Stephan Lehnen
Meine politischen Ämter und Engagements
Meine neusten Kommentare
| Juni 2010, Kommentar zu: Schutz vor Waffengewalt ist Lebensschutz |
| "In einem demokratischen Rechtsstaat wie der Schweiz gehört die Waffengewalt in die Hand der Oeffentlichkeit, nicht der Privaten." Wir haben in der Schweiz keine Waffengewalt in Händen von Privaten. Gewalt würde aussagen, dass mit diesen Waffen Druck ausgeübt, oder ein Vorteil erzwungen wird. Dies ist aber nicht mal im Ansatz der Fall. Die Schweizer Waffengewalt ist bei Polizei und Militär, wo sie hingehört. Ein restriktives Waffengesetz haben wir bereits. Es müsste nur umgesetzt werden. Der ganz grosse Teil der Straftaten in unserem Land geht auf Waffenbesitzer zurück, welche auch nach heutigem Gesetz, keine Waffen besitzen dürfen. Es besteht allerdings kaum eine Handlungsmöglichkeit, ohne das eine Tat begangen wurde, da spezifische Kontrollen rasch als Fremdenfeindlichkeit ausgelegt würden. Ebenso wird bei dieser Initiative davon ausgegangen, dass der Besitz einer Waffe eine Straftat auslösen kann. Wenn dies wirklich so wäre, muss sich der Abstimmende aber überlegen, dass ich auch ohne Schusswaffen immer noch jede Menge sehr gut geeignete Waffen um mich herum habe. (Garten- oder andere Werkzeuge, Küchenmesser, Auto, etc.)Es ist dies, Gott sei dank, nicht der Fall, das Waffenbesitz mit Gewalt in direkter Verbindung steht. Angenommen, wir könnten sofort alle Waffen abschaffen, auch die Illegalen und Versteckten (rein utopisch). Wir würden nicht von weniger Gewalt- und Tötungsdelikten lesen und hören. Der Name dieser Initiative ist demzufolge irreführend und falsch. Es entsteht nur wieder ein zahnloses Gesetz, welches viel Aufwand für Behörden, Steuerzahler und legale Waffenbesitzer bringt, jedoch nichts was es verhindern sollte, verhindert. Unser privater Waffenbesitz in der Schweiz ist sehr gut geregelt, und es ist schade, unnötig Geld zu verschwenden, um ihn um zahnlose Paragraphen zu erweitern. |
| Mai 2010, Kommentar zu: Kapazitätserweiterung auf den Strassen durch Temporeduktion |
| Sehr geehrte Frau Lachenmeier-Thürig Je schneller Wasser durch eine Leitung fliesst, umso höher die Menge, welche befördert wird. Allerdings nur wenn das Wasser fliesst. Dort dürften die Probleme des Verkehrstaus angesiedelt sein. Vor allem bei den Baustellen, welche in keinem anderen Land so häufig anzutreffen sind, wie in der Schweiz. Ich glaube also kaum, dass eine Temporeduktion eine Verbesserung der Verkehrssituation herbeiführen kann. Höchstens eine Veringerung der Hindernisse. Da ein langer Arbeitsweg aus wirtschaftlicher Sicht heute nicht zum freiwilligen Vergnügen gezählt werden kann, ist eine gute Verkehrsinfrastruktur unabdingbar. Auf der Schiene, wie auf der Strasse. Wer in Städten lebt hat gute Verbindungen mit dem ÖV. Da bei uns, Gott sei Dank, auch die ländlichen Zonen bewohnt und bewirtschaftet werden, hat nicht jeder die Möglichkeit, in einer vernüftigen Zeit, mit dem ÖV zur Arbeit zu kommen. Leider werden auch immer mehr Arbeitsplätze aus den kleinen Gemeinden ausgelagert, was sicher nicht zu einer Verbesserung dieser Situation führt. Dies bedeutet aber, dass wir den Strassenverkehr nicht als Auslaufmodell betrachten dürfen. Er wird auch in Zukunft enorm wichtig bleiben. Und dies keinenfalls hauptsächlich in der Freizeit und zum Vergnügen. Unser Strassenverkehr ist auch kostendeckend. Mit den Überschüssen wird sogar der ÖV mitfinanziert. Was, wenn es möglich ist, auch richtig sein kann. Ich hoffe, dass Sie sich mit dem Gedanken einer mobileren Gesellschaft anfreunden werden, da wir nicht drum herum kommen werden. |

