Florian Mauchle Piraten
Kandidaturen
| Wahlkreis: | Kanton Zürich |
| Liste: | Piratenpartei Schweiz Piraten |
| Listenplatz: | 29 |
| Bisheriger Sitz: | Nein |
| Wahltermin: | 23.10.2011 |
| Ergebnis: | Nicht gewählt |
Meine politischen Ämter und Engagements
Meine neusten Kommentare
Oktober 2011 Kommentar zu
Trojaner sollten auch die Ermittler überwachen!
Dies würde einen Trojaner mit Audit-Funktionalität bedingen - könnte man drüber reden.
Aber davon ist keine Rede in der Neufassung von BÜPF und StPO - eine lückenlose Überwachung der Überwacher ist wohl nicht gewünscht.
Trojaner sollten auch die Ermittler überwachen!
Dies würde einen Trojaner mit Audit-Funktionalität bedingen - könnte man drüber reden.
Aber davon ist keine Rede in der Neufassung von BÜPF und StPO - eine lückenlose Überwachung der Überwacher ist wohl nicht gewünscht.

Oktober 2011 Kommentar zu
Schnüffelstaat: EJPD bestätigt Einsatz von Trojanern
Das erste ist das Problem der Beweisverwertbarkeit (Art. 141 Abs. 2 StPO). Dort heisst es
"Beweise, die Strafbehörden in strafbarer Weise [...] dürfen nicht verwertet werden, es sei denn, ihre Verwertung sei zur Aufklärung schwerer Straftaten unerlässlich."
Es wird wohl an den Gerichten sein zu entscheiden, inwieweit die Erklärung "mein Computer wurde ferngesteuert" künftig ausreicht.
Schnüffelstaat: EJPD bestätigt Einsatz von Trojanern
Das erste ist das Problem der Beweisverwertbarkeit (Art. 141 Abs. 2 StPO). Dort heisst es
"Beweise, die Strafbehörden in strafbarer Weise [...] dürfen nicht verwertet werden, es sei denn, ihre Verwertung sei zur Aufklärung schwerer Straftaten unerlässlich."
Es wird wohl an den Gerichten sein zu entscheiden, inwieweit die Erklärung "mein Computer wurde ferngesteuert" künftig ausreicht.

Oktober 2011 Kommentar zu
Schnüffelstaat: EJPD bestätigt Einsatz von Trojanern
Wir hatten bis Anfang dieses Jahres noch kantonale Strafprozessordnungen, welche wohl zum Teil den Einsatz eines Trojaners erlaubten - seit 1.1.2011 ist die neue StPO in Kraft, welche einen solchen Einsatz nicht vorsieht.
Sollte der Trojaner seither tatsächlich zum Einsatz gekommen sein, handelt es sich um einen eklatanten Verstoss gegen das Legalitätsprinzip. Die Angelegenheit muss untersucht werden, mit personellen Konsequenzen in allen betroffenen Organen, seien das Behörden, Polizei oder Justiz.
Schnüffelstaat: EJPD bestätigt Einsatz von Trojanern
Wir hatten bis Anfang dieses Jahres noch kantonale Strafprozessordnungen, welche wohl zum Teil den Einsatz eines Trojaners erlaubten - seit 1.1.2011 ist die neue StPO in Kraft, welche einen solchen Einsatz nicht vorsieht.
Sollte der Trojaner seither tatsächlich zum Einsatz gekommen sein, handelt es sich um einen eklatanten Verstoss gegen das Legalitätsprinzip. Die Angelegenheit muss untersucht werden, mit personellen Konsequenzen in allen betroffenen Organen, seien das Behörden, Polizei oder Justiz.

