Am 14. Juni 2015, den nächsten Termin für Volksabstimmungen, haben wir über insgesamt vier Vorlagen auf eidgenössischer Ebene abzustimmen. Neben der PID-Frage, der Teilrevision RTVG und der Stipendieninitiative wird uns eine Abstimmung vorgelegt, die keinen einzigen positiven Aspekt in sich trägt. Seitens der Initianten lässt aus neutraler Sicht den Eindruck erwecken, dass nur Millionäre besteuert werden, die dieses Vermögen zu ihrer freizeitlichen Verfügung halten, was natürlich eine Illusion darstellt.
Die Initianten haben nicht berücksichtigt, dass ein Erblasser die gesamte Inventur, die hauptsächlich aus Sachwerten besteht, an seine Nachkommen weitervererbt. Beispielsweise wenn ein Immobilienbesitzer, der zeitlebens Hausarzt war, demnach in den fünfziger oder sechziger Jahren ein Haus mit grosszügigem Umschwung erworben hatte, die Hypothek mit der Amortisierung vollständig abbezahlt hat und zusätzlich an der französischen Côte d'Azur, im Beginn der siebziger Jahre für vielleicht ein paar hundert Tausend französischen Francs ein Haus mit Meerblick gekauft hat und dies weitervererbt, dann kommt diese Erbschaftssteuer bereits zum Zuge. Das Haus an guter Lage in der Schweiz hat heute vielleicht einen Schatzungswert von 1,7 Millionen Franken. Der Verkaufswert der französischen Immobilie wird dann auch die 1 Millionen Euro-Grenze überschritten haben. Auf dem Sparkonto hat dieser Erblasser vielleicht 15'000 Franken. Die Nachkommen, einer davon vielleicht mit knappen Budget, sind dazu gezwungen die Elternhäuser für diese Erbschaftssteuer zu verkaufen oder einen neuen Kredit aufzunehmen. Da ein Haus abbezahlt ist, gibt es keinen Zweck dazu eine neue Hypothek aufzunehmen.
Eine neue Bürokratie wird geschaffen
Es wäre schlimmer als die Aufhebung des Bankgeheimnisses für Inländer. Die Erbschaftssteuer würde rückwirkend fällig bis zum 1. Januar 2012. Kaufmännisch ist dies eine Mammutaufgabe. Zuerst müsste jeder Erblasser, der nach diesem Datum verstorben ist nochmals überprüft werden. Eine makabre Aufgabe. Viele Erben werden dann überraschend vom Staat zur Kasse gebeten, mit Verfügungen, die schlimmer sind als diejenigen der KESB. Ein Eingriff des Staates in das Privatrecht sondergleichen, was nicht geduldet werden kann. Nur aus diesem Grund müssen wir uns vor so einer Willkür, geschrieben in unserer Bundesverfassung, schützen.
KMU und Landwirte werden zur 10-jährigen Weiterführung ihrer Betriebe gezwungen.
Gemäss dieser Initiative werden Erben von dieser Steuer ausgenommen, wenn sie mindestens 10 Jahre den elterlichen Betrieb weiterführen. Kaum vorstellbar, dass ein defizitärer Betrieb wegen der Frankenstärke auf Biegen und Brechen weitergeführt werden muss, damit keine 20 % auf die Inventur an Erbschaftssteuern fällig werden. Wenn die Erben den defizitären Betrieb an ein stärkeres innovatives Unternehmen weiter verkaufen, dann sieht dies etwa so aus, dass sie die Steuern bezahlen, der neue Eigentümer Arbeitsplätze streicht oder ins Ausland verlagert. Na gut. Wenn die Erben mangels an eigener Fachkraft und Erfahrung den Betrieb verkaufen wollen, bezahlen sie ebenso die Erbschaftssteuern. Wenn die Erben Teile eines Betriebes oder der Lizenzen wegen negativem Erfolg weiter verkaufen wollen, zahlen sie ebenso.
Bei verstorbenen Landwirten mit Land und Waldbesitz, die die 10-jährige Weiterführung des Hofes nicht bei den Nachkommen regeln konnten, müsste ein Teil der Nutzfläche weiterverkauft oder in Bauzone umgewandelt werden.
Die Grünliberalen lehnen die Initiative klar ab
Mit 109 Nein, 17 Ja bei 20 Enthaltungen zu dieser Vorlage setzten wir Delegierten an unserer Versammlung vom 18. April 2015 in Wettingen ein deutliches Zeichen für die Finanz- und Wirtschaftspolitik im liberalen Sinne. Ich danke Herrn Nationalrat Thomas Maier für sein gelungenes und überzeugendes Referat.