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Treibjagd

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Gehen wir kurz davon aus, die Vorwürfe an die Adresse von Chri­stoph Mörgeli träfen zu. Wie müsste sein Vor­ge­setz­ter kor­rek­ter­weise agie­ren? 1. Er müsste das di­rekte Gespräch su­chen, zunächst in­for­mell. 2. Falls wei­ter­hin De­fi­zite blei­ben, gibt es ein or­dent­li­ches Be­ur­tei­lungs­ver­f​ah­ren. Es wird ver­bind­lich fest­ge­legt, worin die Dif­fe­ren­zen be­ste­hen und das er­war­tete Ver­hal­ten wird kom­mu­ni­ziert. Falls die Leis­tung des An­ge­stell­ten un­be­frie­di­gend bleibt, folgt Punkt 3. Es be­gin­nen die kon­kre­ten Mass­nah­men. Bei­spiels­weise nimmt Chri­stoph Mörgeli das Recht in An­spruch, einer Nebenbeschäftigung nach­zu­ge­hen. Das ist nach der Per­so­nal­ver­ord­nu​ng der Universität Zürich be­wil­li­gungs­pflic​h­tig. Man könnte – falls die Nebenbeschäftigung dazu führt, dass die Leis­tung am Ar­beits­platz lei­det – diese Be­wil­li­gung auf­he­ben. Das wäre ein star­kes Zei­chen und völlig rech­tens. Sollte das noch immer nichts fruch­ten, könnte man den Miss­lie­bi­gen letzt­end­lich rechtmässig ent­las­sen. So etwas pas­siert wohl täglich mehr­fach in un­se­rem Land. Die Schweiz hat glücklicherweise noch immer einen re­la­tiv fle­xiblen Ar­beits­markt, der auch Ent­las­sun­gen ermöglicht – auch wenn die Ge­werk­schaf­ten alles dafür tun, dass auch der Faulste nicht ent­las­sen wer­den darf. Wir haben nämlich eine be­ein­dru­ckende Zahl von Ge­set­zen, die den Ar­beit­neh­mer schützen. So darf bei­spiels­weise ein Ar­beits­zeug­nis, keine ne­ga­ti­ven Be­mer­kun­gen ent­hal­ten. Man darf keine In­for­ma­tio­nen über persönliche Verhältnisse oder pi­kante De­tails aus dem be­ruf­li­chen Leben eines Mit­ar­bei­ters veröffentlichen. Man darf nicht ein­mal am Kaf­fee­tisch über einen Mit­ar­bei­ter trat­schen. Dem Pro­fes­sor Mörgeli als An­ge­stell­tem der Universität ste­hen diese Rechte eben­falls zu. Sogar wenn er als Na­tio­nal­rat eine Per­son des öffentlichen Le­bens ist. Trotz­dem darf sein Vor­ge­setz­ter sich un­ge­hin­dert in der Zei­tung über die ver­meint­lich ungenügenden Leis­tun­gen sei­nes Un­ter­stell­ten aus­las­sen? Die Präsidentin des Universitätsrates – nota bene als oberste Per­so­nal­ver­ant­wo​rt­li­che der Universität – sieht kei­nen Hand­lungs­be­darf. Ein wei­te­res Mit­glied des Universitätsrates, Nationalrätin und selbst Pro­fes­so­rin, gibt ih­rer­seits be­kannt, die Vorwürfe an Dr. Mörgeli stimm­ten ver­mut­lich. Wie ge­sagt, wir neh­men mal an, die Vorwürfe stimm­ten. Wir müssten trotz­dem zum Schluss kom­men, die Universität ver­halte sich ihrem An­ge­stell­ten gegenüber un­kor­rekt. Gehen wir aber davon aus, die Vorwürfe seien falsch und stel­len die Vor­komm­nisse in einen grösseren Zu­sam­men­hang. Den­ken wir an die Haus­durch­su­chung bei Blo­chers, als der Staats­an­walt mit der Presse im Schlepp vor der Tür stand. Neh­men wir auch wahr, wie in sämtlichen In­ter­net­fo­ren nach verfänglichen Aus­sa­gen von SVP Ex­po­nen­ten ge­fahn­det wird. Dann bleibt nur ein Schluss: es han­delt sich um eine or­ga­ni­sierte Treibjagd.


