Lexikon: Erwerbsersatzordnung
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Die Erwerbsersatzordnung war ursprünglich dazu gedacht, den Dienstleistenden (Militär, Zivildienst und -schutz sowie Rotkreuzdienst, Kaderbildungskursen des Jungend und Sportvereins, Jugendschutzleiterkurse) während der Dienstzeit ein Einkommen zu sichern bzw. den Firmen, bei welchen die Dienstleistenden angestellt sind, einen Teil der Lohnkosten während der Dienstzeit zu erstatten. Heute wird auch die gesetzliche Mutterschaftsversicherung aus der Erwerbsersatzordnung finanziert. Die Erwerbsersatzordnung wird durch eine Lohnabgabe finanziert.
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