Morgen Montag behandelt die Rechtskommission des Ständerates einmal mehr die eidg. Volksinitiative «gegen die Abzockerei» – um den sage und schreibe 32. Gegenvorschlag auszuhecken. Derzeit empfiehlt die Rechtskommission des Nationalrates, der Initiative eine Boni-Steuer gegenüberzustellen. Sie soll alle Mitarbeiter tangieren, welche über drei Millionen Franken verdienen. Betreffen würde diese Steuer nicht nur die börsenkotierten, sondern gleich alle Schweizer Firmen. Der Nationalrat lehnte die Boni-Steuer vor der vergangenen Frühjahrssession drei Mal ab. Jetzt ist er gekippt.
Doch warum ist die Boni-Steuer unbrauchbar? Grundsätzlich belasten Steuern die Unternehmung. Sie reduzieren den Gewinn und somit die Dividende, wodurch die Rentabilität beim Eigner sinkt. Die Besitzer haben also das Nachsehen, wobei wir über den AHV-Ausgleichsfond und die Pensionskassen alle Aktionäre sind. Die durch die Boni-Steuer tieferen Renditen treffen uns als Aktionär direkt oder zumindest, als Rentenbezieher, indirekt.
Mit der neuen Abgabe indessen wird das ursprüngliche Ziel verfehlt: Kein einziges Millionengehalt würde gesenkt. Die betroffenen Unternehmungen wiesen stattdessen ein paar Millionen weniger Gewinn aus. Die Herren Vasella, Dougan, Brabeck und Co. würden sich weiterhin zweistellige Millionen-Vergütungen zuschanzen. Sie selbst, als natürliche Personen, trifft die Steuer schliesslich nicht. Sie bezahlen die genau gleiche Einkommenssteuer wie bis anhin. Hier wird dem Stimmbürger also Sand in die Augen gestreut und vorgegaukelt, die Abzocker würden fortan vermehrt zur Kasse zuhanden des Fiskus gebeten – weit gefehlt!
Dieselben politischen Kreise – allen voran die CVP –, die gerade jetzt als Antwort auf den hohen Schweizer Franken nach Steuerreduktionen rufen, verteidigen die Boni-Steuer vehement. Paradoxer kann eine politische Partei kaum mehr lobbyieren: Im selben Atemzug, in welchem man die Unternehmungen entlasten will, schafft man mit der Boni-Steuer einen neuen Kostenblock.
Gleichermassen widersprüchlich ist auch der jahrelange Ruf nach Selbstregulierung: Gebetsmühlenartig wurde propagiert, die Verwaltungsräte seien selbst verantwortlich für die Vergütungspolitik ihrer Unternehmen. Die Boni-Steuer aber ist ein Eingeständnis ersten Ranges, dass die von CVP und FDP viel propagierte Selbstregulierung kläglichst versagt hat. Anders kann man sich diese als Strafsteuer konzipierte Vorlage nicht erklären.
Die anvisierten Unternehmungen werden ohne Aufwand und bevor das Gesetz je in Kraft tritt, die vorgeschlagene Boni-Steuer umgehen. Wie? Sie engagieren einfach alle Mitarbeiter mit Gehältern über drei Millionen bei einer ausländischen Gesellschaft. Oder sie lassen die Millionen-Lohnbuchhaltung gleich über eine externe Personalrekrutierung abrechnen. Die Boni-Steuer mutet also höchst populistisch an. Es erscheint darüber hinaus geradezu dilettantisch, dass der Ständerat ein Gesetz plant, welches im Nu umgangen werden kann. Es sind bereits jetzt Seminarveranstaltungen geplant, welche den Firmen entsprechende Ausweichmöglichkeiten aufzeigen.
Ebenfalls höchst fragwürdig: Warum eigentlich wurde die Steuerfreigrenze bei absolut exorbitanten drei Millionen fixiert? Diese pervers hohe Freigrenze allein offenbart, wes Kind die Autoren und Unterstützer der Boni-Steuer sind. Viele Bürger und Aktionäre betrachten bereits ein Gehalt, welches den Bundesratslohn von einer halben Million oder spätestens eine ganze Million überschreitet, als Abzockerei. Nicht so der Ständerat. Er will anscheinend mit der Boni-Steuer in den Wahlkampf ziehen. Die Kleine Kammer offenbart – einmal mehr –, wie weit weg sie vom Gedankengut der Bürger liegt.
Derweil liegt die 2006 lancierte Volksinitiative «gegen die Abzockerei» seit vielen Jahren in Bundesbern schubladisiert. Die in der Kleinen Kammer geborene Boni-Steuer gilt als «Pièce de résistance», um das Volksbegehren mittels Gegenvorschlag abzuschmettern.
Parallel dazu wurde nach Jahren des Ringens um einen Gegenentwurf im März ja bereits ein indirekter Gegenentwurf auf Stufe Gesetz definitiv verabschiedet. Der Ständerat bezeichnet sich gerne als «Chambre de réflexion». Doch wenn er nun – trotz bereits der Initiative gegenübergestellter Gesetzesrevision – zusätzlich noch mit der Boni-Steuer in den Politkrieg ziehen will, so führt sich die «Petite Chambre» selbst ad absurdum. Wenn der Ständerat hier nicht korrigierend eingreift, so könnte er gerade so gut gleich aufgelöst werden.



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