Lexikon: Schuldenbremse
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Die Schuldenbremse besagt, dass der Staat mittelfristig keine Verluste machen darf. Sie reguliert seit der Budgetperiode 2002 die zulässigen Gesamtausgaben abhängig von der Höhe der Einnahmen. In wirtschaftlich schlechten Jahren darf zwar ein Defizit erzielt werden, dieses muss jedoch in guten Jahren durch Gewinne wieder kompensiert werden. Über eine Periode von mehreren Jahren dürfen folglich nicht zusätzliche Schulden entstehen. Der Bundesbeschluss über die Schuldenbremse ist unbefristet.
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