offenlegung der Abhängigkeiten ist im Interesse einer freiheitlichen Politik: Nicht der Staat definiert, welche Aktivitäten Parlamentarier neben ihrer politischen Arbeit ausüben dürfen, sondern die Wählerinnen und Wähler. Dazu muss die nötige Transparenz aber erst geschaffen werden. Deshalb sammeln wir für die Transparenz-Initiative Unterschriften. Unterschreiben Sie jetzt und helfen Sie mit! Weitere Infos unter: www.unbestechlich.ch





