Ulrich Caprez

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Meine politischen Ämter und Engagements






Meine neusten Kommentare

April 2011 Kommentar zu
Gedanken zur Schweiz
"...und ist immer das Alternativ-Modell zum zentralistischen Gross-Europa, sei es jenes der Habsburger Monarchen, jenes der Nazis und Faschisten, jenes der Kommunisten oder jenes der Brüsseler-Bürokraten.​"
Selbstverständlic​h ist es Ihnen unbenommen, offenbar unbelastet von allzu viel historischem Wissen, Ihre ganz persönlichen Ansichten zur schweizerischen Souveränität, über diejenige beliebiger anderer Staaten und Staatsgebilde und deren Struktur, sei sie nun zentral oder föderal in Vergangenheit und Gegenwart zum Besten zu geben. Nur, es richtig, zwar haben die Habsburger tatsächlich seit der Wahl König Albrechts II, 1438, mit Ausnahme Kaiser Karls VII. 1742–1745, alle römischen Kaiser bis zum Ende des alten Reichs 1806 gestellt. Aber ein zentralistischer Staat war das alte Reich und auch das Habsburgerreich mit Sicherheit nicht. Das alte Reich hat nur wenige feste Institutionen gekannt, bspw. den immerwährenden Reichstag zu Regensburg, den Reichshofrat in Wien und das Reichskammergericht zu Wetzlar, an dem noch der junge Goethe, der später zum Hofrat aufstieg, als Referendar wirkte. Die Auffassung dass das Reich aus wirklichen Staaten bestehe, kam sowieso erst sehr spät auf, erinnert sei in diesem Zusammenhang an Püttner (1725 - 1807), mit dessen Schriften sich diese Sichtweise erst breitere Bahn brach.
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März 2011 Kommentar zu
Amtshilfe: Schlaumeierei des Bundesrates fliegt auf!
"Es brauchte die schwarze Liste der OECD, damit Bundesrat plus bürgerliche Mehrheit des Parlaments (SVP, FP, CVP, GLP) bereit waren, ein ganz kleines bisschen am Bankgeheimnis zu rütteln."

Über das Bankgeheimnis kann man denken was man will. Aber letztlich hat sich auch die OECD seinerzeit nicht an die mit der CH getroffenen Vereinbarungen gehalten. Das gleiche gilt für die USA im Zusammenhang mit dem mit der CH abgeschlossenen DBA und auch für unseren nördlichen Nachbarn, ebenso wie weitere Staaten, die notabene alles OECD Mitglieder sind. Selbstverständlich ist die Voraussetzung für den Abschluss eines DBA, dass dieses im Interesse beider vertragsschliessenden​ Parteien liegt. Und wenn sich eine Partei durch ein bestehendes Abkommen benachteiligt oder übervorteilt fühlt, ist der juristisch korrekte Weg eigentlich der, das bestehende Abkommen zu künden und ein neues zu verhandeln. Pacta sunt servanda, so habe ich das zumindest einmal gelernt, das gilt selbstverständlich auch für Staatsverträge. Es liegt mir völlig ferne, mich zum Advokaten der Banken machen zu wollen, aber hier beginnt mein Unbehagen. Selbstverständlich ist es richtig, wenn Sie sagen wollen, dass das Konfliktpotential, das das Bankgeheimnis barg und birgt, viel zu lange unterschätzt worden ist. Ein Kennzeichen guter Politik ist es potentielle Konflikte auszumachen und bevor diese akut werden, zu entschärfen. Das Ganze stellt unserer Politik nicht nur in diesem Bereich kein gutes Zeugnis aus. Vorliegendenfalls ist das Problem durch einen seinerzeit täppisch agierenden und wenig souverän wirkenden Finanzminister noch akzentuiert worden, der sich von einer Grossbank vorführen liess, die ihrerseits wegen ihrer illegalen Geschäftspraktiken unter massiven Druck geraten war. Verlassen von allen guten Geistern liess sich unser verantwortlicher Bundesrat schliesslich in einer Art geistiger Kurzschlussreaktion unter klarem Verstoss gegen geltendes Recht dazu hinreissen, Bankdaten herauszugeben und damit die Kastanien als Lakai der betreffenden Grossbank aus dem Feuer zu holen, während dieselbe sich bedeckt hielt. Das was kurzfristig gut ist, für eine Grossbank ist eben deshalb noch lange nicht auch gut für das ganze Land. Da kann man sich tatsächlich als Bürger einer Bananenrepublik fühlen und nur noch ungläubig den Kopf schütteln.