Kommentare von Lesern zum Artikel

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82%
(38 Stimmen)
Dieter Lohmann sagte November 2012

Mit seiner Klage gegen Oberstaatsanwalt Bürgisser ist Mörgeli nun auch vor Bundesgericht kläglich gescheitert.

Heute​ wurde bekannt, dass das Bundesgericht nicht mal auf die Klage von Mörgeli eingeht, derart lächerlich und unbegründet sind seiner Vorwürfe!!!

Mörgelis Mobbing-Vorwürfe sind genauso unbegründet wie seine Vorwürfe gegen Oberstaatsanwalt Bürgisser!!!


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63%
(76 Stimmen)
Helmut Barner sagte Oktober 2012

Und jetzt, wie sieht das aus, wenn ein SVP-Bundesrat jemanden schasst, nur weil er seinen Dienst tut? Maurer wirft die Inspektionsleiter der Geheimdienstaufsicht raus, nur weil sie ihre verdammte Pflicht taten und auf die gravierenden Mängel des Isis-Informationssyst​ems hinwiesen. Zuerst degradiert und als sie dann immer noch ihre Aufgabe taten ohne Rücksicht auf Verluste: Raus mit ihnen. Ein SVP-Bundesrat kann doch keine Kritik an seinen katastrophalen Entscheiden für ein untaugliches System dulden. Und jetzt? Was meinen all die jetzt, die Mörgeli verteidigen. obwohl der einfach nur seine Aufgaben vernachlässigte? Da werden 2 geschasst, die ihre Aufgaben sauber und gewissenhaft erledigten, wie auch der Bericht der Geschäftsprüfungsdele​gation vom 21. Juni 2010 bescheinigt. Hätten sie sich SVP-freundlich verhalten und die Mängel verschwiegen, wäre ihnen wohl nichts passiert!


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34%
(70 Stimmen)
Rainer Selk sagte Oktober 2012

Stimmt, ich habe den Vornamen verwechselt. Ich meinte die NR Dr. Ricklin von der CVP. Ob vorgenannte CVP Dame auch an einer anderen Art Burnout leiden könnte, entzieht sich meiner Kenntnis, man könnte es aber vermuten.


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35%
(77 Stimmen)
Rainer Selk sagte Oktober 2012

Natalie Ricklin / CVP sitzt im obersten UNI Rat und befasst sich dort mit 'strategischen Fragen', wie sie heute Abend im Tele Zürich wissen liess. Dann darf man sie doch bitten, mal die Mission und Vision der UNI kurz darzulegen und dann die Umsetzungsstragie aufzuzeigen, denn dazu gehört offenbar auch nun Mobbing. Die Dame gibt sich uninformiert, bei sovielen Professoren usw.

Dass Sie andererseits vor einigen Tagen öffentlich mit Dokumenten der Cause Mörgeli befasst war und jene auch gezeigt wurden, obwohl die personalrechtlich der Schweigepflicht unterliegen, ist nicht nur merkwürdig, sondern eindeutig nicht gestattet.

Ich erlaube mir nun das Fazit, dass die Dame nicht Teil des Problem ist, sondern Sie IST das Problem. Wer solche Machenschaften auch noch befördert und offenbar nicht zu verhindern weiss, hat an der UNI nichts zu suchen. Ausserdem ist die Parteinahme von Fr. Ricklin in der vorgetragenen Form einer UNI unwürdig. Das lässt auch Rückschlüsse für ihre Polit.-Arbeit zu. Weiteres erübrigt sich m. E.


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60%
(98 Stimmen)
Kurt Schnitzler sagte September 2012

Der Artikel hier ist doch extrem einseitig und vernachlässigt zahlreiche Fakten. Dies hat wohl mit der Parteizugehörigkeit des Autors zu tun...

Eine objektivere, sachlichere und faktenbezogenere Darstellung, findet sich hier:

http://www.v​imentis.ch/d/dialog/r​eadarticle/was-lief-s​chief-im-fall-moergel​i/


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39%
(85 Stimmen)
Rainer Selk sagte September 2012

Hier ein ähnlicher Fall zur Anschauung

Revanch​e an der EBS
Jetzt klagt Jahns

Der frühere Präsident der European Business School (EBS), Prof. Dr. Christopher Jahns, hat den im September vergangenen Jahres mit der Hochschule geschlossenen Vergleich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses angefochten. Zugleich stellte er gegen EBS-Geschäftsführer Garlichs Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges. Jahns konnte nun erstmals vollständige Einsicht in die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Beweismittel nehmen.

