Volksinitiative für freie Ladenöffnungszeiten
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Ziele dieser Vorlage
Die Ladenbetreiber sollen selber bestimmen, wie lange sie ihr Geschäft geöffnet haben.
Was wird geändert?
Das Ruhetags- und Ladenschlussgesetz wird aufgehoben. Dieses Gesetz begrenzt die Öffnungszeiten Werktags auf 18.30 Uhr, Samstags auf 16 Uhr und an Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen auf 17 Uhr. Die Gemeinden dürfen Abendverkäufe bis 21 Uhr gesetzlich bewilligen (maximal zwei pro Woche). Der Kanton regelt fortan nur noch, welche Tage öffentliche Ruhe- und Feiertage sind (bspw. Sonntag, Karfreitag, 1. Weihnachtstag, Pfingstmontag). Arbeit in der Nacht (23 Uhr bis 6 Uhr) und an Sonntagen bleibt verboten, weil dies das Arbeitsgesetz des Bundes verbietet.
Argumente dafür
- Der Kanton Luzern wird für das Gewerbe attraktiver als die Nachbarkantone.
- Es wird neue Arbeitsplätze ge-ben. Dies vor allem für Teilzeitarbeitende, die zu Randzeiten arbeiten.
- Das aktuelle Gesetz ist wegen vielen Ausnahmen nicht mehr überschau- und umsetzbar. Es bevorzugt ausgewählte Betriebe (z.B. Tankstellenshops).
- Konsumenten können dann einkaufen, wann sie wollen.
Argumente dagegen
- Die Konsumenten werden nicht mehr Geld ausgeben, denn sie haben gleich viel Geld wie ohne die freien Öffnungszeiten.
- Bei freien Ladenöffnungszeiten kann es in gewissen Gebieten mehr Verkehr geben.
- Die Vorlage erhöht den Druck auf kleinere Läden und das Verkaufspersonal die Öffnungszeiten anzupassen.
- Das Luzerner Stimmvolk hat bereits 2012 eine ähnliche Vorlage abgelehnt.
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