Aber das Vorgehen gewisser Staaten unter Instrumentalisierung der OECD ist trotzdem nicht unbedenklich. Der Kampf um das Steuersubstrat ist das eine und illegale Praktiken, die gegen bestehende Staatsverträge verstossen, das andere. Die Tendenz innenpolitische Probleme angesichts gigantischer Budgetdefizite und die Finanz- bzw. Steuerpolitik gehört primär zur Innenpolitik eines jeden Staates, über die Aussenpolitik kurzfristig lösen zu wollen, lässt da in Zukunft nicht nur in Sachen Finanzplatz, sondern auch auf anderen Feldern nicht nur Gutes erwarten.
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März 2011 Kommentar zu
Buchpreisbindung - ohne mich!
frau Mäder, wir müssen hier nicht darüber diskutieren, ob Bücher im allgemeinen Kulturgüter darstellen und speziell schützenswerte noch dazu. Der grösste Teil des Angebots eines durchschnittlichen Sortimenters ist kulturell auch nicht wertvoller als das durchschnittliche Zeitschriftenangebot eines Bahnhofkiosks. Im Kiosk finden wir schliesslich auch FAZ und NZZ neben Blick und Bild friedlich vereint, wobei die Nachfrage nach den beiden letztgenannten Presseprodukten die Nachfrage nach den erstgenannten in der Regel massiv übersteigt. Der Unterschied liegt höchstens in der unterschiedlichen Schwellenhöhe. Das Publikum in einem Bahnhofkiosk ist heterogener als dasjenige in einer durchschnittlichen Buchhandlung. So waren meine Töchter unter ihren Schulkolleginnen in der Primarschule, die einzigen, die regelmässig, die Kinderbuchabteilung einer Buchhandlung frequentiert haben. In Buchhandlungen sind die nicht völlig Bildungsfernen eben mehr unter sich (ich zähle mich mit Matura und Hochschulstudium auch zu diesen). Die Crux hierbei ist die, dass die nicht so Bildungsfernen in unserer Gesellschaft in der Regel nicht nur zu den Besserverdienenden gehören, sondern auch noch billigere "Kulturgüter", sprich Bücher erhalten wollen und da hat der neue Bestseller gefälligst billiger zu sein als ein Kilo Filet von glücklichen Biorindern. Mit vielem bin ich grundsätzlich einer Meinung mit Ihnen Frau Mäder. Und jetzt übertragen Sie Ihre Vorschläge auf den schweizerischen Pharmamarkt. Selbstverständlich ist es legitim, auch von einer sowieso wirtschaftlich angeschlagenen und wertschöpfungsschwach​en Branche - es ist bekannt, die meisten Buchhändler sind Hungerleider - bitte etwas weniger Kartellisierung, mehr Marktwirtschaft und Freigabe der Buchpreise zu fordern. Bitte sorgen Sie dafür, dass wirtschaftlich starke Branchen wie die Pharmaindustrie mit der Preisfreigabe der Medikamente den Anfang machen. Ermöglichen Sie auch hier Parallelimporte. Schaffen Sie die gesetzlichen Grundlagen, damit die Sozialversicherer die Medikamentenpreise direkt mit den Importeuren und Herstellern aushandeln können. Gleichen Sie die Pharmapreise in der CH dem Preisniveau in den anderen europäischen Ländern an. Sehen Sie, genau das ist einer der Punkte, der verhindert, dass ich Ihre Partei wähle. Wenn Sie nicht den Mut aufbringen auch in diesem Bereich, nach dem gleichen Rezept zu verfahren, dass Sie für den kleinen Buchhändler parat haben, bei dem meine Töchter übrigens immer noch ihre Bücher kaufen, dann tönen Ihre Rufe nach mehr Marktwirtschaft nicht sehr glaubwürdig.
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.
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März 2011 Kommentar zu
Wie viel soll die Gesellschaft für ein Lebensjahr zahlen ?
Solidarität ist kein Ersatz für den Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit eines Medikaments. Selbstverständlich kann und darf man auch einen vermehrten Mitteleinsatz für die Erforschung seltener Krankheiten und der entsprechenden Therapien fordern, aber die Mittel werden letzlich immer beschränkt sein und die neu beschriebenen Krankheiten nehmen zu. Auch die Pharmaindustrie kann dafür kritisiert werden, wenn sie es vorzieht, anstatt Präparate gegen seltene Krankheiten zu entwickeln, ein neues Medikament gegen Adipositas entwickelt. Aber auch Adipositas hat Auswirkungen auf die Lebensqualität der von ihr Betroffenen und vermindert möglicherweise deren Lebenserwartung. Denken Sie auch daran, dass es durchaus altbekannte Krankheiten gibt, von denen viele Menschen betroffen sind und für deren Therapie keine oder nur veraltete Medikamente zur Verfügung stehen, erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Malaria. Leider sind die Mittel auch in diesem Bereich, so wie auch in anderen Bereichen nicht unbeschränkt. Dieses Faktum müssen wir akzeptieren.
