Als die eidgenössische Räte im Jahr 2005 die Europaratskonvention gegen Korruption verabschiedeten, wähnten die Parlamentarier wie auch der damalige Justizminister Christoph Blocher die Schweiz punkto Korruptionsbekämpfung offenkundig auf der sicheren Seite, denn weder in der bundesrätlichen Botschaft noch im Parlament wurde darauf hingewiesen, dass sich durch die Überprüfung der Mitgliedstaaten Probleme für die Schweiz ergeben könnten. Gerade Blocher musste aber wissen, dass u. a. auch die Finanzierung seiner SVP überprüft werden würde …
Wenig später folgte dann die Ernüchterung. Durch den Beitritt zur Konvention wurde die Schweiz Mitglied der Staatengruppe gegen Korruption (Greco), welche die Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung durch Länderexamen überprüft. Bereits in ihrem Bericht vom Oktober 2011 kam die Greco zum Schluss, dass die Schweiz im Bereich der Parteienfinanzierung erhebliche Defizite aufweise und dass Handlungsbedarf bestehe.
"Der Gesamtbundesrat sieht in Sachen Parteienfinanzierung allerdings keinen Handlungsbedarf, wie er der Greco mitgeteilt hat. Er stellt sich auf den Standpunkt, dass sich die Situation in der Schweiz aufgrund des speziellen politischen Systems anders präsentiere als in anderen Ländern. (…)"
http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/risiken-nicht-gesehen-1.18077212
Dennoch wird die Schweiz der Greco in den nächsten Wochen einen Bericht über die getroffenen Massnahmen vorlegen müssen. Parlament und Bundesrat hätten also von den Parteien längstens die Offenlegung ihrer Finanzierung verlangen müssen. Man kann nicht eine Konvention unterschreiben und dann die Umsetzung blockieren. Sehen Sie das auch so? Begründen Sie bitte Ihre Meinung! Danke.
(Das ist kein "Chat", sondern ein "Blog". Ich aktualisiere alle meine Blogs über längere Zeit, wie es die Regeln über diese tagebuchähnliche Kommunikationsform vorsehen, und nehme natürlich auch gerne weiterführende Vorschläge PRO und KONTRA entgegen.)