Ulrich Caprez

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Meine politischen Ämter und Engagements






Meine neusten Kommentare

April 2011, Kommentar zu: Gedanken zur Schweiz
"...und ist immer das Alternativ-Modell zum zentralistischen Gross-Europa, sei es jenes der Habsburger Monarchen, jenes der Nazis und Faschisten, jenes der Kommunisten oder jenes der Brüsseler-Bürokraten.​"
Selbstverständlic​h ist es Ihnen unbenommen, offenbar unbelastet von allzu viel historischem Wissen, Ihre ganz persönlichen Ansichten zur schweizerischen Souveränität, über diejenige beliebiger anderer Staaten und Staatsgebilde und deren Struktur, sei sie nun zentral oder föderal in Vergangenheit und Gegenwart zum Besten zu geben. Nur, es richtig, zwar haben die Habsburger tatsächlich seit der Wahl König Albrechts II, 1438, mit Ausnahme Kaiser Karls VII. 1742–1745, alle römischen Kaiser bis zum Ende des alten Reichs 1806 gestellt. Aber ein zentralistischer Staat war das alte Reich und auch das Habsburgerreich mit Sicherheit nicht. Das alte Reich hat nur wenige feste Institutionen gekannt, bspw. den immerwährenden Reichstag zu Regensburg, den Reichshofrat in Wien und das Reichskammergericht zu Wetzlar, an dem noch der junge Goethe, der später zum Hofrat aufstieg, als Referendar wirkte. Die Auffassung dass das Reich aus wirklichen Staaten bestehe, kam sowieso erst sehr spät auf, erinnert sei in diesem Zusammenhang an Püttner (1725 - 1807), mit dessen Schriften sich diese Sichtweise erst breitere Bahn brach.



März 2011, Kommentar zu: Amtshilfe: Schlaumeierei des Bundesrates fliegt auf!
"Es brauchte die schwarze Liste der OECD, damit Bundesrat plus bürgerliche Mehrheit des Parlaments (SVP, FP, CVP, GLP) bereit waren, ein ganz kleines bisschen am Bankgeheimnis zu rütteln."

Über das Bankgeheimnis kann man denken was man will. Aber letztlich hat sich auch die OECD seinerzeit nicht an die mit der CH getroffenen Vereinbarungen gehalten. Das gleiche gilt für die USA im Zusammenhang mit dem mit der CH abgeschlossenen DBA und auch für unseren nördlichen Nachbarn, ebenso wie weitere Staaten, die notabene alles OECD Mitglieder sind. Selbstverständlich ist die Voraussetzung für den Abschluss eines DBA, dass dieses im Interesse beider vertragsschliessenden​ Parteien liegt. Und wenn sich eine Partei durch ein bestehendes Abkommen benachteiligt oder übervorteilt fühlt, ist der juristisch korrekte Weg eigentlich der, das bestehende Abkommen zu künden und ein neues zu verhandeln. Pacta sunt servanda, so habe ich das zumindest einmal gelernt, das gilt selbstverständlich auch für Staatsverträge. Es liegt mir völlig ferne, mich zum Advokaten der Banken machen zu wollen, aber hier beginnt mein Unbehagen. Selbstverständlich ist es richtig, wenn Sie sagen wollen, dass das Konfliktpotential, das das Bankgeheimnis barg und birgt, viel zu lange unterschätzt worden ist. Ein Kennzeichen guter Politik ist es potentielle Konflikte auszumachen und bevor diese akut werden, zu entschärfen. Das Ganze stellt unserer Politik nicht nur in diesem Bereich kein gutes Zeugnis aus. Vorliegendenfalls ist das Problem durch einen seinerzeit täppisch agierenden und wenig souverän wirkenden Finanzminister noch akzentuiert worden, der sich von einer Grossbank vorführen liess, die ihrerseits wegen ihrer illegalen Geschäftspraktiken unter massiven Druck geraten war. Verlassen von allen guten Geistern liess sich unser verantwortlicher Bundesrat schliesslich in einer Art geistiger Kurzschlussreaktion unter klarem Verstoss gegen geltendes Recht dazu hinreissen, Bankdaten herauszugeben und damit die Kastanien als Lakai der betreffenden Grossbank aus dem Feuer zu holen, während dieselbe sich bedeckt hielt. Das was kurzfristig gut ist, für eine Grossbank ist eben deshalb noch lange nicht auch gut für das ganze Land. Da kann man sich tatsächlich als Bürger einer Bananenrepublik fühlen und nur noch ungläubig den Kopf schütteln.
Aber das Vorgehen gewisser Staaten unter Instrumentalisierung der OECD ist trotzdem nicht unbedenklich. Der Kampf um das Steuersubstrat ist das eine und illegale Praktiken, die gegen bestehende Staatsverträge verstossen, das andere. Die Tendenz innenpolitische Probleme angesichts gigantischer Budgetdefizite und die Finanz- bzw. Steuerpolitik gehört primär zur Innenpolitik eines jeden Staates, über die Aussenpolitik kurzfristig lösen zu wollen, lässt da in Zukunft nicht nur in Sachen Finanzplatz, sondern auch auf anderen Feldern nicht nur Gutes erwarten.



