Das 1.-August-Feuerwerk ist für manche ein faszinierendes Erlebnis. Es verursacht jedoch vierfache erhöhte Belastungen mit Luftschadstoffen.
Jährlich werden in der Schweiz gemäss dem Bundesamt für Polizei fedpol rund 1700 Tonnen Feuerwerkskörper verbraucht (Durchschnitt der Jahre 2010 bis 2019). Davon sind, neben der Verpackung aus Holz, Karton, Kunststoffen oder Ton, ca. 25 Prozent pyrotechnische Feuerwerkssätze. Wenn diese abgebrannt werden, entstehen rund 300 Tonnen Feinstaub, der die Luft belastet. Dies entspricht rund 2 Prozent der jährlichen Feinstaubimmissionen.
Die farbgebenden Metallverbindungen in den Feuerwerkssätzen gelangen nach dem Abbrennen als Niederschlag auch in Böden und Gewässer.
Das Abbrennen von Feuerwerk erzeugt in kurzer Zeit lokal beträchtliche Mengen von Rauch und damit Feinstaub. Insbesondere bei windstillem Wetter kann dies zu Atembeschwerden und Husten führen. Personen mit Erkrankungen der Atemwege und mit Kreislauferkrankungen sollten deshalb die unmittelbare Nähe von Feuerwerken meiden. Die Emissionen privater kleinerer Feuerwerkskörper wirken dabei viel unmittelbarer und über längere Zeit auf den Menschen ein als grosse Feuerwerke.
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https://www.vimentis.ch/d/dialog/readarticle/fuer-ein-verbot-des-abbrennens-von-feuerwerk/
Der Bundesrat hat deshalb heute beschlossen, dass am 1. August 2020 Feuerwerke nur noch in der Wohnung gezündet werden dürfen, und zwar bei geschlossenen Fenstern und Türen. Zuwiderhandlungen werden mit hohen Bussen bestraft.