Gehen wir kurz davon aus, die Vorwürfe an die Adresse von Christoph Mörgeli träfen zu. Wie müsste sein Vorgesetzter korrekterweise agieren? 1. Er müsste das direkte Gespräch suchen, zunächst informell. 2. Falls weiterhin Defizite bleiben, gibt es ein ordentliches Beurteilungsverfahren. Es wird verbindlich festgelegt, worin die Differenzen bestehen und das erwartete Verhalten wird kommuniziert. Falls die Leistung des Angestellten unbefriedigend bleibt, folgt Punkt 3. Es beginnen die konkreten Massnahmen. Beispielsweise nimmt Christoph Mörgeli das Recht in Anspruch, einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Das ist nach der Personalverordnung der Universität Zürich bewilligungspflichtig. Man könnte – falls die Nebenbeschäftigung dazu führt, dass die Leistung am Arbeitsplatz leidet – diese Bewilligung aufheben. Das wäre ein starkes Zeichen und völlig rechtens. Sollte das noch immer nichts fruchten, könnte man den Missliebigen letztendlich rechtmässig entlassen. So etwas passiert wohl täglich mehrfach in unserem Land. Die Schweiz hat glücklicherweise noch immer einen relativ flexiblen Arbeitsmarkt, der auch Entlassungen ermöglicht – auch wenn die Gewerkschaften alles dafür tun, dass auch der Faulste nicht entlassen werden darf. Wir haben nämlich eine beeindruckende Zahl von Gesetzen, die den Arbeitnehmer schützen. So darf beispielsweise ein Arbeitszeugnis, keine negativen Bemerkungen enthalten. Man darf keine Informationen über persönliche Verhältnisse oder pikante Details aus dem beruflichen Leben eines Mitarbeiters veröffentlichen. Man darf nicht einmal am Kaffeetisch über einen Mitarbeiter tratschen. Dem Professor Mörgeli als Angestelltem der Universität stehen diese Rechte ebenfalls zu. Sogar wenn er als Nationalrat eine Person des öffentlichen Lebens ist. Trotzdem darf sein Vorgesetzter sich ungehindert in der Zeitung über die vermeintlich ungenügenden Leistungen seines Unterstellten auslassen? Die Präsidentin des Universitätsrates – nota bene als oberste Personalverantwortliche der Universität – sieht keinen Handlungsbedarf. Ein weiteres Mitglied des Universitätsrates, Nationalrätin und selbst Professorin, gibt ihrerseits bekannt, die Vorwürfe an Dr. Mörgeli stimmten vermutlich. Wie gesagt, wir nehmen mal an, die Vorwürfe stimmten. Wir müssten trotzdem zum Schluss kommen, die Universität verhalte sich ihrem Angestellten gegenüber unkorrekt. Gehen wir aber davon aus, die Vorwürfe seien falsch und stellen die Vorkommnisse in einen grösseren Zusammenhang. Denken wir an die Hausdurchsuchung bei Blochers, als der Staatsanwalt mit der Presse im Schlepp vor der Tür stand. Nehmen wir auch wahr, wie in sämtlichen Internetforen nach verfänglichen Aussagen von SVP Exponenten gefahndet wird. Dann bleibt nur ein Schluss: es handelt sich um eine organisierte Treibjagd.