März 2011, Kommentar zu: Buchpreisbindung - ohne mich!
frau Mäder, wir müssen hier nicht darüber diskutieren, ob Bücher im allgemeinen Kulturgüter darstellen und speziell schützenswerte noch dazu. Der grösste Teil des Angebots eines durchschnittlichen Sortimenters ist kulturell auch nicht wertvoller als das durchschnittliche Zeitschriftenangebot eines Bahnhofkiosks. Im Kiosk finden wir schliesslich auch FAZ und NZZ neben Blick und Bild friedlich vereint, wobei die Nachfrage nach den beiden letztgenannten Presseprodukten die Nachfrage nach den erstgenannten in der Regel massiv übersteigt. Der Unterschied liegt höchstens in der unterschiedlichen Schwellenhöhe. Das Publikum in einem Bahnhofkiosk ist heterogener als dasjenige in einer durchschnittlichen Buchhandlung. So waren meine Töchter unter ihren Schulkolleginnen in der Primarschule, die einzigen, die regelmässig, die Kinderbuchabteilung einer Buchhandlung frequentiert haben. In Buchhandlungen sind die nicht völlig Bildungsfernen eben mehr unter sich (ich zähle mich mit Matura und Hochschulstudium auch zu diesen). Die Crux hierbei ist die, dass die nicht so Bildungsfernen in unserer Gesellschaft in der Regel nicht nur zu den Besserverdienenden gehören, sondern auch noch billigere "Kulturgüter", sprich Bücher erhalten wollen und da hat der neue Bestseller gefälligst billiger zu sein als ein Kilo Filet von glücklichen Biorindern. Mit vielem bin ich grundsätzlich einer Meinung mit Ihnen Frau Mäder. Und jetzt übertragen Sie Ihre Vorschläge auf den schweizerischen Pharmamarkt. Selbstverständlich ist es legitim, auch von einer sowieso wirtschaftlich angeschlagenen und wertschöpfungsschwach​en Branche - es ist bekannt, die meisten Buchhändler sind Hungerleider - bitte etwas weniger Kartellisierung, mehr Marktwirtschaft und Freigabe der Buchpreise zu fordern. Bitte sorgen Sie dafür, dass wirtschaftlich starke Branchen wie die Pharmaindustrie mit der Preisfreigabe der Medikamente den Anfang machen. Ermöglichen Sie auch hier Parallelimporte. Schaffen Sie die gesetzlichen Grundlagen, damit die Sozialversicherer die Medikamentenpreise direkt mit den Importeuren und Herstellern aushandeln können. Gleichen Sie die Pharmapreise in der CH dem Preisniveau in den anderen europäischen Ländern an. Sehen Sie, genau das ist einer der Punkte, der verhindert, dass ich Ihre Partei wähle. Wenn Sie nicht den Mut aufbringen auch in diesem Bereich, nach dem gleichen Rezept zu verfahren, dass Sie für den kleinen Buchhändler parat haben, bei dem meine Töchter übrigens immer noch ihre Bücher kaufen, dann tönen Ihre Rufe nach mehr Marktwirtschaft nicht sehr glaubwürdig.
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.