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März 2011 Kommentar zu
Wie viel soll die Gesellschaft für ein Lebensjahr zahlen ?
Frau Sägesser
"Ein Menschenleben kann ich nicht mit allem Geld, alle Rohstoffe, alles Gold etc. bezahlen. Die Diskussion ob die Behandlung für einen Menschen zu teuer ist (= Todesurteil) oder noch drin liegt finde ich unschön.
Ich denke genau damit gehen Sie am eigentlichen Problem vorbei und machen sich es Ihrerseits etwas zu einfach. Das Bundesgericht hat es sich, so zumindest mein Eindruck, eben nicht einfach gemacht, sondern gerade diesen Entscheid sehr ausführlich und sorgfältig begründet. Jenseits Ihrer Feststellung, dass sich ein Menschenleben nicht mit allem Geld und allen Gütern, über die wir wir verfügen, aufwiegen lässt, geht es um die schlichte Tatsache, dass je mehr Mittel wir für einen Fall aufwenden, umso weniger Mittel für alle anderen Fälle zur Verfügung steht. Daraus folgt, wenn wir alle Mittel über die wir verfügen, nur für einen Fall aufwenden, steht für die übrigen Fälle eben gar nichts mehr zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen, sich die Zeit zu nehmen und die Begründung des BG genau zu lesen. Die Argumentation ist übrigens nicht neu, das BG hat in anderem Zusammenhang schon ähnlich argumentiert (bspw. BGE 78 II 152/3,BGE 89 II 334 Erw. 4/BGE98 II 40). Sie können jetzt einwenden, diese Entscheide grenzen lediglich die Haftung des Gemeinwesens in seiner Eigenschaft als Werkeigentümer (OR 58) für als Folge eines reduzierten Strassenunterhalts eingetretene Schäden ein, aber wer wollte bestreiten, dass auch schlecht oder gar nicht unterhaltene Strassen Ursache für schwere Unfälle mit schwer verletzten oder gar toten Menschen sein kännen. Aber auch in diesem Bereich stehen dem Gemeinwesen nicht unbeschränkte Mittel zur Verfügung. Die Mittel, die für einen perfektionistischen Strassenunterhalt aufgewendet werden müssten, würden dann bei anderen Aufgaben, die das Gemeinwesen ebenfalls erfüllen muss, fehlen. Im BGE 136 V 395 wurde auch nicht entschieden, dass grundsätzlich keine teuren medikamentösen Therapien, auch nicht die mit Myozyme, übernommen werden, sondern der Einzelfall genau beurteilt. So wie ich den Entscheid verstanden habe, hatte im übrigen die KK im vorliegenden Fall die Kosten für eine halbjährige Therapie mit Myozyme bereits bezahlt.
Ob wir tatsächlich, die Kosten wie Sie sagen, "so oder anders" bezahlen müssen, kann dahin gestellt bleiben. Entscheidend ist, dass es kein gesetzlicher Auftrag der Sozialversicherung ist, den Nachweis der klinischen Wirksamkeit eines Medikaments zu liefern oder zu finanzieren.
Im übrigen, auch bspw. für die Heilungskosten der infolge reduzierten Strassenunterhalts zu Schaden gekommener, bzw. die Versorgung deren Angehöriger müssen wir "so oder anders aufkommen". Die Frage ist auch hier, in welchem Ausmass. Das kann übrigens trotzdem kein Argument dafür sein, nun alle verfügbaren Mittel für den Strassenunterhalt einzusetzen oder bspw. in die Entwicklung vereisungssicherer Strassenbeläge, bzw. schleudersicherer Autos. Soll sich die Sozialversicherung auch hier beteiligen? Die Beispiele sind nicht abschliessend sondern endlos. Mit diesem Argument stossen wir deshalb schnell an Grenzen.
Aber das BG hat im vorliegenden Fall gerade nicht gesagt, teure Behandlungen werden durch den Sozialversicherer nicht bezahlt. Das BG hat gesagt, dass der therapeutische Erfolg einer Therapie umso ausgewiesener sein muss, je teurer die Therapie ist. Bei dieser Fragestellung geht es gerade nicht um die Frage, ob die Therapie lediglich lebensverlängernd wirkt oder die Lebensqualität des Patienten verbessert oder im Idealfall sogar beides.
Hierbei geht es um den Nachweis und das Ausmass der therapeutischen Wirksamkeit, unabhängig davon nach welchen Kriterien wir diese letztlich definieren. An genau diesem Nachweis hat es in casu übrigens gefehlt.
