Philipp Müller FDP , Nationalrat

Philipp Müller
Philipp Müller FDP
Wohnort: Reinach
Beruf: Unternehmer
Jahrgang: 1952


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Asylchaos in der Schweiz
Das zunehmend von breiten Bevölkerungskreises als solches empfundene Asylchaos belastet die Akzeptanz der schweizerischen Migrationspolitik. Handlungsbedarf ist dringend gegeben. In einer
Personenfreizügigkeit​: Den bilateralen Weg nicht gefährden
Die Schweizer Wirtschaft wächst, ihre Leistung steigt, die Bevölkerung nimmt zu und der Verkehr ebenfalls. Im Gegenzug häufen sich die Klagen. Man sieht nicht mehr nur die Vorteile dieses Wachstums,
Ist unser Boot voll?
Für die Einen ist es übervoll. Für die anderen hat es grenzenlos Platz in der Schweiz. Für wiederum Dritte darf die Frage nach den Grenzen des Bevölkerungswachstums​ nicht einmal gestellt werden,
Wie viele Menschen erträgt die Schweiz?
Im Jahr 2001 erklärte das Bundesamt für Statistik, die Schweizer Bevölkerung steige in den nächsten 30 Jahren auf 7,4 Millionen Menschen. Avenir Suisse prognostizierte vor kurzem, die Schweiz werde
Stadtstaat Schweiz?
Die Bundesverwaltung rechnet – und wir dürfen staunen. So geschehen im Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), welches errechnet hat, dass in der Schweiz noch genügend Baulandreserven vorhanden sind, um

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Kandidaturen

Kandidatur:

Wahlkreis: Kanton Aargau
Liste: FDP. Die Liberalen FDP
Listenplatz: 1
Bisheriger Sitz: Ja
Wahltermin: 23.10.2011
Ergebnis: Gewählt


Dafür setze ich mich ein

In der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) engagiere ich mich für gute Rahmenbedingungen zu Gunsten der Schweizer Unternehmen. Es geht dabei nicht um neue Gesetze, sondern um Vereinfachungen und weniger Bürokratie. In der Staatspolitischen Kommission (SPK) setze ich mich für eine Ausländer- und Asylpolitik im Interesse der Schweiz ein.



Das habe ich erreicht

Als Kommissionssprecher habe ich mich stark für das neue Mehrwertsteuergesetz engagiert, welches den Steuerpflichtigen gleich lange Spiesse wie der Verwaltung gibt. Sehr intensiv tätig gewesen bin ich auch im Bereich des Ausländer- und Asylrechts.



Meine politischen Ämter und Engagements


2003- Nationalrat




Meine neusten Kommentare

Juni 2011 Kommentar zu
Personenfreizügigkeit​: Den bilateralen Weg nicht gefährden
Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit, keine Politische!
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März 2011 Kommentar zu
Ist unser Boot voll?
Werter Herr Pfister, haben Sie bitte Verständnis, dass ich auf Unterstellungen, sei es mich oder das Parlament betreffend, nicht weiter eingehe.
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März 2011 Kommentar zu
Ist unser Boot voll?
Über die 18-Prozent-Initiative​ ist im September 2000 abgestimmt worden. Das Volk hat damals eine Ausländerquote abgelehnt. Als Demokrat habe ich das zu akzeptieren. Zur Ausschaffungsinitiati​ve: Die Parlamentsmehrheit (ich ebenfalls, ich war ja Kommissionssprecher) haben einen Handlungsbedarf klar bejaht. Die Regelung betreffs Wegweisung von delinquenten Ausländern im heutigen Gesetz überlässt den Kantonen einen (zu) grossen Spielraum, was zu einer sehr unterschiedlichen und damit auch ungerechten Wegweisungspraxis geführt hat. Die Parlamentsmehrheit war aber der Meinung, dass mit dem Gegenvorschlag eine bessere Lösung auf dem Tisch liegt. Auch diesbezüglich hat der Souverän entschieden. Das ist ohne Wenn und Aber zu akzeptieren und die Initiative ist so umzusetzen, wie sie formuliert worden ist. In der Tat ist davon auszugehen, dass diverse Kantonalparteien der FDP diesen Handlungsbedarf ebenfalls bejaht und die Ja-Parole gefasst hätten, wäre kein Gegenvorschlag beschlossen worden. Diesfalls hätte man bei der Ausführungsgesetzgebu​ng die Legitimation geltend machen können, dass man die Initiative etwas liberaler interpretieren sollte. Mit der Ablehnung des Gegenvorschlags und der deutlichen Zustimmung zur Ausschaffungsinitiati​ve ist dieser Handlungsspielraum weggefallen.