Medien, Kommunikation > Print Medien, September 2012
Treibjagd
|
|
|
Kommentare von Lesern zum Artikel
[ Neuen Kommentar verfassen ]
![]() 84%(37 Stimmen) |
Dieter Lohmann sagte November 2012 Mit seiner Klage gegen Oberstaatsanwalt Bürgisser ist Mörgeli nun auch vor Bundesgericht kläglich gescheitert. Heute wurde bekannt, dass das Bundesgericht nicht mal auf die Klage von Mörgeli eingeht, derart lächerlich und unbegründet sind seiner Vorwürfe!!! Mörgelis Mobbing-Vorwürfe sind genauso unbegründet wie seine Vorwürfe gegen Oberstaatsanwalt Bürgisser!!! |
64%(75 Stimmen) |
Helmut Barner sagte Oktober 2012 Und jetzt, wie sieht das aus, wenn ein SVP-Bundesrat jemanden schasst, nur weil er seinen Dienst tut? Maurer wirft die Inspektionsleiter der Geheimdienstaufsicht raus, nur weil sie ihre verdammte Pflicht taten und auf die gravierenden Mängel des Isis-Informationssystems hinwiesen. Zuerst degradiert und als sie dann immer noch ihre Aufgabe taten ohne Rücksicht auf Verluste: Raus mit ihnen. Ein SVP-Bundesrat kann doch keine Kritik an seinen katastrophalen Entscheiden für ein untaugliches System dulden. Und jetzt? Was meinen all die jetzt, die Mörgeli verteidigen. obwohl der einfach nur seine Aufgaben vernachlässigte? Da werden 2 geschasst, die ihre Aufgaben sauber und gewissenhaft erledigten, wie auch der Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation vom 21. Juni 2010 bescheinigt. Hätten sie sich SVP-freundlich verhalten und die Mängel verschwiegen, wäre ihnen wohl nichts passiert! |
33%(69 Stimmen) |
Rainer Selk sagte Oktober 2012 Stimmt, ich habe den Vornamen verwechselt. Ich meinte die NR Dr. Ricklin von der CVP. Ob vorgenannte CVP Dame auch an einer anderen Art Burnout leiden könnte, entzieht sich meiner Kenntnis, man könnte es aber vermuten. |
35%(77 Stimmen) |
Rainer Selk sagte Oktober 2012 Natalie Ricklin / CVP sitzt im obersten UNI Rat und befasst sich dort mit 'strategischen Fragen', wie sie heute Abend im Tele Zürich wissen liess. Dann darf man sie doch bitten, mal die Mission und Vision der UNI kurz darzulegen und dann die Umsetzungsstragie aufzuzeigen, denn dazu gehört offenbar auch nun Mobbing. Die Dame gibt sich uninformiert, bei sovielen Professoren usw. Dass Sie andererseits vor einigen Tagen öffentlich mit Dokumenten der Cause Mörgeli befasst war und jene auch gezeigt wurden, obwohl die personalrechtlich der Schweigepflicht unterliegen, ist nicht nur merkwürdig, sondern eindeutig nicht gestattet. Ich erlaube mir nun das Fazit, dass die Dame nicht Teil des Problem ist, sondern Sie IST das Problem. Wer solche Machenschaften auch noch befördert und offenbar nicht zu verhindern weiss, hat an der UNI nichts zu suchen. Ausserdem ist die Parteinahme von Fr. Ricklin in der vorgetragenen Form einer UNI unwürdig. Das lässt auch Rückschlüsse für ihre Polit.-Arbeit zu. Weiteres erübrigt sich m. E. |
61%(97 Stimmen) |
Kurt Schnitzler sagte September 2012 Der Artikel hier ist doch extrem einseitig und vernachlässigt zahlreiche Fakten. Dies hat wohl mit der Parteizugehörigkeit des Autors zu tun... Eine objektivere, sachlichere und faktenbezogenere Darstellung, findet sich hier: http://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/was-lief-schief-im-fall-moergeli/ |
38%(84 Stimmen) |