Es liegt zumindest für mich auf der Hand, dass, je teurer eine Therapie ist, auch andere, höhere Anforderungen an den Nachweis der therapeutischen Nützlichkeit gestellt werden dürfen und müssen. Umgekehrt können bei billigen Therapien an einen solchen Nachweis auch eher bescheidene oder gar keine Ansprüche, gemäss der Devise "nützt es nichts, so schadet es auch nichts" gestellt werden und dann mag es sicher auch angehen auch nur auf einen allfälligen Placeboeffekt zu hoffen. Das kann aber nicht der Masstab bei extrem teuren Therapien sein.
Wie ich dem Entscheid entnommen habe, war es eben mehr als zweifelhaft, ob die im übrigen, nach meinem Dafürhalten, sehr bescheidenen gesundheitlichen Fortschritte der betreffenden Patientin überhaupt kausal auf die Therapie mit Myozyme zurück geführt werden konnten. Im übrigen waren auch die therapeutischen Fortschritte, die in der im Entscheid angeführten klinischen Vorstudie nachweisbar waren, bescheiden, wobei gemäss dieser eine Indikation für Adulte gar nicht gegeben war.
Zum Schluss noch das, ich bin keineswegs gegen die Uebernahme der Kosten auch teurer Therapien durch den Sozialversicherer, wenn der Nutzen einigermassen ausgewiesen ist. Aber letztendlich müssen wir vielleicht auch gewisse Grenzen akzeptieren, die , weniger nur durch das medizinisch Machbare, bzw. Mögliche in der Sozialversicherung gesetzt sind, sondern dadurch, dass das mens sana in corpore sana eben nur ein Ideal ist, dem wir uns allenfalls in der Jugend mehr oder weniger annähern können, und sonst älter, hinfälliger und auch kränker werden. Als älterer Mann, der übrigens auch unheilbar krank ist, habe ich in diesem Sinne auch Verständnis dafür wenn an Therapien, bzw. medizinische Behandlungen, deren Erfolg nach beliebigen Kriterien nur ein sehr begrenzter ist, bei Menschen wie mir, die doch schon, so oder so, den grössten Teil ihres Lebens hinter sich haben, andere Anforderungen bezüglich Wirksamkeit, bzw. Sinn und Unsinn einer Behandlung gestellt werden als bei Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen.

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März 2011 Kommentar zu
Wie viel soll die Gesellschaft für ein Lebensjahr zahlen ?
Frau Sägesser
"Ein Menschenleben kann ich nicht mit allem Geld, alle Rohstoffe, alles Gold etc. bezahlen. Die Diskussion ob die Behandlung für einen Menschen zu teuer ist (= Todesurteil) oder noch drin liegt finde ich unschön.
Ich denke genau damit gehen Sie am eigentlichen Problem vorbei und machen sich es Ihrerseits etwas zu einfach. Das Bundesgericht hat es sich, so zumindest mein Eindruck, eben nicht einfach gemacht, sondern gerade diesen Entscheid sehr ausführlich und sorgfältig begründet. Jenseits Ihrer Feststellung, dass sich ein Menschenleben nicht mit allem Geld und allen Gütern, über die wir wir verfügen, aufwiegen lässt, geht es um die schlichte Tatsache, dass je mehr Mittel wir für einen Fall aufwenden, umso weniger Mittel für alle anderen Fälle zur Verfügung steht. Daraus folgt, wenn wir alle Mittel über die wir verfügen, nur für einen Fall aufwenden, steht für die übrigen Fälle eben gar nichts mehr zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen, sich die Zeit zu nehmen und die Begründung des BG genau zu lesen. Die Argumentation ist übrigens nicht neu, das BG hat in anderem Zusammenhabg schon ähnlich argumentiert (bspw. BGE 78 II 152/3,BGE 89 II 334 Erw. 4/BGE98 II 40). Sie können jetzt einwenden, diese Entscheide grenzen lediglich die Haftung des Gemeinwesens in seiner Eigenschaft als Werkeigentümer (OR 58) für als Folge eines reduzierten Strassenunterhalts eingetretene Schäden ein, aber wer wollte bestreiten, dass auch schlecht oder gar nicht unterhaltene Strassen Ursache für schwere Unfälle mit schwer verletzten oder gar toten Menschen sein kännen. Aber auch in diesem Bereich stehen dem Gemeinwesen nicht unbeschränkte Mittel zur Verfügung. Die Mittel, die für einen perfektionistischen Strassenunterhalt aufgewendet werden müssten, würden dann bei anderen Aufgaben, die das Gemeinwesen ebenfalls erfüllen muss, fehlen. Im BGE 136 V 395 wurde auch nicht entschieden, dass grundsätzlich keine teuren medikamentösen Therapien, auch nicht die mit Myozyme, übernommen werden, sondern der Einzelfall genau beurteilt. So wie ich den Entscheid verstanden habe, hatte im übrigen die KK im vorliegenden Fall die Kosten für eine halbjährige Therapie mit Myozyme bereits bezahlt.