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März 2011 Kommentar zu
Ist unser Boot voll?
Ventilklausel

Grun​dsätzlich ist festzuhalten, dass die im Rahmen des Freizügigkeitsabkomme​n vereinbarte sog. „Ventilklausel“ nur durch den Bundesrat beschlossen werden kann. Das Parlament hat diesbezüglich nichts zu sagen. Eigentlich ist diese Kompetenzzuteilung richtig, da mit der Ventilklausel rasch auf arbeitsmarktliche Entwicklungen reagiert werden muss. Eine vorgängige Parlamentsdebatte darüber, mit zudem ungewissen Ausgang, würde zu lange dauern. Ich habe mich seinerzeit für die Anwendung der Ventilklausel auf den 1. Juni 2009 ausgesprochen. Der Bundesrat hat sich dagegen gestellt. Heute ist mit dieser Ventilklausel keine Bremswirkung mehr zu erzielen, da die damit wieder möglichen Kontingente aufgrund der vorangegangen drei Jahre berechnet werden. Es gibt nur noch die Möglichkeit, die allgemeine Schutzklausel anzuwenden. Diese allgemeine Schutzklausel ist gemäss Artikel 14 des Freizügigkeitsabkomme​ns in einvernehmlichem Beschluss durch den gemischten Ausschuss (EU-Staaten und die Schweiz) nur dann möglich, wenn „schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme“ vorhanden sind. Dies ist bei einer der tiefsten Arbeitslosenquote in der Schweiz keine Option. Die Ventilklausel berechnet sich wie nachstehend dargestellt:

Absat​z 4 von Artikel 10 des Freizügigkeitsabkomme​ns

„Ungeachtet des Absatzes 3 vereinbaren die Vertragsparteien folgende Regelung:
Ist nach Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren und bis 12 Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens in einem bestimmten Jahr die Zahl der neuen Aufenthaltserlaubniss​e einer der Kategorien nach Absatz 1, die Arbeitnehmern und Selbstständigen der Europäischen Gemeinschaft erteilt wurden, um 10 % höher als der Durchschnitt der drei vorangegangenen Jahre, so kann die Schweiz für das folgende Jahr die Zahl der neuen Aufenthaltserlaubniss​e dieser Kategorie für Arbeitnehmer und Selbstständige der Europäischen Gemeinschaft einseitig auf den Durchschnitt der drei voran gegangenen Jahre plus 5 % begrenzen. Im darauffolgenden Jahr kann diese Zahl auf die gleiche Höhe begrenzt werden.“

Berechnun​g (eine Anrufung der Ventilklausel ist immer nur auf den 1. Juni für jeweils zwei Jahre möglich):

Die Einsetzung der Ventilklausel auf den 1. Juni 2009 hätte folgende Rechnung ergeben:

Das erforderliche Quorum

Die drei Referenzjahre:

1. Juni 2005 – 31. Mai 2006 = 15'300 Erwerbstätige B-Aufenthalter aus der EG17/EFTA

1. Juni 2006 – 31. Mai 2007 = 15'300 Erwerbstätige B-Aufenthalter aus der EG17/EFTA

1. Juni 2007 – 31. Mai 2008 = 94'258 Erwerbstätige B-Aufenthalter aus der EG17/EFTA

Total in den drei Referenzjahren 124‘858 Erwerbstätige.

Dur​chschnitt aus den drei Referenzjahren = 41‘620 Erwerbstätige

Nöti​ges Quorum für die Anrufung der Ventilklausel = plus 10 Prozent = 45‘782 vom 1. Juni 2008 – 31. Mai 2009.

Bis Ende Februar 2009 wurden 46‘797 B-Bewilligungen an EG17/EFTA-Erwerbstäti​ge vergeben. Das Quorum wurde somit im Februar 2009 erreicht. Die Ventilklausel hätte auf den 1. Juni 2009 für zwei Jahre eingeführt werden können.

Die Bremswirkung:

Das ab dem 1. Juni 2009 bis zum 31. Mai 2011 mögliche Kontingent hätte sich wie folgt errechnet:

Durchsc​hnitt aus den drei Referenzjahren = 41‘620 Erwerbstätige plus 5 Prozent = 43‘701. Damit hätten die Kontingente für die beiden Jahre je auf 44‘000 Einheiten festgelegt werden können.

Seit dem 1. Juni 2009 bis Ende Oktober 2009 sind insgesamt 21‘144 B-Bewilligungen erteilt worden. Hochgerechnet auf 12 Monate ergibt dies die Zahl von 50‘745.

Es wäre also mit einer ungefähren Bremswirkung von jährlich rund 6‘000 – 7‘000 Erwerbstätigen zu rechnen gewesen. Dazu kommt noch der Familiennachzug, der erfahrungsgemäss im Bereich von 30 Prozent liegt. Damit wäre die Bremswirkung für diese zwei Jahre auf ca. 14‘000 – 15‘000 Personen zu stehen gekommen.