Rainer Selk sagte September 2012 Hier ein ähnlicher Fall zur Anschauung Revanche an der EBS Jetzt klagt Jahns Der frühere Präsident der European Business School (EBS), Prof. Dr. Christopher Jahns, hat den im September vergangenen Jahres mit der Hochschule geschlossenen Vergleich zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses angefochten. Zugleich stellte er gegen EBS-Geschäftsführer Garlichs Strafanzeige wegen versuchten Prozessbetruges. Jahns konnte nun erstmals vollständige Einsicht in die von der Staatsanwaltschaft sichergestellten Beweismittel nehmen. Die EBS hatte gegen Jahns im April 2011 insgesamt acht Kündigungen ausgesprochen. Jahns wies die Kündigungen zurück und wehrte sich mit Kündigungsschutzklagen beim Arbeitsgericht und Landgericht Wiesbaden. Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung wurde durch einen Vergleich im September 2011 einvernehmlich beigelegt. In diesem Vergleich wurde die Beendigung der Dienstverhältnisse als Hochschullehrer und Geschäftsführer der EBS gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages vereinbart. Grundlage für die nunmehr erklärte Anfechtung dieses Vergleichs und für die Strafanzeige gegen Garlichs sind u.a. zahlreiche Dokumente, die Jahns‘ Strafverteidiger Prof. Dr. Alfred Dierlamm nun nach einer Entscheidung des Landgerichts Wiesbaden einsehen konnte. Die zuständige Oberstaatsanwältin Gabriele Türmer habe der Verteidigung die Einsicht zuvor über mehr als ein Jahr hinweg verwehrt, zahlreiche Anträge und auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen das aus Sicht Dierlamms rechtswidrige Verhalten hatten die vorgesetzten Stellen nicht zum Anlass genommen, gegen diese Beeinträchtigungen einzuschreiten. Wegen des Verhaltens der Staatsanwaltschaft Wiesbaden beantragte er beim Generalstaatsanwalt auch, nicht die Staatsanwaltschaft Wiesbaden mit der Prüfung der Strafanzeige zu betrauen, sondern diese in die Hände der Frankfurter Staatsanwaltschaft zu legen bzw. den Fall durch die Generalstaatsanwaltschaft selbst zu übernehmen. Nach der Sichtung sieht Jahns‘ Strafverteidiger es als erwiesen an, dass „die EBS nicht nur selbstverständlich wusste, dass Christopher Jahns den Dienstwagen und Fahrer auch privat nutzte, sondern von Beginn an Anfang 2010 alles unternommen hat, um gründlichst und in Abstimmung mit zwei Steuerberatern die Detailfragen zu klären, damit die Nutzung und Abgrenzung zwischen Dienst- und Privatfahren rechtlich korrekt erfolgt". Die EBS habe im Kündigungsverfahren insbesondere behauptet, die private Nutzung des Dienstwagens mit Fahrer sei unzulässig und sie habe erst am 11.04.2011, also wenige Tage vor der Kündigung, davon erfahren, dass Herr Prof. Jahns den Fahrer auch für private Verrichtungen eingesetzt habe. „Die EBS hat die im Rahmen der Prüfung eingeholten Stellungnahmen der Steuerberater, die hierzu geführte Mailkorrespondenz, die detaillierten Anweisungen an den Fahrer und weitere verfahrenserhebliche Dokumente dem Gericht verschwiegen und vorenthalten, während Professor Jahns über eineinhalb Jahre hinweg der Zugriff auf diese Beweismittel durch die Staatsanwaltschaft verwehrt wurde", fasste der arbeitsrechtliche Berater von Jahns, der Frankfurter Fachanwalt für Arbeitsrecht Axel Weber, zusammen und fügte hinzu: „ Insbesondere die im Kündigungsverfahren aufgestellte Behauptung der EBS, man habe erst am 11.4.2011 von dem Einsatz des Fahrers für private Verrichtungen erfahren, ist angesichts der vorherigen, bereits Anfang 2010 erfolgten wochenlangen internen Korrespondenz schlicht falsch." Konkret stellte Axel Weber für Jahns den Antrag, das arbeitsgerichtliche Verfahren nunmehr fortzusetzen und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die acht Kündigungen vom April und Juli 2011 nicht aufgelöst worden ist. Ferner fordert der Anwalt, dass die EBS Jahns bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens gemäß den Dienstverträgen weiter zu beschäftigen hat. „Mein Mandant ist – wie natürlich auch das Gericht – arglistig getäuscht worden. Auf den