Lexikon: Freihandel

Als Freihandel bezeichnet man den freien Transfer von Gütern (Waren- und Dienstleistungen) zwischen Handelspartnern aus verschiedenen Ländern.
Ein vollständiger Freihandel ist jedoch selten anzutreffen. Selbst Länder, die den freien Handel propagieren, haben in manchen Bereichen protektionistische Massnahmen (z.B. in der Landwirtschaft).
Es ist das Ziel der WTO (World Trade Organization), einen von Handelshemmnissen und protektionistischen Massnahmen befreiten Handel - eben einen Freihandel - zu erreichen.

Als protektonistische Massnahmen gelten sämtliche Regelungen, welche den Freihandel beeinträchtigen. Dies sind insbesondere Handelsverbote, Embargos, Zölle, Einführkontingente, Bevorzugung inländischer Anbieter etc.

 

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Artikel wurde am 31.12.2011 zuletzt aktualisiert

 

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