Die EBS hatte gegen Jahns im April 2011 insgesamt acht Kündigungen ausgesprochen. Jahns wies die Kündigungen zurück und wehrte sich mit Kündigungsschutzklage​n beim Arbeitsgericht und Landgericht Wiesbaden. Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung wurde durch einen Vergleich im September 2011 einvernehmlich beigelegt. In diesem Vergleich wurde die Beendigung der Dienstverhältnisse als Hochschullehrer und Geschäftsführer der EBS gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages vereinbart.

Grundl​age für die nunmehr erklärte Anfechtung dieses Vergleichs und für die Strafanzeige gegen Garlichs sind u.a. zahlreiche Dokumente, die Jahns‘ Strafverteidiger Prof. Dr. Alfred Dierlamm nun nach einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden einsehen konnte. Die zuständige Oberstaatsanwältin Gabriele Türmer habe der Verteidigung die Einsicht zuvor über mehr als ein Jahr hinweg verwehrt, zahlreiche Anträge und auch Dienstaufsichtsbeschw​erden gegen das aus Sicht Dierlamms rechtswidrige Verhalten hatten die vorgesetzten Stellen nicht zum Anlass genommen, gegen diese Beeinträchtigungen einzuschreiten. Wegen des Verhaltens der Staatsanwaltschaft Wiesbaden beantragte er beim Generalstaatsanwalt auch, nicht die Staatsanwaltschaft Wiesbaden mit der Prüfung der Strafanzeige zu betrauen, sondern diese in die Hände der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu legen bzw. den Fall durch die Generalstaatsanwaltsc​haft selbst zu übernehmen.

Nach der Sichtung sieht Jahns‘ Strafverteidiger es als erwiesen an, dass „die EBS nicht nur selbstverständlich wusste, dass Christopher Jahns den Dienstwagen und Fahrer auch privat nutzte, sondern von Beginn an Anfang 2010 alles unternommen hat, um gründlichst und in Abstimmung mit zwei Steuerberatern die Detailfragen zu klären, damit die Nutzung und Abgrenzung zwischen Dienst- und Privatfahren rechtlich korrekt erfolgt". Die EBS habe im Kündigungsverfahren insbesondere behauptet, die private Nutzung des Dienstwagens mit Fahrer sei unzulässig und sie habe erst am 11.04.2011, also wenige Tage vor der Kündigung, davon erfahren, dass Herr Prof. Jahns den Fahrer auch für private Verrichtungen eingesetzt habe.

„Die EBS hat die im Rahmen der Prüfung eingeholten Stellungnahmen der Steuerberater, die hierzu geführte Mailkorrespondenz, die detaillierten Anweisungen an den Fahrer und weitere verfahrenserhebliche Dokumente dem Gericht verschwiegen und vorenthalten, während Professor Jahns über eineinhalb Jahre hinweg der Zugriff auf diese Beweismittel durch die Staatsanwaltschaft verwehrt wurde", fasste der arbeitsrechtliche Berater von Jahns, der Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht Axel Weber, zusammen und fügte hinzu: „ Insbesondere die im Kündigungsverfahren aufgestellte Behauptung der EBS, man habe erst am 11.4.2011 von dem Einsatz des Fahrers für private Verrichtungen erfahren, ist angesichts der vorherigen, bereits Anfang 2010 erfolgten wochenlangen internen Korrespondenz schlicht falsch."