Vergleich hat er sich nur eingelassen, weil er keinen Zugriff auf die Beweismittel hatte, ihm wesentliche Dokumente gar nicht bekannt waren und er daher nicht beweisen konnte, dass es wochenlange Prüfungen sowie klare und korrekte Regelungen für die private Nutzung des Dienstwagens mit Fahrer gab. Hätte er Zugriff auf seine Personalakte, die interne Kommunikation der EBS, auf die Schreiben der Steuerberater und die Handlungsanweisung an den Fahrer gehabt, hätte er sich niemals auf den Vergleich eingelassen", so Weber. Abschließend betonte Jahns‘ Kommunikationsberater Dirk Metz: „ Das Prozessgebaren der EBS vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden hat dazu geführt, dass Prof. Jahns bis heute arbeitslos ist. Hierfür wird er die Personen, die den Prozessvortrag zu verantworten haben, zur Rechenschaft ziehen. Zugleich wird er alles tun, um seine Reputation wiederherzustellen." |
61%(183 Stimmen) |
Kurt Schnitzler sagte September 2012 Die Veröffentlichung des Berichts, der Christoph Mörgelis ungenügende Arbeit belegt, hätte nicht passieren dürfen (Aber auch hier hat die Universität Zürich korrekt reagiert und sofort Strafanzeige erstattet. Diese Veröffentlichung hat ja vor allem der Universität Zürich geschadet.). Das ändert aber nichts daran, dass Mörgelis Entlassung rechtmässig und richtig war! |
56%(185 Stimmen) |
Anton Brunner sagte September 2012 Ja Hr Siegenthaler jetzt ist der Fall Mörgeli klar: Er hat sich selbst alles verscherzt indem er seine Vorgesetzten angegriffen hat und gedroht hat mit Rechtsverfahren und das ganze mit politischer Erpressung verknüpfte weil er SVP sei werde ihm gekündigt. Absoluter Schwachsinn sowas. Er hat Loyalitätsverpflichtung im Vertrag. Die hat er verletzt. Zitat: "Universität Zürich kündigt Prof. Christoph Mörgeli Die Universität Zürich hat heute Freitag, den 21.9.2012, Prof. Christoph Mörgeli die Kündigung und die sofortige Freistellung angekündigt. Prof. Mörgeli hat schwere Loyalitätspflichtsverletzungen gegenüber der Universität Zürich begangen, so dass das Vertrauensverhältnis massiv und unwiederbringlich zerstört ist." siehe http://www.mediadesk.uzh.ch/articles/2012/universitaet-zuerich-kuendigt-prof-christoph-moergeli.html |
![]() 71%(229 Stimmen) |
Dieter Lohmann sagte September 2012 Es zeigt sich einmal mehr wie widersprüchlich die "Argumentation" der SVPler ist: Als das SVP- Propagandablatt Weltwoche den zusammengebastelten Bankauszug von Hildebrand veröffentlichte hiess es, das "Volk" müsse das wissen... Jetzt bei Mörgeli wird von einem "Skandal" gesprochen. Wieso darf denn das"Volk" nicht wissen, dass Mörgeli den von den Steuerzahlern finanzierten Job vernachlässigt?!? Ich verurteile beide Veröffentlichungen. Die Uni Zürich hat übrigens unverzüglich Strafanzeige erstattet... |
![]() 72%(210 Stimmen) |
Dieter Lohmann sagte September 2012 Selbst Mörgeli-Anwalt Landmann sagt: "Eine Wiedereinstellung von Mörgeli ist rechtlich aussichtslos." Also liebe SVPler, bitte beruhigen, versuchen vernünftig zu denken und die Fakten zur Kenntnis nehmen... |
![]() 78%(227 Stimmen) |
Dieter Lohmann sagte September 2012 Man muss schon fast Mitleid haben mit der SVP: Verweifelt und fanatisch versucht sie eine Verschwörung zusammen zu dichten... Das erinnert an die lachhafte Klage von Mörgeli gegen Staatsanwalt B., die ja kläglich gescheitert war. Mörgeli hatte sich komplett lächerlich gemacht! |
![]() 76%(220 Stimmen) |
