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Abstimmung 08. Februar 09: Personenfreizügigkeit mit der EU
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Literaturverzeichnis Blocher, C. (2008). Die SVP und die Problematik der Personenfreizügigkeit. Gefunden am 05. Dez. 2008 unter Link Bundesamt für Migration [BFM] (2008). Personenfreizügigkeit Schweiz-EU: Weiterführung des Abkommens nach 2009 und Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien. Gefunden am 01. Dez. 2008 unter Link Bundeskanzlei. (2008). Erläuterung des Bundesrates: Personenfreizügigkeit Schweiz-EU. Bundesrat (2008). Botschaft zur Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens sowie zu dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Gefunden am 04. Dez. 2008 unter Link Herdegen, M. (2008). Europarecht. München: C.H. Beck. Junge SVP [JSVP]. (2008). Die JSVP ergreift das Referendum gegen Personenfreizügigkeit. Gefunden am 01. Dez. 2008 unter Link Neue Zürcher Zeitung [NZZ] (2008). Freizügigkeit mit der ganzen EU. Gefunden am 01. Dez. 2008 unter Link Neue Zürcher Zeitung [NZZ] (2008). Keine Öffnung ohne Verlierer. Gefunden am 01. Dez. 2008 unter Link Pro-Komitee Erfolgreiche Bilaterale. (2008). Personenfreizügigkeit als Stütze für Wachstum und Wohlstand. Gefunden am 03. Dez. 2008 unter Link Staatssekretariat für Wirtschaft [seco] (2008). Faktenblatt zur Freizügigkeit. Gefunden am 03. Dez. 2008 unter Link Stalder, P. (2008). Personenfreizügigkeit: Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und das Wirtschaftswachstum. Die Volkswirtschaft, 2008 (11). Gefunden am 02. Dez. 2008 unter Link SVP (Schweiz). (2008). Nein zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien. Gefunden am 15. Dez. 2008 unter Link |
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Zusammenfassung Ziel der Vorlage Das bisherige Personenfreizügigkeitsabkommen wird auf unbestimmte Zeit verlängert und auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt. Was wird geändert Zusätzlich zur Ausdehnung auf Rumänien und Bulgarien wird das FZA weitergeführt. Argumente dafür:
Argumente dagegen:
Positionen Ein Ja empfehlen: Bundesrat und Parlament (NR 143:40, SR 35:2), SP, CVP, FDP. Ein Nein empfehlen: SVP Einfach erklärt Personenfreizügigkeitsabkommen Wer einen Arbeitsvertrag hat oder selbstständig erwerbend ist und den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat das Recht in der Schweiz zu arbeiten und zu wohnen. Dies gilt auch für Schweizer in der EU. Das Abkommen regelt zudem Fragen zur Anerkennung von Berufsdiplomen und Fragen der sozialen Sicherheit. Kontingentierung und Übergangsbestimmungen Bei einer Ausdehnung der Personenfreizügigkeit dürften im 1. Jahr höchstens 362 Daueraufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligung für 5 Jahre) und 3620 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L-Bewilligung für 4-12 Monate) an Rumänien und Bulgarien vergeben werden. Die Bewilligungen steigen schrittweise bis auf 1‘207 B- und 11‘664 L-Bewilligungen im 7. Jahr an. In dieser Phase werden zudem die Lohn- und Arbeitsbedingungen im Voraus überprüft und Schweizer bevorzugt („Inländervorrang“). Nach diesen 7 Jahren könnten während 3 Jahren bei einer starken Einwanderung die Aufenthaltsbewilligungen noch einmal auf maximal 2 Jahre beschränkt werden. Bilaterale I Die ersten bilateralen (zwischenstaatlichen) Verträge sind ein Verhandlungspaket und regeln einzelne Bereiche der Beziehung zwischen der Schweiz und der EU mit ihren Mitgliedstaaten. Sie decken folgende Inhalte ab:
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