Lexikon: Kapitalgesellschaft
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Der Begriff Kapitalgesellschaft umschreibt rechtliche Gesellschaftsformen, bei denen das Gesellschaftskapital das prägende Element ist. Sie sind abzugrenzen von den Personengesellschaften, bei denen primär die Inhaber im Zentrum der Gesellschaft stehen. Im schweizerischen Obligationenrecht werden drei verschiedene Kapitalgesellschaften definiert; die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditaktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Im Unterschied zu den Personengesellschaften haben Kapitalgesellschaften ein fixiertes Gesellschaftskapital. Zudem haften Kapitalgesellschaften grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftskapital und nicht mit dem Privatvermögen für Gesellschaftsschulden.
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