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Abstimmung 01. Juni 08: Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung
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Die obligatorische Grundversicherung der Krankenkasse hat zum Ziel, allen eine qualitativ hochstehende medizinische Versorgung zu ermöglichen. Weil die Prämien in den letzten 10 Jahren um ca. 60 Prozent gestiegen sind, hat die SVP eine Initiative zur Prämiensenkung lanciert. Daraufhin hat das Parlament einen Gegenvorschlag erarbeitet, woraufhin die SVP ihre Initiative zurückgezogen hat. Damit steht am 01. Juni 2008 nur der Gegenvorschlag zur Abstimmung. Was würde sich ändern? Die Verfassungsänderung schreibt bereits heute im Gesetz bestehende und neue Grundsätze der Gesundheitsversorgung in der Verfassung fest. Diese Grundsätze entfalten keine direkten Gesetzesänderungen, sondern sie beinhalten vielmehr Aufträge an den Gesetzgeber, in welchem Rahmen er neue Gesetze gestalten muss. Erst diese Gesetze würden etwas ändern. Jedes dieser Gesetze kommt aber, wenn 50'000 Stimmbürger oder 8 Kantone es verlangen, wieder vor das Volk. Das heisst, mit der vorliegenden Abstimmung wird nichts direkt geändert, aber ein politisches Signal gesetzt, in welche Richtung sich die Krankenversicherung weiterentwickeln soll. Mit einem Ja zur Vorlage werden neu folgende Grundsätze in der Verfassung verankert:
Auswirkungen Wie bereits erwähnt, ändert sich unmittelbar wenig, da alles erst noch durch Gesetze umgesetzt werden muss, welche dem fakultativen Referendum unterstehen. Die Verfassung setzt aber Richtlinien innerhalb derer zukünftige Gesetze erlassen werden müssen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass ein Ja zur Vorlage dem Parlament und Bundesrat mitteilen würde, dass das Volk generell mehr Wettbewerb und Transparenz in der Grundversicherung bejahen würde, während ihnen ein Nein mitteilen würde, dass das Volk nicht mehr Wettbewerb befürworten würde. Vorwiegend ist die Auswirkung der Bestimmung für mehr Wettbewerb unter den Leistungserbringern umstritten. Die Gegner sehen die Vorlage als ersten Schritt in Richtung Vertragsfreiheit, während die Befürworter behaupten, dass die Vertragsfreiheit nicht beabsichtigt sei. Richtig ist auf jeden Fall, dass die Einführung der Vertragsfreiheit auf Gesetzesebene erfolgen müsste und damit dem fakultativen Referendum unterstehen würde. Oft wird befürchtet, dass durch den Grundsatz der Wirksamkeit der Leistungen wissenschaftlich nicht nachweisbare Leistungen nicht mehr versichert würden. Da der Grundsatz der Wirksamkeit der versicherten Leistungen schon heute im KVG festgeschrieben ist, ändert sich aber formal nichts. Die Abstimmung könnte aber dazu führen, dass die Prinzipien von der Verwaltung strenger angewendet werden. Weiter behaupten einzelne Gegner, dass die Pflegeleistungen aufgrund der Kann-Bestimmung nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt würden. Dies ist nicht richtig, denn erstens wurden die Pflegeleistungen in der Verfassung bisher gar nicht erwähnt und zweitens wird diese Leistung vom KVG weiterhin vorgesehen. Richtig ist aber, dass durch die Kann-Bestimmung eine Abschaffung der Pflegeleistung wie bisher nur dem fakultativen statt dem obligatorischen Referendum unterstehen würde. Die Befürworter argumentieren, dass durch die Prinzipien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit Kostensenkungen entstehen. Da dies aber schon im KVG steht, werden durch diese Vorlage keine Kostensenkungen aufgrund dieser 3 Prinzipien zu erwarten sein, solange sie nicht strenger angewendet werden. Verschiedene Positionen Befürworter Die Befürworter erhoffen sich durch den Grundsatz von mehr Transparenz, dass die verschiedenen Leistungserbringer die Preise sowie konkrete Kriterien bezüglich Qualität wie z.B. Anzahl Infektionen pro 100 Patienten offen legen müssten. Patienten würden daher wissen, welcher Arzt respektive welches Spital gut seien. Dank der Wahlfreiheit würde die medizinische Qualität von Spitälern, Ärzten und Pflegeheimen verbessert und die Kosten gesenkt. Durch die gemeinsame Kostenbeteiligung von Krankenversicherungen und Kantonen gäbe es Fehlanreize, welche durch das monistische Prinzip beseitigt würden. Die Krankenversicherung sei zurzeit sehr offen reguliert. Durch einen ausführlicheren Verfassungsartikel würde dem Gesetzgeber vorgegeben, welche Prinzipien er zu verwirklichen hätte. Dabei werde das Ziel einer hohen Qualität der Leistungen in der Verfassung verankert, damit werden Kostensenkungen zu Lasten der Qualität unmöglich. Gegner Der neue Verfassungsartikel würde den ersten Schritt zur Vertragsfreiheit darstellen. Dies würde zur Abschaffung der freien Ärztewahl führen, was dazu führen könnte, dass einige Patienten den Arzt wechseln müssten. Dies würde zu einem Vertrauensverlust führen. Die Genesung verlaufe aber besser, wenn man dem Arzt vertraue, weil man dann die therapeutischen Massnahmen besser einhalte. Weil die Spitäler gemäss monistischem Prinzip ohne Änderung der Finanzierung durch die Krankenkassen bezahlt würden, hätten diese mehr Macht gegenüber den Spitälern. Wenn die Kantone die bisherigen 8 Milliarden CHF pauschal an die Krankenversicherungen bezahlen müssten, könne der Staat nicht kontrollieren, was mit dem Geld getan würde. Wenn Vertragsfreiheit eingeführt würde, würden die Kassen nur noch die günstigen Ärzte akzeptieren. Damit hätten teure Patienten wie chronisch Kranke und ältere Menschen mehr Mühe, überhaupt noch einen Arzt zu finden.
Vimentis Publikationen zu diesem Thema
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ] |
Zusammenfassung Ziel der Vorlage Die Allgemeinheit soll Zugang zu einer qualitativ hochstehenden medizinischen Versorgung zu einem angemessenen Preis haben. Wichtigste Änderungen
Argumente dafür
Argumente dagegen
Positionen Die Abstimmungsempfehlungen von Bund und Bundesratsparteien lauten wie folgt: Ein Ja empfehlen: Bundesrat, Parlament (NR: 133 Ja, 63 Nein; SR: 29 Ja, 13 Nein), FDP, SVP Ein Nein empfehlen: SP, CVP Einfach erklärt Vertragszwang und Vertragsfreiheit Vertragszwang bedeutet, dass die Krankenversicherung mit jedem zugelassenen Leistungserbringer (z.B. Arzt) eine Vertrag abschliessen und seine erbrachten Leistungen vergüten muss. Vertragsfreiheit bedeutet, dass die Krankenkassen selbst auswählen können, mit welchen Ärzten sie zusammenarbeiten wollen. Die Leistungen von anderen Ärzten werden in der Grundversicherung daher nicht mehr vergütet, was für viele eine faktische Berufsaufgabe bedeutet. |
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