Konkret stellte Axel Weber für Jahns den Antrag, das arbeitsgerichtliche Verfahren nunmehr fortzusetzen und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die acht Kündigungen vom April und Juli 2011 nicht aufgelöst worden ist. Ferner fordert der Anwalt, dass die EBS Jahns bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfa​hrens gemäß den Dienstverträgen weiter zu beschäftigen hat. „Mein Mandant ist – wie natürlich auch das Gericht – arglistig getäuscht worden. Auf den Vergleich hat er sich nur eingelassen, weil er keinen Zugriff auf die Beweismittel hatte, ihm wesentliche Dokumente gar nicht bekannt waren und er daher nicht beweisen konnte, dass es wochenlange Prüfungen sowie klare und korrekte Regelungen für die private Nutzung des Dienstwagens mit Fahrer gab. Hätte er Zugriff auf seine Personalakte, die interne Kommunikation der EBS, auf die Schreiben der Steuerberater und die Handlungsanweisung an den Fahrer gehabt, hätte er sich niemals auf den Vergleich eingelassen", so Weber.

Abschließen​d betonte Jahns‘ Kommunikationsberater​ Dirk Metz: „ Das Prozessgebaren der EBS vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden hat dazu geführt, dass Prof. Jahns bis heute arbeitslos ist. Hierfür wird er die Personen, die den Prozessvortrag zu verantworten haben, zur Rechenschaft ziehen. Zugleich wird er alles tun, um seine Reputation wiederherzustellen."​


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60%
(184 Stimmen)
Kurt Schnitzler sagte September 2012

Die Veröffentlichung des Berichts, der Christoph Mörgelis ungenügende Arbeit belegt, hätte nicht passieren dürfen (Aber auch hier hat die Universität Zürich korrekt reagiert und sofort Strafanzeige erstattet. Diese Veröffentlichung hat ja vor allem der Universität Zürich geschadet.).

Das ändert aber nichts daran, dass Mörgelis Entlassung rechtmässig und richtig war!


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56%
(186 Stimmen)
Anton Brunner sagte September 2012

Ja Hr Siegenthaler jetzt ist der Fall Mörgeli klar:
Er hat sich selbst alles verscherzt indem er seine Vorgesetzten angegriffen hat und gedroht hat mit Rechtsverfahren und das ganze mit politischer Erpressung verknüpfte weil er SVP sei werde ihm gekündigt. Absoluter Schwachsinn sowas.
Er hat Loyalitätsverpflichtu​ng im Vertrag. Die hat er verletzt.

Zitat:
"Univers​ität Zürich kündigt Prof. Christoph Mörgeli
Die Universität Zürich hat heute Freitag, den 21.9.2012, Prof. Christoph Mörgeli die Kündigung und die sofortige Freistellung angekündigt. Prof. Mörgeli hat schwere Loyalitätspflichtsver​letzungen gegenüber der Universität Zürich begangen, so dass das Vertrauensverhältnis massiv und unwiederbringlich zerstört ist."
siehe http://www.mediadesk.​uzh.ch/articles/2012/​universitaet-zuerich-​kuendigt-prof-christo​ph-moergeli.html


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71%
(230 Stimmen)
Dieter Lohmann sagte September 2012

Es zeigt sich einmal mehr wie widersprüchlich die "Argumentation" der SVPler ist:

Als das SVP- Propagandablatt Weltwoche den zusammengebastelten Bankauszug von Hildebrand veröffentlichte hiess es, das "Volk" müsse das wissen...

Jetzt bei Mörgeli wird von einem "Skandal" gesprochen. Wieso darf denn das"Volk" nicht wissen, dass Mörgeli den von den Steuerzahlern finanzierten Job vernachlässigt?!?

​Ich verurteile beide Veröffentlichungen. Die Uni Zürich hat übrigens unverzüglich Strafanzeige erstattet...


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72%
(211 Stimmen)
Dieter Lohmann sagte September 2012

Selbst Mörgeli-Anwalt Landmann sagt: "Eine Wiedereinstellung von Mörgeli ist rechtlich aussichtslos."

Al​so liebe SVPler, bitte beruhigen, versuchen vernünftig zu denken und die Fakten zur Kenntnis nehmen...


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78%
(228 Stimmen)
Dieter Lohmann sagte September 2012

Man muss schon fast Mitleid haben mit der SVP: Verweifelt und fanatisch versucht sie eine Verschwörung zusammen zu dichten...

Das erinnert an die lachhafte Klage von Mörgeli gegen Staatsanwalt B., die ja kläglich gescheitert war. Mörgeli hatte sich komplett lächerlich gemacht!


