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Abstimmung 30.11.2008: Volksinitiative für eine vernünftige Hanf-Politik
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Cannabis ist heute die am weitesten verbreitete illegale Droge in der Schweiz. Gegner und Befürworter der Initiative sind sich einig, dass dies ein Problem darstellt. Das überparteiliche Komitee „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“ hat eine Volksinitiative eingereicht, mit dem Ziel, den Konsum und Besitz von Hanf straffrei zu machen und gleichzeitig den Jugendschutz zu verbessern. Was wird geändert? Bei Annahme der Initiative wird in der Verfassung festgeschrieben, dass der Konsum, Besitz, Erwerb und Anbau von psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze straffrei sind, soweit es dem Eigenbedarf dient. Zudem erhält der Bund den Auftrag, Herstellung, Handel (inkl. Ein- und Ausfuhr) und Jugendschutz zu regeln. Werbung für Cannabis soll verboten werden. Auswirkungen Der Konsum von Cannabis ist sofort nach Annahme der Initiative legal. Für den Besitz, Erwerb und Anbau müssen erst straffreie Höchstmengen des Eigenbedarfs festgelegt werden. Damit durch die Umsetzung der Initiative keine völkerrechtlichen Verträge verletzt werden, müssen Handel, Herstellung, Anbau, sowie Ein- und Ausfuhr von Cannabis nach wie vor verboten bleiben, allerdings nur mit eingeschränkter Strafverfolgungspflicht. Das heisst, dass unter gewissen vom Gesetzgeber noch festzulegenden Voraussetzungen (z.B. Meldepflicht, Höchstverkaufsmengen) auf eine Strafverfolgung verzichtet wird. Der Verkauf von Cannabis würde bei einer Annahme der Initiative vom Bund klar geregelt werden. Möglich wäre ein Coffee-Shop System (wie in den Niederlanden) mit strengen staatlichen Auflagen. Ein so regulierter Markt würde den Preis von Cannabis um rund 60% senken. Es wird erwartet, dass aufgrund dieser Preissenkung 20% mehr Personen Cannabis konsumieren würden. Dies führt zu zusätzlichen Therapiekosten zwischen CHF 9.5 und 16.9 Mio. Gleichzeitig sinken die Kosten der Strafverfolgung zwischen CHF 20 und 45 Mio. Diese Therapiekosten entstehen, da Cannabis das Risiko auf psychische Krankheiten erhöht. Ob der Konsum von Cannabis für solche Krankheiten jedoch ursächlich ist, oder ob sich die Wirkung auf entsprechend veranlagte Personen beschränkt, ist wissenschaftlich umstritten. Abhängigkeit von Cannabis kann vorkommen, ist jedoch nur bei rund 3-6% der regelmässigen Konsumenten der Fall. Um die oben genannte Ausbreitung des Konsums zu verhindern, könnte auf den Verkauf von Cannabis eine Steuer erhoben werden. Die daraus resultierenden Steuereinnahmen werden auf 165-260 Millionen Franken beziffert. Dies wird von der Initiative nicht explizit gefordert, ist aber eine breit diskutierte Zusatzregelung. Von einer solchen Steuer könnte allerdings der Schwarzmarkt profitieren, weil dort Cannabis billiger erhältlich wäre. Ein Schwarzmarkt könnte ebenfalls für den Verkauf von Cannabis an Minderjährige entstehen. Argumente der Befürworter
Argumente der Gegner
Vimentis Publikationen zu diesem Thema
Literaturverzeichnis [ ein-/ausblenden ] |
Zusammenfassung Ziel der Vorlage: Das Cannabisverbot soll durch einen regulierten Markt ersetzt werden, in welchem wirksamer Jugendschutz möglich sei. Wichtigste Änderungen:
Argumente dafür:
Argumente dagegen:
Positionen: Ein Ja empfehlen: SP, FDP, Grüne Ein Nein empfehlen: Bundesrat, Parlament (NR: 70 Ja, 106 Nein, SR: 16 Ja, 18 Nein), CVP, SVP |
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