Heinz Mahler sagte September 2012 Die Diskussion ist doch absurd, nicht nur deswegen weil verbreitet wird die SVP handle stets korrekt und Mörgeli sei unfair behandelt worden. Das Mörgeli in der Öffentlichkeit steht kann der Arbeitgeber nicht ändern. Es gibt auch Aussagen von Mörgeli welcher er als Politiker tätigte, seinen Arbeitgeber und Kollegen in ein schlechtes Licht stellte. Also wenn Verschwiegenheit vom Arbeitgeber eingefordert wird, sollte sich Mörgeli gegenüber seines Arbeitgeber auch daran halten und sich nicht auf kosten des Arbeitgeber und Mitarbeiter in der Öffentlichkeit profilieren zu wollen. |
27%(211 Stimmen) |
Daniel Ryder sagte September 2012 Fakten sind klar! Tatsache ist, das Datengeschützte Daten als erstes durch die Uni an die Medien gereicht wurden. Dies getrieben von sehr niedrigen Instinkten. Das sich da Herr Mörgeli überrannt und vor den Kopfgestossen fühlen musste ist ja auch klar, deshalb verstehe ich auch seine Reaktion. Man wird es sehen, dass 100% ein linker, Mörgelis Posten bekommen wird. Das ist dasselbe wie beim Schweizer Fernsehen! Vor allem Zeichnet sich das Politisch Mobing aus der nun Begründeten Kündigung ab. Zum Verhängnis geworden ist Mörgeli also nicht primär die Beurteilung seiner Arbeit die Ihm nicht hätte nachgewiesen werden können, sondern, man musste aus der selbstverschuldeten Notlage durch UNI und Aeppli u.co die Kündigung mit dem Vertrauensverhältnis begründen. Dies wiederum wurde aber durch die UNI selbst gebrochen und zwar in einem unwürdigen ausmass! Der Weg wie Mörgeli aus dem Weg geräumt wird war ja egal. Fakt ist. a) Zum Verhängnis geworden ist Mörgeli also nicht primär die Beurteilung seiner Arbeit. b) Ebenso ist die Falsch Aussage von Aeppli und co. zur Tatsache geworden! c) es wird sich herausstellen, dass Herr Mörgeli mit dem Ihm zur Verfügung gestellten Finanziellen Möglichkeiten das beste herausgeholt hat. b) 27 Jahre Kurator und Plötzlich merkt man das da etwas nicht in Ordnung sein soll, sehr Suspekt! Ebenfalls grosse bedenken gibt die Aussage in dem nun neu Veröffentlichten akademischen Bericht. "Ein weiteres Problem besteht in der Isolation von Institut und Museum. Die Zusammenarbeit wird uns von Kollegen vermutlich aus politischen Gründen verweigert" Diese Aussage ist ja Haarsträubend. a) weil VERMUTLICH b)Gewisse Politisch gesinte Akademiker erpressen sozusagen Institutionen und Benachteiligen, aus Politischen Gründen! Abartig erschreckend so etwas!!! Dies zeigt deutlich auf wie Gewisse Politisch gesinte Ihr Amt oder Berufliche Stellung zur Manipulation benutzen. Dies sah man schon bei den geknackten Mails der Klimaforscher, in den zur Aussprache kam, das man den Klimawandel Skeptischen Wissenschaftler, die Plattform in den Medien und Wissenschaftlichen Zeitschriften zu verweigern sollte! |
76%(197 Stimmen) |
Kurt Schnitzler sagte September 2012 Mörgeli hat Glück, dass er Staatsbeamter ist. In der Privatwirtschaft wäre er für eine derartige öffentliche Verunglimpfung seines Arbeitgebers fristlos entlassen worden! |
77%(187 Stimmen) |
Kurt Schnitzler sagte September 2012 Das war zu erwarten. Da der SVP die sachlichen Argumente fehlen, startet sie mit Hilfe ihres Hetzblatts Weltwoche eine nillige Schmutzkampagne gegen Prof. Condrau. Dabei scheint sie den Untrrschied zwischen Qualität und Quantität nicht zu kennen. Ein Problem von Mörgeli ist ja, dass seine Publikationen keinen wissenschaftlichen Standard aufweisen! |
Neuen Kommentar verfassen
Sie müssen als User, Newsletter-Abonnent oder Gönner von Vimentis oder bei Facebook registriert sein, um auf diese Seite zugreifen zu können. Bitte loggen Sie sich ein oder registrieren Sie sich kostenlos:| Auf Vimentis direkt einloggen.. | ... oder mit Ihrem Facebook-Account | |
Noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt hier kostenlos.
Registrieren Sie sich jetzt hier kostenlos.


84%
