Der Nationalrat (138 zu 52 Stimmen) und der Ständerat (28 zu 7 Stimmen) sind dem Bundesrat gefolgt und haben die Initiative "Schutz gegen Passivrauchen" abgelehnt. Die Initianten halten eigensinnig an dieser Vorlage fest. Eine breit abgestützte Allianz empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.
Das Parlament war der Ansicht, dass das heutige Bundesgesetz dem Willen der Initianten genügend entgegenkommt. Die CVP Schweiz will keine zusätzliche Verschärfung der Regeln gegen den Tabakkonsum in den Restaurants, Bars und am Arbeitsplatz. Diese Initiative ist unnötig, exzessiv und antiföderalistisch. Tatsächlich würde die Initiative ein totales Rauchverbot in der ganzen Schweiz und am Arbeitsplatz bewirken. Ausserdem würde sich das Rauchen entweder nach Hause verschieben oder ins Freie. Somit wäre kein Problem gelöst.
Das Gesetz ist erst seit kurzer Zeit in Kraft
Diese Initiative verankert einerseits den Schutz gegen Passivrauchen in die Bundesverfassung und verbietet anderseits das Rauchen in allen geschlossenen Räumen, in denen gearbeitet wird, sowie auch mit einigen Ausnahmen – die Initiative sagt nicht welche – in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind.
Seit dem 1. Mai 2010 ist das Rauchen in allen Räumen, in denen mehrere Personen arbeiten, verboten. Das neue Bundesgesetz zum Schutz gegen Passivrauchen und seine Ausführungsbestimmungen sind erst vor rund zwei Jahren in Kraft getreten. Diese Regeln sind streng und genügen vollauf. Ausserdem haben die Kantone die Möglichkeit, strengere Bestimmungen einzuführen. Das neue Gesetz ist also durchaus genügend. Es war übrigens bereits in Kraft, als die Initianten ihre Vorlage einbrachten, was auch beweist, dass es ihnen um die Prohibition des Rauchens geht.
Die heutige Gesetzgebung genügt
Die bisher gemachten Erfahrungen sind überzeugend und berechtigen keinesfalls eine Verschärfung der Bestimmungen. Das Bundesgesetz zum Schutz gegen Passivrauchen ist eine gutschweizerische Minimallösung und ein breit abgestützter Kompromiss. Die Kantone können strengere Regeln anwenden. Die Schweiz hat sehr viel unternommen, um das Rauchen zu begrenzen und den Schutz gegen Passivrauchen zu gewährleisten. Es ist erstaunlich, wie viel Zeit und Mittel in dieses Thema investiert worden sind, wenn man die Resultate ansieht. So zum Beispiel die vielen Anti-Tabak-Massnahmen wie zum Beispiel das neue Bundesgesetz, die unzähligen Präventionsmassnahmen, die steuerlichen Massnahmen (fortwährende Preiserhöhung), Warnhinweise auf den Packungen etc.
Heute können die kleinen Gastbetriebe in gewissen Kantonen das Rauchen erlauben. Der Kunde ist frei, dort zu konsumieren oder nicht. Fumoirs mit oder ohne Bedienung dürfen unter Einhaltung strenger Bedingungen eingerichtet werden. Einzelarbeitsplätze können, wenn es das interne Reglement erlaubt, vom Rauchverbot ausgenommen werden. Die Arbeitgeber und Wirte haben also einen kleinen Spielraum. Heute ist aber selbst der Kanton Genf, der die strengste Gesetzgebung hat, nicht so weit gegangen wie die Initiative.



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