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76%
(221 Stimmen)
Heinz Mahler sagte September 2012

Die Diskussion ist doch absurd, nicht nur deswegen weil verbreitet wird die SVP handle stets korrekt und Mörgeli sei unfair behandelt worden. Das Mörgeli in der Öffentlichkeit steht kann der Arbeitgeber nicht ändern. Es gibt auch Aussagen von Mörgeli welcher er als Politiker tätigte, seinen Arbeitgeber und Kollegen in ein schlechtes Licht stellte. Also wenn Verschwiegenheit vom Arbeitgeber eingefordert wird, sollte sich Mörgeli gegenüber seines Arbeitgeber auch daran halten und sich nicht auf kosten des Arbeitgeber und Mitarbeiter in der Öffentlichkeit profilieren zu wollen.



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27%
(212 Stimmen)
Daniel Ryder sagte September 2012

Fakten sind klar!

Tatsache ist, das Datengeschützte Daten als erstes durch die Uni an die Medien gereicht wurden. Dies getrieben von sehr niedrigen Instinkten. Das sich da Herr Mörgeli überrannt und vor den Kopfgestossen fühlen musste ist ja auch klar, deshalb verstehe ich auch seine Reaktion.



Man wird es sehen, dass 100% ein linker, Mörgelis Posten bekommen wird. Das ist dasselbe wie beim
Schweizer Fernsehen!

Vor allem Zeichnet sich das Politisch Mobing aus der nun Begründeten Kündigung ab. Zum Verhängnis geworden ist Mörgeli also nicht primär die Beurteilung seiner Arbeit die Ihm nicht hätte nachgewiesen werden können, sondern, man musste aus der selbstverschuldeten Notlage durch UNI und Aeppli u.co die Kündigung mit dem Vertrauensverhältnis begründen. Dies wiederum wurde aber durch die UNI selbst gebrochen und zwar in einem unwürdigen ausmass! Der Weg wie Mörgeli aus dem Weg geräumt wird war ja egal.

Fakt ist.
a) Zum Verhängnis geworden ist Mörgeli also nicht primär die Beurteilung seiner Arbeit.
b) Ebenso ist die Falsch Aussage von Aeppli und co. zur Tatsache geworden!
c) es wird sich herausstellen, dass Herr Mörgeli mit dem Ihm zur Verfügung gestellten Finanziellen Möglichkeiten das beste herausgeholt hat.
b) 27 Jahre Kurator und Plötzlich merkt man das da etwas nicht in Ordnung sein soll, sehr Suspekt!

Ebenfalls​ grosse bedenken gibt die Aussage in dem nun neu Veröffentlichten akademischen Bericht.

"Ein weiteres Problem besteht in der Isolation von Institut und Museum. Die Zusammenarbeit wird uns von Kollegen vermutlich aus politischen Gründen verweigert"

Diese​ Aussage ist ja Haarsträubend.
a) weil VERMUTLICH
b)Gewisse Politisch gesinte Akademiker erpressen sozusagen Institutionen und Benachteiligen, aus Politischen Gründen! Abartig erschreckend so etwas!!!

Dies zeigt deutlich auf wie Gewisse Politisch gesinte Ihr Amt oder Berufliche Stellung zur Manipulation benutzen. Dies sah man schon bei den geknackten Mails der Klimaforscher, in den zur Aussprache kam, das man den Klimawandel Skeptischen Wissenschaftler, die Plattform in den Medien und Wissenschaftlichen Zeitschriften zu verweigern sollte!


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75%
(198 Stimmen)
Kurt Schnitzler sagte September 2012

Mörgeli hat Glück, dass er Staatsbeamter ist. In der Privatwirtschaft wäre er für eine derartige öffentliche Verunglimpfung seines Arbeitgebers fristlos entlassen worden! 


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77%
(188 Stimmen)
Kurt Schnitzler sagte September 2012

Das war zu erwarten. Da der SVP die sachlichen Argumente fehlen, startet sie mit Hilfe ihres Hetzblatts Weltwoche eine nillige Schmutzkampagne gegen Prof. Condrau.

Dabei scheint sie den Untrrschied zwischen Qualität und Quantität nicht zu kennen. Ein Problem von Mörgeli ist ja, dass seine Publikationen keinen wissenschaftlichen Standard aufweisen!


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