Ob wir tatsächlich, die Kosten wie Sie sagen, "so oder anders" bezahlen müssen, kann dahin gestellt bleiben. Entscheidend ist, dass es kein gesetzlicher Auftrag der Sozialversicherung ist, den Nachweis der klinischen Wirksamkeit eines Medikaments zu liefern ader zu finanzieren.
Im übrigen, auch bspw. für die Heilungskosten infolge reduzierten Strassenunterhalts zu Schaden gekommener, oder bzw. die Versorgung deren Angehöriger müssen wir "so oder anders aufkommen". Die Frage ist auch hier, in welchem Ausmass. Das kann übrigens trotzdem kein Argument dafür sein, nun alle verfügbaren Mittel für den Strassenunterhalt einzusetzen oder bspw. in die Entwicklung vereisungssicherer Strassenbeläge, bzw. schleudersicherer Autos. Die Beispiele sind nicht abschliessend sondern endlos. Mit diesem Argument stossen wir deshalb schnell an Grenzen.
Aber das BG hat im vorliegenden Fall gerade nicht gesagt, teure Behandlungen werden durch den Sozialversicherer nicht bezahlt. Das BG hat gesagt, dass der therapeutische Erfolg einer Therapie umso ausgewiesener sein muss, je teurer die Therapie ist. Bei dieser Fragestellung geht es gerade nicht um die Frage, ob die Therapie lediglich lebensverlängernd wirkt oder die Lebensqualität des Patienten verbessert oder im Idealfall sogar beides.
Hierbei geht es um den Nachweis und das Ausmass der therapeutischen Wirksamkeit, unabhängig davon nach welchen Kriterien wir diese letztlich definieren. An genau diesem Nachweis hat es in casu übrigens gefehlt.
Es liegt zumindest für mich auf der Hand, dass, je teurer eine Therapie ist, auch andere, höhere Anforderungen an den Nachweis der therapeutischen Nützlichkeit gestellt werden dürfen und müssen. Umgekehrt können bei billigen Therapien an einen solchen Nachweis auch eher bescheidene oder gar keine Ansprüche, gemäss der Devise "nützt es nichts, so schadet es auch nichts" gestellt werden und dann mag es sicher auch angehen auch nur auf einen allfälligen Placeboeffekt zu hoffen. Das kann aber nicht der Masstab bei extrem teuren Therapien sein.
Wie ich dem Entscheid entnommen habe, war es mehr als zweifelhaft, ob die im übrigen, nach meinem Dafürhalten, sehr bescheidenen gesundheitlichen Fortschritte der betreffenden Patientin überhaupt kausal auf die Therapie mit Myozyme zurück geführt werden konnten. Im übrigen waren auch die therapeutischen Fortschritte, die in der im Entscheid angeführten klinischen Vorstudie nachweisbar waren, bescheiden, wobei gemäss dieser eine Indikation für Adulte gar nicht gegeben war.
Zum Schluss noch das, ich bin keineswegs gegen die Uebernahme der Kosten auch teurer Therapien durch den Sozialversicherer, wenn der Nutzen einigermassen ausgewiesen ist. Aber letztendlich müssen wir vielleicht auch gewisse Grenzen akzeptieren, die , weniger nur durch das medizinisch Machbare, bzw. Mögliche in der Sozialversicherung gesetzt sind, sondern dadurch, dass das mens sana in corpore sana eben nur ein Ideal ist, dem wir uns allenfalls in der Jugend mehr oder weniger annähern können, und sonst älter, hinfälliger und auch kränker werden. Als älterer Mann, der übrigens auch unheilbar krank ist, habe ich in diesem Sinne auch Verständnis dafür wenn an Therapien, bzw. medizinische Behandlungen, deren Erfolg nach beliebigen Kriterien nur ein sehr begrenzter ist, bei Menschen wie mir, die doch schon, so oder so, den grössten Teil ihres Lebens hinter sich haben, andere Anforderungen bezüglich Wirksamkeit, bzw. Sinn und Unsinn einer Behandlung gestellt werden als bei Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen.
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März 2011 Kommentar zu
Wie viel soll die Gesellschaft für ein Lebensjahr zahlen ?