Die Einsetzung der Ventilklausel auf den 1. Juni 2010 ergibt folgende Rechnung ergeben:

Das erforderliche Quorum

Die drei Referenzjahre:

1. Juni 2006 – 31. Mai 2007 = 15'300 Erwerbstätige B-Aufenthalter aus der EG17/EFTA

1. Juni 2007 – 31. Mai 2008 = 94'258 Erwerbstätige B-Aufenthalter aus der EG17/EFTA

1. Juni 2008 – 31. Mai 2009 = 59'742 Erwerbstätige B-Aufenthalter aus der EG17/EFTA

Total in den drei Referenzjahren 169‘300 Erwerbstätige.

Dur​chschnitt aus den drei Referenzjahren = 56‘433 Erwerbstätige

Nöti​ges Quorum für die Anrufung der Ventilklausel = plus 10 Prozent = 62‘077 vom 1. Juni 2009 – 31. Mai 2010.

Seit dem 1. Juni 2009 bis Ende Oktober 2009 sind insgesamt 21‘144 B-Bewilligungen erteilt worden. Hochgerechnet auf 12 Monate ergibt dies die Zahl von 50‘745.

Das Quorum wird damit nicht erreicht. Die Ventilklausel kann auf den 1. Juni 2010 nicht mehr eingeführt werden.

Die Bremswirkung, wenn die Ventilklausel hätte eingeführt werden können auf den 1. Juni 2010:

Das ab dem 1. Juni 2010 bis zum 31. Mai 2012 mögliche Kontingent würde sich wie folgt errechnet:

Durchsc​hnitt aus den drei Referenzjahren = 56‘433 Erwerbstätige plus 5 Prozent = 59‘255. Damit würden die Kontingente für die beiden Jahre je auf 60‘000 Einheiten festgelegt.

Eine Bremswirkung ist damit nicht mehr zu erzielen.

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März 2011 Kommentar zu
Ist unser Boot voll?
Herr Pfister, Flüchtlinge - und schon gar nicht vorläufig Aufgenommene - gehören nicht zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung. Und nur diese sollte mit besagter Initiative eingeschränkt werden.
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Februar 2011 Kommentar zu
Ist unser Boot voll?
Der Begriff Bilaterale III soll offensichtlich all jene Dossiers umfassen, über die mit der EU noch verhandelt werden soll. Definiert ist dieses Paket nirgends. Dazu wäre ein Mandat des Gesamtbundesrates erforderlich. Mit Schengen haben wir uns eine automatische Rechtsübernahme eingehandelt. So mussten wir beispielsweise das Waffenrecht anpassen und die Gesamtdauer der Haftstrafen (Vorbereitungshaft, Ausschaffungshaft, Durchsetzungshaft) im Ausländerrecht von 24 auf 18 Monate verkürzen. Das wird uns eine Warnung und Lehre zugleich sein, dass eine automatische Rechtsübernahme gleichbedeutend ist mit Souveränitätsverlust.​ Die automatische Rechtsübernahme bei zukünftigen Verhandlungsdossiers hat keine Mehrheit im Bundesrat, keine Mehrheit im Parlament und schon gar keine Mehrheit bei den Stimmbürgern.
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Oktober 2010 Kommentar zu
Wie viele Menschen erträgt die Schweiz?
Jetzt sind wir uns einig. Unterstellen Sie mir aber bitte im Zusammenhang mit der Einwanderungsfrage nicht Eigeninteressen!
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Oktober 2010 Kommentar zu
Wie viele Menschen erträgt die Schweiz?
Stellen wir also das Bauen ein und die Probleme sind gelöst?
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Oktober 2010 Kommentar zu
Wie viele Menschen erträgt die Schweiz?
Ich möchte betreffs Bevölkerungsdichte festhalten, dass Deutschland eine solche von 230 Menschen pro Quadratkilometer hat. Theoretisch ist das in der Tat mehr als in der Schweiz. Man sollte aber bedenken, dass von der Gesamtfläche der Schweiz (rund 41'000 Km2) lediglich 18'000 Km2 für die Nutzung zur Verfügung stehen.
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Oktober 2010 Kommentar zu
Wie viele Menschen erträgt die Schweiz?
Das Problem sind eben nicht die zuwandernden Fachkräfte. Beispiel der Zuwanderung aus Drittstaaten (Nicht EU/EFTA): Den Kontingenten von 2'500 für die Rekrutierung von Fachkräften, stehen rund 40'000 jährliche Einwanderer aus ganz anderen Gründen entgegen (Familiennachzug, humanitäre Aufenthaltsbewilligun​gen usw.). Eingeschränkt wird also dort, wo es am wenigsten Sinn macht, grosszügig sind wir in dem Bereich, der uns zu schaffen macht - beim sehr liberal geregelten Familiennachzug.
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