Durch das Inkrafttreten der Ventilklausel würden sich die Probleme in Bezug auf die Wohnungsnot, den hohen Mieten, den überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Probleme am Arbeitsmarkt nicht verändern. Der symbolische Effekt ist einer der wenigen Gründe, um diese Regelung in Kraft treten zu lassen. Es fragt sich jedoch, welche Nachricht sich hinter dieser Abstimmung verbirgt?
Hat die Schweiz die Kontrolle ihrer Grenzen der EU übergeben?
Die Schweizer Behörden sind gut darin geübt, die Symptome eines Problems zu behandeln. Die wahre Ursache und die Suche nach einer nachhaltigen Lösung werden oft vernachlässigt. Die Immigration aus den EU-8 Staaten hat zwar stark zugenommen, verblasst aber beim Anblick auf die Einwanderungszahlen aus der restlichen EU. Die Tastsache, dass die Ventilklausel lediglich einer zeitlichen Begrenzung bis 2014 unterliegt, unterstreicht die Sinnlosigkeit dieser Massnahme. Die Anwendung dieser Klausel würde den Schweizern einzig vorgaukeln, dass die Regierung im Bezug auf die Immigration aus EU Staaten schon die nötigen Schritte eingeleitet hat.
Dennoch sollte die Schweiz bei zukünftigen Verhandlungen mit der EU auf die Möglichkeit bestehen, von der Ventilklausel Gebrauch machen zu können. Da die EU bestrebt ist, die Anzahl Ihrer Mitgliedsstaaten zu erhöhen (Kroatien, Türkei und Serbien ), sollte sich die Schweiz die Option einer schnellen Reaktion auf allfällige Immigrationswellen offen halten.
Ja zur Ventilklausel
Kommentare von Lesern zum Artikel
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Heinz Mahler sagte May 2012 Nimmt mich auch wunder was hinter der plötzlichen Anwendung der Klausel steckt. Vermutlich haben die Clowns im BR begriffen das man als Schweizer nicht unbedingt in Berlin oder Paris arbeiten will und noch viel Zeit, Geld aufbringen will um mit Freunden/Familie in der Heimat zusammen sein zu können. Auch würde ich gerne mal wissen ob der Kanton St. Gallen noch zur Eidgenossenschaft oder zu Kosovo/Albanien zu zählen ist. Vor allem störend sind die Hürden in den nicht EU Länder um eine Niederlassung zu bekommen, jene Staatsangehörige aus dem nicht EU Ausland scheinen dagegen recht einfach zu einer Niederlassungsbewilligung zu kommen. Ich denke Schweizer Staatsangehörige werden stark benachteiligt, auch was die Sozialhilfe im Ausland an geht. Ausländer in der Schweiz bei der Sozialhife und IV übervertreten sind. |
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