Ergänzung

Ich habe den Entscheid 136 V 395 noch schnell überflogen (ich dachte irrigerweise, er sei auf italienisch abgefasst) und halte ihn für gut begründet. Ohne hier näher auf die Begründung eingehen zu wollen, kann ich bspw. das Argument des BAG gut nachvollziehen, dass "... die Dokumentation einer noch umstrittenen Wirksamkeit - wie das BAG mit Recht vorbringt - Aufgabe des Medikamentenherstelle​rs und nicht der Krankenversicherung ist, würde doch diese sonst Forschung finanzieren." Das kann im Hinblick auf das Preisniveau der Medikamente in der CH, wohl tatsächlich nicht auch noch Aufgabe der Sozialversicherung sein. Und die Ueberlegung, dass im Hinblick auf die Kosten der Behandlung, der Behandlungserfolg von einer gewissen Signifikanz sein sollte, scheint mir ebenfalls nicht abwegig zu sein.
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März 2011 Kommentar zu
Wie viel soll die Gesellschaft für ein Lebensjahr zahlen ?
So ich hoffe jetzt hat es mit dem Verfasser geklappt

Da sich meine Italienischkenntnisse​ leider auf die Kenntnis der Speisekarten italienischer Restaurants beschränken, bin ich weder in der Lage den Entscheid des BG noch Ihr Postulat hierzu zu lesen. Ich beziehe mich daher ausschliesslich auf die sechs Fragen in der Interpellation von Frau Humbel.

Die entscheidende Frage scheint mir die vierte Frage zu sein. Frau Humbel vermutet, dass das Bundesgericht Schwellenwerte für die Rationierung medizinischer Leistungen (ich gehe davon aus, dass sie die Rationierung medizinischer Leistungen meint und nicht die medizinische Rationierung von Leistungen) definieren will und wirft in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob es nicht Sache des Gesetzgebers ist, hier Schwellenwerte zu bestimmen, bzw. bei bestimmten Krankheiten Grenzen der Leistungserbringung zu setzen.
Wie gesagt, ohne Kenntnis des Entscheids, ist meine Gegenfrage die, ist es tatsächlich das Bundesgericht, das der Erbringung medizinischer Leistungen Grenzen setzt, oder hat das der Gesetzgeber nicht bereits implizit in seiner Gesetzgebung getan, bzw. der Bundesrat in seinen Verordnungen. Denn schliesslich ist das Bundesgericht bei seinen Entscheiden an die geltende Gesetzgebung gebunden. Das Bundesgericht hat ja, so vermute ich zumindest, nicht einfach entschieden, dass der betreffenden Patientin jegliche medizinische Leistungen verweigert werden, sondern die Uebernahme der Kosten für die medikamentöse Behandlung durch den Krankenversicherer abgelehnt. Das aber, auch wenn es auf den ersten Blick so aussieht, ist eben nicht ganz das Gleiche. Darüber welche Medikamente auf der Spezialitätenliste figurieren, entscheidet nämlich nicht das Bundesgericht. Eine ähnliche Diskussion wurde übrigens schon geführt, als die ersten AIDS Erkrankungen manifest wurden.

Die nächste Frage, die es zu klären gilt, ist die Definition des “hohen therapeutischen Nutzens“. Ist dieser nur dann gegeben, wenn die Medikamentation eine lebensverlängernde Wirkung zur Folge hat oder auch dann, wenn diese “nur“ eine Stabilisierung des Krankheitsverlaufs und eine Verbesserung der Lebensqualität zur Folge hat. Als Nichtmediziner gehe ich davon aus, dass bei vielen schweren Erkrankungen eine vollständige Heilung nicht möglich ist. Wenn aber keine vollständige Genesung möglich ist, kann meiner Ansicht nach, die medizinische Behandlung nur auf die Verbesserung der Lebensqualität abzielen. Ob eine solche Verbesserung der Lebensqualität dann auch mit einer Verlängerung des Lebens einhergeht, ist in diesem Fall ohne Bedeutung, denn ich glaube umgekehrt nicht, dass die blosse Verlängerung des Lebens, wenn sie dann möglicherweise sogar mit einer Verschlechterung der Lebensqualität für die Kranke, bzw. den Kranken einhergeht, unter diesen Umständen von besonderem Wert ist. In diesem Sinn kann der “hohe therapeutische Nutzen“ nicht einfach durch die lebensverlängernde Wirkung definiert werden, sonst müsste ja jegliche medizinische Behandlung, auch dann wenn wir schon lange hirntot sind, ad infinitum fortgesetzt werden.

