Lexikon: Kapitalsteuer
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Alle juristischen Personen müssen einmal im Jahr die Kapitalsteuer bezahlen. D.h. alle Unternehmen, die rechtlich eine Kapitalgesellschaft (d.h. Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) oder eine Genossenschaft sind. Aber auch Vereine und Stiftungen müssen ihr Kapital grundsätzlich versteuern. Die Kapitalsteuer wird nur auf Kantons- und Gemeindeebene erhoben (d.h. der Bund zieht keine solche Steuer ein). Der Steuersatz verläuft proportional und bewegt sich - je nach Kanton bzw. Gemeinde - zwischen 0.3 und 7 Promille. Erhoben wird die Kapitalsteuer auf das sogenannte steuerbare Eigenkapital:
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