März 2011, Kommentar zu: Wie viel soll die Gesellschaft für ein Lebensjahr zahlen ?
Solidarität ist kein Ersatz für den Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit eines Medikaments. Selbstverständlich kann und darf man auch einen vermehrten Mitteleinsatz für die Erforschung seltener Krankheiten und der entsprechenden Therapien fordern, aber die Mittel werden letzlich immer beschränkt sein und die neu beschriebenen Krankheiten nehmen zu. Auch die Pharmaindustrie kann dafür kritisiert werden, wenn sie es vorzieht, anstatt Präparate gegen seltene Krankheiten zu entwickeln, ein neues Medikament gegen Adipositas entwickelt. Aber auch Adipositas hat Auswirkungen auf die Lebensqualität der von ihr Betroffenen und vermindert möglicherweise deren Lebenserwartung. Denken Sie auch daran, dass es durchaus altbekannte Krankheiten gibt, von denen viele Menschen betroffen sind und für deren Therapie keine oder nur veraltete Medikamente zur Verfügung stehen, erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Malaria. Leider sind die Mittel auch in diesem Bereich, so wie auch in anderen Bereichen nicht unbeschränkt. Dieses Faktum müssen wir akzeptieren.



März 2011, Kommentar zu: Wie viel soll die Gesellschaft für ein Lebensjahr zahlen ?
Frau Sägesser
"Ein Menschenleben kann ich nicht mit allem Geld, alle Rohstoffe, alles Gold etc. bezahlen. Die Diskussion ob die Behandlung für einen Menschen zu teuer ist (= Todesurteil) oder noch drin liegt finde ich unschön.
Ich denke genau damit gehen Sie am eigentlichen Problem vorbei und machen sich es Ihrerseits etwas zu einfach. Das Bundesgericht hat es sich, so zumindest mein Eindruck, eben nicht einfach gemacht, sondern gerade diesen Entscheid sehr ausführlich und sorgfältig begründet. Jenseits Ihrer Feststellung, dass sich ein Menschenleben nicht mit allem Geld und allen Gütern, über die wir wir verfügen, aufwiegen lässt, geht es um die schlichte Tatsache, dass je mehr Mittel wir für einen Fall aufwenden, umso weniger Mittel für alle anderen Fälle zur Verfügung steht. Daraus folgt, wenn wir alle Mittel über die wir verfügen, nur für einen Fall aufwenden, steht für die übrigen Fälle eben gar nichts mehr zur Verfügung. Ich empfehle Ihnen, sich die Zeit zu nehmen und die Begründung des BG genau zu lesen. Die Argumentation ist übrigens nicht neu, das BG hat in anderem Zusammenhang schon ähnlich argumentiert (bspw. BGE 78 II 152/3,BGE 89 II 334 Erw. 4/BGE98 II 40). Sie können jetzt einwenden, diese Entscheide grenzen lediglich die Haftung des Gemeinwesens in seiner Eigenschaft als Werkeigentümer (OR 58) für als Folge eines reduzierten Strassenunterhalts eingetretene Schäden ein, aber wer wollte bestreiten, dass auch schlecht oder gar nicht unterhaltene Strassen Ursache für schwere Unfälle mit schwer verletzten oder gar toten Menschen sein kännen. Aber auch in diesem Bereich stehen dem Gemeinwesen nicht unbeschränkte Mittel zur Verfügung. Die Mittel, die für einen perfektionistischen Strassenunterhalt aufgewendet werden müssten, würden dann bei anderen Aufgaben, die das Gemeinwesen ebenfalls erfüllen muss, fehlen. Im BGE 136 V 395 wurde auch nicht entschieden, dass grundsätzlich keine teuren medikamentösen Therapien, auch nicht die mit Myozyme, übernommen werden, sondern der Einzelfall genau beurteilt. So wie ich den Entscheid verstanden habe, hatte im übrigen die KK im vorliegenden Fall die Kosten für eine halbjährige Therapie mit Myozyme bereits bezahlt.
