Die Sicherheit der Fussgängerinnen und Fussgänger liegt mir am Herzen. Deshalb haben wir in der «Via Sicura»-Vorlage alles versucht, um einen Passus aufzunehmen, der dem Handlungsbedarf im Bereich der Fussgängerübergänge gerecht wird. Denn dieser ist unbestritten: Gemäss der BFU entspricht rund die Hälfte der etwa 45 000 existierenden Fussgängerquerungen nicht den VSS-Normen.
Zwar ist das Anliegen nach mehr Sicherheit auf den Fussgängerstreifen breit getragen und der Ruf nach Massnahmen laut. Doch sobald es darum geht, die Finanzierung zu sichern, verstummen viele dieser Stimmen. Und das, obwohl sich der finanzielle Aufwand von 200 Millionen Franken für die konsequente Sanierung der unsicheren Fussgängerstreifen bereits nach einem Jahr lohnen würde.
Fussgängerunfälle verursachen nämlich jährliche Kosten von rund 250 Millionen Franken. Ein SP-Erfolg war die Aufnahme einer direkten Rechtsetzungskompetenz des Bundes in diesem Bereich. So heisst es in «Via Sicura» neu: «Der Bund erlässt in Zusammenarbeit mit den Kantonen bauliche Vorgaben für die Ausgestaltung von Fussgängerstreifen.» Zudem soll eine für den Verkehrssicherheitsbereich verantwortliche Ansprechperson (Sicherheitsbeauftragter) ernannt werden. Mit diesen Massnahmen wird auf den Fussgängerstreifen mehr Sicherheit geschaffen.


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