Zur Frage oder soll ich sagen, Feststellung, dass die Krankenversicherer keine Kosten-/Nutzenanalyse​ beim im Frage stehenden Krankheitsbild mehr machen, sondern offenbar gleich generell alle Kostengutsprachen für die Behandlung mit Myozyme zurückgezogen haben, kann ich nur sagen, ist das wirklich so überraschend? Einvernehmlich mit der Santésuisse werden die Krankenversicherer sehr sorgfältig gerade diesen Pilotfall zur Prüfung durch das Bundesgericht ausgesucht haben, um letztlich ein Argumentarium zur Verweigerung der Leistungen bei der Behandlung mit Myozyme, gestützt auf eben diesen Entscheid zu bekommen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Und zur Frage nach dem runden Tisch. Es müsste viel grundsätzlicher angesetzt werden. Solange in diesem Land keine Anstalten gemacht werden, das Problem der im europäischen Vergleich völlig überrissenen Arzneimittelpreise ernsthaft anzugehen, wird das nicht der letzte solche Fall sein.

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März 2011 Kommentar zu
Das jüngste Opfer war ein Jahr alt…
Bad news are good news, gilt bei Sexualdelikten nicht nur für die Presse von Tamedia und Ringier, die uns oft unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte​ der Opfer auch ungewollt zu Mitwissern intimer Details aus dem Leben anderer Menschen macht, sondern auch für gewisse Politiker, die solche emotionsträchtigen Delikte gerne als für sie geeignete Vehikel zum Transport ihrer politischen Ansichten ansehen und gebrauchen.
Herr Landolt, den von Ihnen zitierten Fall kenne ich lediglich aus der Tagespresse, habe mich allerdings ehrlich gesagt, nicht mit der gleichen Intensität, wie Sie das offenbar getan haben, mit einzelnen Tathandlungen beschäftigt. Ich habe auch noch nichts davon gelesen, dass die zuständige Staatsanwaltschaft schon Anklage erhoben hat und gar nichts darüber, dass diese Anklage sich auf oder ausschliesslich auf den von Ihnen zitierten Artikel 187 Strafgesetzbuch (StGB) abstützt. Möglicherweise ist mir das entgangen. Als eher wertkonservativer Mensch halte ich es grundsätzlich für sehr problematisch, sich ohne genaue Fallkenntnis, ausschliesslich gestützt auf die oft ebenso reisserische, wie falsche Darstellung in der Boulevardpresse, gerne auch zum Nachteil der Opfer, sich zu einem hängigen Fall zu äussern.
Ihrer Ansicht nach reicht das Strafmass im erwähnten Art. 187 StGB nicht, weshalb dieses angehoben werden muss und als Begründung verweisen Sie auf die kindlichen Opfer. Nur, was ist in diesem Sinne ein Kind. Stellvertretend verweise ich auf Artikel 154 Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO), Als Kind im Sinne dieses Artikels gilt das Opfer, das im Zeitpunkt der Einvernahme oder Gegenüberstellung weniger als 18 Jahre alt ist. Da, wenn überhaupt, Einvernahmen und Gegenüberstellungen nur nach der Tat erfolgen, ergibt sich hieraus, dass alle Opfer, die das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht haben, grundsätzlich als Kinder gelten und so ist es auch.
Geschützt werden soll durch Art. 187 StGB die ungestörte sexuelle Entwicklung von Unmündigen. Was bedeutet das für die Anwendung des von Ihnen zitierten Art. 187 StGB? Wenn bspw. der 20-jährige Freund mit seiner 15 ½ jährigen, also noch nicht ganz dem Schutzalter entwachsenen Freundin, intim geworden ist, kommt dieser Artikel zur Anwendung, auch dann wenn volles Einverständnis der beiden Beteiligten vorgelegen hat. Weil in einem solchen Fall nicht immer so ganz klar ist, ob tatsächlich die sexuelle Entwicklung einer Partnerin oder eines Partners beeinträchtigt worden ist, hat der Gesetzgeber in Absatz 3 des nämlichen Artikels vorgesehen, dass auch von einer Bestrafung abgesehen werden kann. Art. 187 StGB ist sozusagen Auffangtatbestand für jedwede sexuelle Handlungen mit Unmündigen unter 16 Jahren, die nicht unter einen anderen Straftatbestand subsumiert werden können.
Wie erwähnt, habe ich mich nicht so ausführlich mit diesem Fall beschäftigt wie Sie das offenbar getan haben, aber ohne mich hier auf die Aeste begeben zu wollen, kann man die von Ihnen beschriebene Tat, wahrscheinlich auch als Schändung, Art. 191 StGB, qualifizieren, Schändung sieht wie Vergewaltigung, Art. 190 StGB, eine Höchststrafe von 10 Jahren vor. Und schon sieht der Strafrahmen ganz anders aus, soviel zur offensichtlich beliebten Strafrahmendiskussion​. Eine andere Frage ist die, warum der Strafrahmen oft nicht ausgeschöpft wird, zurzeit ist diesbezüglich eine Interpellation von NR Jositsch hängig. Ich denke, möglicherweise spielt hier der Ankereffekt früher ergangener Urteile eine Rolle, aber vielleicht erhalten wir hierzu bald genaueren Aufschluss.
