Lexikon: Invalidenrente
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Eine Invalidenrente wird von der Invalidenversicherung ausbezahlt für den Fall, dass eine versicherte Person als invalid eingestuft wird und die Erwerbsfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann. Das Ausmass der Invalidität (Invaliditätsgrad) bestimmt, ob die Person die volle Rente oder nur einen Teil erhält. Bei der Berechnung der Höhe der Rente spielt es auch eine Rolle, wie lange man schon versichert ist und wie hoch das bisherige Einkommen war. Invaliditätsgrad - wie wird er bemessen? Die IV unterscheidet zwischen:
Bei Nichterwerbstätigen (z.B. im Haushalt tätige Personen oder Studierenden) bemisst die IV-Stelle den Invaliditätsgrad mit einem Betätigungsvergleich: Es wird vor Ort abgeklärt, wie stark sich die Behinderung im bisherigen Aufgabenbereich auswirkt. Bei teilweise Erwerbstätigen bemisst die IV-Stelle den Invaliditätsgrad entsprechend der Behinderung in beiden Bereichen: sowohl im Erwerbsleben (Erwerbseinbusse) als auch im bisherigen Aufgabenbereich (Betätigungsvergleich). Höhe des Rentenanspruchs Der Invaliditätsgrad bestimmt, auf welche Rente eine behinderte Person Anspruch hat:
Um noch einmal auf das Beispiel des Handwerkers zurückzukommen: Der Handwerker hätte bei der Ausübung der leichteren Arbeit einen Anspruch auf eine halbe Rente, da sein Invaliditätsgrad 56% entspricht
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