Lexikon: Invalidenrente

Eine Invalidenrente wird von der Invalidenversicherung ausbezahlt für den Fall, dass der Versicherte als invalid eingestuft wird und Eingliederungsmassnahmen keinen Erfolg haben.

Das Ausmass der Invalidität bestimmt, ob die Person die volle Rente oder nur einen Teil erhält. Bei Erwerbstätigen wird der Invaliditätsgrad von der IV-Stelle mittels Vergleich von tatsächlichem und potentiellem Verdienst ermittelt. Bei Nicht-Erwerbstätigen wird die Einschränkung im bisherigen Aufgabenbereich (z.B. im Haushalt) bemessen.
Bei der Berechnung der Höhe der Rente spielt es auch eine Rolle, wie lange man schon versichert ist und wie hoch das bisherige Einkommen war.

 

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Artikel wurde am 30.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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