Ob wir tatsächlich, die Kosten wie Sie sagen, "so oder anders" bezahlen müssen, kann dahin gestellt bleiben. Entscheidend ist, dass es kein gesetzlicher Auftrag der Sozialversicherung ist, den Nachweis der klinischen Wirksamkeit eines Medikaments zu liefern oder zu finanzieren.
Im übrigen, auch bspw. für die Heilungskosten der infolge reduzierten Strassenunterhalts zu Schaden gekommener, bzw. die Versorgung deren Angehöriger müssen wir "so oder anders aufkommen". Die Frage ist auch hier, in welchem Ausmass. Das kann übrigens trotzdem kein Argument dafür sein, nun alle verfügbaren Mittel für den Strassenunterhalt einzusetzen oder bspw. in die Entwicklung vereisungssicherer Strassenbeläge, bzw. schleudersicherer Autos. Soll sich die Sozialversicherung auch hier beteiligen? Die Beispiele sind nicht abschliessend sondern endlos. Mit diesem Argument stossen wir deshalb schnell an Grenzen.
Aber das BG hat im vorliegenden Fall gerade nicht gesagt, teure Behandlungen werden durch den Sozialversicherer nicht bezahlt. Das BG hat gesagt, dass der therapeutische Erfolg einer Therapie umso ausgewiesener sein muss, je teurer die Therapie ist. Bei dieser Fragestellung geht es gerade nicht um die Frage, ob die Therapie lediglich lebensverlängernd wirkt oder die Lebensqualität des Patienten verbessert oder im Idealfall sogar beides.
Hierbei geht es um den Nachweis und das Ausmass der therapeutischen Wirksamkeit, unabhängig davon nach welchen Kriterien wir diese letztlich definieren. An genau diesem Nachweis hat es in casu übrigens gefehlt.
Es liegt zumindest für mich auf der Hand, dass, je teurer eine Therapie ist, auch andere, höhere Anforderungen an den Nachweis der therapeutischen Nützlichkeit gestellt werden dürfen und müssen. Umgekehrt können bei billigen Therapien an einen solchen Nachweis auch eher bescheidene oder gar keine Ansprüche, gemäss der Devise "nützt es nichts, so schadet es auch nichts" gestellt werden und dann mag es sicher auch angehen auch nur auf einen allfälligen Placeboeffekt zu hoffen. Das kann aber nicht der Masstab bei extrem teuren Therapien sein.
Wie ich dem Entscheid entnommen habe, war es eben mehr als zweifelhaft, ob die im übrigen, nach meinem Dafürhalten, sehr bescheidenen gesundheitlichen Fortschritte der betreffenden Patientin überhaupt kausal auf die Therapie mit Myozyme zurück geführt werden konnten. Im übrigen waren auch die therapeutischen Fortschritte, die in der im Entscheid angeführten klinischen Vorstudie nachweisbar waren, bescheiden, wobei gemäss dieser eine Indikation für Adulte gar nicht gegeben war.
Zum Schluss noch das, ich bin keineswegs gegen die Uebernahme der Kosten auch teurer Therapien durch den Sozialversicherer, wenn der Nutzen einigermassen ausgewiesen ist. Aber letztendlich müssen wir vielleicht auch gewisse Grenzen akzeptieren, die , weniger nur durch das medizinisch Machbare, bzw. Mögliche in der Sozialversicherung gesetzt sind, sondern dadurch, dass das mens sana in corpore sana eben nur ein Ideal ist, dem wir uns allenfalls in der Jugend mehr oder weniger annähern können, und sonst älter, hinfälliger und auch kränker werden. Als älterer Mann, der übrigens auch unheilbar krank ist, habe ich in diesem Sinne auch Verständnis dafür wenn an Therapien, bzw. medizinische Behandlungen, deren Erfolg nach beliebigen Kriterien nur ein sehr begrenzter ist, bei Menschen wie mir, die doch schon, so oder so, den grössten Teil ihres Lebens hinter sich haben, andere Anforderungen bezüglich Wirksamkeit, bzw. Sinn und Unsinn einer Behandlung gestellt werden als bei Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen.