Harmonisierung Tarife Quellensteuer – zum Vorteil aller
Das Schweizer Steuersystem ist geprägt von einer liberalen, politischen Kultur. Eine überbordende Bürokratie widerspricht diesem Prinzip diametral. Gemäss Bundesverfassung obliegt die Festsetzung der Tarife für die Quellensteuer der Autonomie der Kantone. Die unterschiedliche Höhe der Quellensteuertarife entspricht also den unterschiedlichen, kantonalen Steuertarifen. Ich bin seit je eine Verfechterin des Steuerwettbewerbs. Dieser stellt sicher, dass das Gemeinwesen seine finanziellen Ressourcen massvoll einsetzt. Ob im Bereich der Quellensteuer die kantonale Hoheit und damit der Föderalismus Sinn machen, wage ich jedoch zu bezweifeln. Die heutige Praxis der Quellenbesteuerung mit kantonal stark variierenden Ansätzen bedeutet nämlich für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Kantone einen beträchtlichen Mehraufwand.
Heutige Praxis birgt Nachteile
Die Erhebung der Quellensteuer ist Aufgabe des Arbeitgebers und bringt unzähligen KMUs einen erheblichen Verlust an Ressourcen, wenn quellenbesteuerte Arbeitnehmende aus verschiedenen Kantonen beschäftigt werden. In einer Zeit, da Mobilität immer mehr verlangt wird und weiter zunimmt, wird auch diese administrative Mehrbelastung zunehmen – ohne dass sie einen Mehrwert bringt..
Die aktuelle Praxis zieht aber auch für die Kantone erhebliche Nachteile mit sich. Gemäss heutigem System können die Unternehmen selber entscheiden, an welchen Kanton sie die zurückbehaltene Quellensteuer abliefern wollen. Für sie stellt sich die Frage, ob das Geld in die eigene Staatskasse oder an jenen Kanton ausbezahlt wird, wo der Arbeitnehmende seine Anstellung hat. Wählt der Unternehmer seinen eigenen Kanton, kann es sein, dass Kantone über ein Jahr auf die ihnen zustehenden Steuern warten müssen. Es liegt also auf der Hand: Auch für die Kantone wäre es interessanter, ihre Debitorenverluste durch raschere Zahlungseingänge verringern zu können.
Systemvereinfachungen zahlen sich aus
Grundsätzlich ist an der kantonalen Steuerhoheit und am Steuerwettbewerb festzuhalten. Aber genauso wichtig sind die Entlastung der KMUs und der Abbau administrativer Hürden. Als Beispiel sei aufgezeigt, wie unterschiedlich die Abgaben in den einzelnen Kantonen sind:
Ledige Person, Bruttoeinkommen von Fr. 8‘051.— pro Monat
ZG: 551.—
ZH: 753.—
LU: 999.—
NE: 1‘452.—
AG: 1‘063.—
Einfachere Arten für die Erhebung der Quellensteuer sind also denkbar. Mit einem nationalen elektronischen Meldesystem (ELM) – welches bereits heute beispielsweise für die Abzüge der AHV oder von Versicherungsleistungen benutzt wird – liesse sich die Steuererhebung nicht nur vereinfachen, sie würde auf diese Weise in bereits existierende Arbeitsschritte integriert.
Der Bund könnte an bereits erfolgte, allerdings harzig verlaufene, interkantonale Harmonisierungsbestrebungen anknüpfen. So bin ich zuversichtlich, dass der Bundesrat meine Motion entgegen nehmen wird und damit ein weiterer Schritt zur Entlastung der KMU gemacht werden kann.


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