Nächsten Sonntag stimmen wir über die Volksinitiative „Stopp dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ ab. Obwohl ich ebenfalls der Meinung bin, dass wir zu unserer schönen Schweiz Sorge tragen müssen, kommen mir doch sechs gute Gründe gegen die Zweitwohnungsinitiative in den Sinn:
- 1. Die Initiative ist überflüssig, da bereits griffige Massnahmen bestehen
Bund, Kantone und Gemeinden haben die Problematik des Zweitwohnungsbaus erkannt. Ein indirekter Gegenvorschlag ist seit 1. Juli 2011 in Kraft. Die betroffenen Kantone und Gemeinden haben griffige Massnahmen zur Regelung des Zweitwohnungsbaus eingeleitet. Gemeinden, die keine Massnahmen ergreifen, dürften nach 2014 keine Zweitwohnungen mehr bewilligen. - 2. Die Initiative wirkt ganz klar kontraproduktiv und würde die Zersiedelung sogar noch fördern
Die Initiative will den Anteil an Zweitwohnungen auf 20% pro Gemeinde beschränken. Für Gemeinden mit einem Anteil über 20% würde dies einen unmittelbaren Baustopp bewirken. In der Schweiz haben wir gesamthaft aber nur einen Zweitwohnungsanteil von ca. 11 %.Alle anderen Gemeinden könnten also weiterhin Zweitwohnungen bewilligen. Der Bau von Zweitwohnungen würde damit auf andere Gemeinden verlagert. Die Volksinitiative würde also entgegen ihrer eigenen Zielsetzung zu einer weiteren Zersiedelung führen. - 3. Die Initiative kostet Arbeitsplätze und fördert die Abwanderung
Durch den Bau und Unterhalt der Zweitwohnungen sowie vor allem durch die Konsumausgaben der Touristen werden wichtige Arbeitsplätze in den Gemeinden geschaffen und erhalten. In Kantonen wie Graubünden stehen rund 10% des Bruttoinlandproduktes in Zusammenhang mit den Zweitwohnungen. Ohne diese Arbeitsplätze müsste die einheimische Bevölkerung lange Arbeitswege in Kauf nehmen oder abwandern. - 4. Die Initiative schwächt das Tourismusland Schweiz
Die Initiative will das Angebot an Zweitwohnungen drastisch einschränken. Dies wird dazu führen, dass die Gäste von Zweitwohnungen ihre Ferien vermehrt im Ausland, z.B. in Österreich, verbringen werden. Die Tourismuswirtschaft wird damit als Ganzes benachteiligt. Zu den Verlierern gehören letztlich auch die Bergbahnen aber z.B. auch die Dorfläden in den Ferienorten. - 5. Die Initiative berücksichtigt lokale Unterschiede nicht
Zu den Zweitwohnungen zählen nicht nur Ferienwohnungen in Chalets. Auch die Wohnungen von Studenten und Wochenaufenthaltern in den Städten gelten gemäss amtlicher Statistik als Zweitwohnungen. Diese verschiedenen Arten von Zweitwohnungen erfordern eine differenzierte Vorgehensweise. Genau dies sieht der indirekte Gegenvorschlag vor, der bereits in Kraft ist, Die Initiative hingegen sieht als einziges Instrument eine starre Kontingentierung vor. - 6. Gegen Eingriff in die kantonale und kommunale Autonomie
Der Bau von Zweitwohnungen ist ein raumplanerisches Problem. Die Raumplanung liegt gemäss Bundesverfassung in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. Die Kantone und Gemeinden sind gewillt, den Zweitwohnungsbau zu regeln und haben entsprechende Massnahmen eingeleitet. Die Initiative hingegen stellt diese Eigenverantwortung der Kantone und Gemeinden in Frage.
Die Initiative ist gut gemeint aber total falsch aufgezogen und deshalb bewirkt sie das Gegenteil von dem was sie eigentlich will. Deshalb ein überzeugtes Nein in die Urne legen.


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