Zum Abschluss möchte ich in diesem Zusammenhang auf einen der wenigen wirklich interessanten Beiträge in diesem Forum verweisen, nämlich auf denjenigen, Ihres Tessiner Parteikollegen Ignazio Cassis, Wie viel soll die Gesellschaft für ein Lebensjahr zahlen? Ich bin keineswegs gegen angemessene Strafen, nur sollte jeder und jede, die bei jedem Aufsehen erregenden Kriminalfall im Einklang mit der Boulevardpresse gleich nach Strafverschärfungen rufen, sich der Tatsache bewusst sein, dass ein Tag Hochsicherheit pro Tag 500 – 600 Franken kosten, ein zusätzliches Jahr im Vollzug somit deutlich teurer ist, als die Kosten für die Jahresmedikamentation​ der kranken Klägerin im von Herrn Cassis erwähnten Entscheid. Zu diesem Kapitel gehört auch die Sparübung unter anderem bei den ohnehin bescheidenen Genugtuungen um rund einen Drittel anlässlich der Neulegiferierung des Opferhilfegesetzes (OHG). Wahrscheinlich ist den Opfern von Straftaten gegen die sexuelle Integrität und gegen Leib und Leben durch angemessene Genugtuungen und entsprechende Hilfestellungen besser geholfen, als allein durch Strafverschärfungen für die Täter. Nur ist das weniger süffig für Medien und Politik.

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August 2010 Kommentar zu
Enteignet die Grossbanken!
Jenseits der Frage, ob die Vergütungen die die Teppichetage bezieht, angemessen sind, oder ob eine Vergesellschaftung der Wirtschaft finanzierbar wäre, stellt sich doch die Frage, ob der Staat, oder genauer, dessen Exponenten, also Politiker, besser in der Lage sind, beliebige Wirtschaftszweige zu führen. Sind Poltiker wirklich die fähigeren Manager, haben sie mehr Weitblick,sind sie weniger kurzsichtig, treffen sie die besseren Entscheidungen, sind sie klüger, sind sie gerechter, weniger gierig usw., kurz, sind Poltiker jedweder Couleur, die besseren Menschen, immer dem Allgemeinwohl verpflichtet und frei von menschlichen Schwächen. Oder zeigt nicht ein Blick, bspw. auf die Deutschen Landesbanken, die sich im Besitz der jeweiligen Bundesländer befinden, dass diese zu den von der Bankenkrise mit am schwersten betroffenene Instituten gehören. Mit dem Unterschied allerdings, dass bei den Deutschen Landesbanken, die Krise schon lange zum Dauerzustand geworden ist. Die Liste solcher Staatsbetriebe im In- und Ausland liesse sich beliebig fortsetzen. Genauso übrigens wie die Liste derjenigen Politiker von ganz links bis ganz rechts, die, trotz teilweise dürftigem Leistungsausweis, sei es beim Staat oder in der Wirtschaft mit einer fetten Pfründe versorgt wurden. Ich besitze weder Aktien der Grossbanken, ich arbeite in keiner Grossbank, ich gehöre nicht zu den Grossverdienern und ich bin auch nicht reich. Aber die Vorstellung, dass staatliches Handeln, per se immer gerechter und humaner sei, ist so unkritisch und absurd, wie die Vorstellung, dass der Markt alles richten würde. Politiker wirken auf mich keineswegs vertrauenerweckender,​ als Exponenten der Wirtschaft. Letztlich geht es weder um blinde Wirtschaftsgläubigkei​t oder blinden Etatismus sondern um Check and Balance. Das wäre eigentlich eigentlich eine vordringliche Aufgabe der Politik. Aber Walther Rathenau hat einmal gesagt: "In Deutschland entscheiden über einen Menschen nicht die Vorzüge, sondern die Einwände. Einwandfrei muss der Mensch sein, und die Sache ist tadellos. Einwandfrei ist aber nur die runde, glatte, tadellose Null". Vielleicht trifft diese Einschätzung von Walther Rathenau über den Auswahlprozess von Entscheidungsträgern nicht nur auf Deutschland zu. Mit Ausnahme, selbstverständlich von Ihnen, da Sie zu den Politikern gehören, die offenbar frei von menschlichen Schwächen, wie Eitelkeit und Werbung in eigener Sache sind.
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