Wieder wird ein Fall eines nigerianischen "Asyl"-Antragstellers publik, der sogar eine führende Rolle im Drogenhandel in der Schweiz eingenommen hat, & eine allzu naive Schweizerin als Mittel zum Zwecke dazu missbrauchte. Auch eine Art von Menschenhandel, den es hiermit einmal an den öffentlichen Pranger zu stellen gilt, und sei es nur als Prävention vor weiterem Missbrauch, was wohl aber auch schon zu viel Optimismus ist. "Asyl"-Drogendealer suchen angeblich Schutz vor Verfolgung & Tod, dabei bringen sie den Tod, in Form des Drogenhandels, aus rein egoistischen, materialistischen Beweggründen.
1. Nigerianer, zu 98.5 % Drogen-Dealer laut früherem Chef Migrationsamt,
haben ganz bestimmt mit Asyl rein gar nichts am Hut. Für die jahrelange Aufnahme und Verpflegung es den Gastgebern noch durch Drogen-Dealen so fies zu verdanken, ist meiner Meinung nach ausschliesslich eine grosse Unverschämtheit sondergleichen:
2. Als "Nigeria-Vincents" Asylantrag nach eineinhalb Jahren Beziehung abgelehnt und er ausgeschafft wurde, reiste "Fabienne M." nach Nigeria und heiratete ihn.
Wieder zu Hause mit ihrem Sonny-Boy war alles anders. Die psychischen Probleme von Vincent O., der unter Wahnvorstellungen und Depressionen leidet, machten sich bemerkbar. «Er hatte zwei Gesichter und manchmal kippte es innerhalb von Sekunden.» Er sei krankhaft eifersüchtig gewesen, habe sie ständig am Arbeitsplatz angerufen und sie zuletzt sogar zu Hause eingesperrt. Gleichzeitig verhielt sich der Schwarzafrikaner immer dubioser. «Er hatte mehrere Handys und manchmal plötzlich mehrere Tausend Franken in der Tasche», sagt M. Wenn sie ihn darauf ansprach, erzählte er, er bewahre die Sachen für einen Kollegen auf. Wenige Monate nach der Heirat trennten sich die beiden.
Kiloweise Kokain aus Holland
Mittlerweile ist klar: Vincent O., in der Dealerszene nur unter dem Decknamen «Abagana» bekannt, war ein wichtiger Mann in der nigerianischen Drogenmafia. Als «Leiter der Filiale Schweiz» bezeichnete ihn gestern das Baselbieter Strafgericht. Der heute 30-Jährige liess sich kiloweise Kokain aus Holland in die Schweiz liefern und verteilte dieses hier an die Dealer weiter.
Im Frühling 2011 erhielten die Baselbieter Drogenfahnder einen Tipp aus Zürich und starteten eine Handyüberwachung. Innert zweier Monate konnten so drei grössere Deals mit insgesamt rund neun Kilogramm Kokain nachgewiesen werden. Weitere sind wahrscheinlich. 2011 konnten ihn die Ermittler in flagranti bei der Drogenübergabe schnappen. Das Strafgericht verurteilte ihn deshalb gestern zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.
Potenzielle Ehefrauen vermittelt
Der Fall gibt einen Einblick in die Taktik der Nigeria-Connection. Dazu gehört auch das Vorgehen, sich durch die Heirat mit einer Schweizerin eine Aufenthaltsbewilligung zu verschaffen. Denn die Chance auf Asyl ist für Nigerianer nicht besonders hoch. «Dieses Vorgehen ist uns bekannt», bestätigt Viktor Roth, Leiter Drogenfahndung bei der Baselbieter Polizei. «Oftmals wird via Heirat mit einer Schweizerin der Aufenthalt in der Schweiz erst ermöglicht.» Meist kommt dann noch möglichst schnell ein Baby dazu.
Denn Kinder erhöhen die Chancen auf ein dauerhaftes Bleiberecht.
Vergleichbare Fälle in der Vergangenheit zeigen: Oft gibt es ein regelrechtes Single-Netzwerk der Kokainmafia. Potentielle Ehefrauen werden untereinander vermittelt. Das Bleiberecht eröffnet den Dealern ganz neue Möglichkeiten. So können sie sich eine feste Basis aufbauen, denn die Asylzentren eignen sich nicht sonderlich zur Aufbewahrung grösserer Mengen Drogen und Bargeld. Dazu haben die Männer neu die Möglichkeit, sich in ganz Europa frei zu bewegen und so im Zwischenhandel tätig zu werden. Von den krummen Geschäften ihrer Männer kriegen die Schweizer Ehefrauen dann meist wenig mit. Im schlimmsten Fall werden sie mit hineingezogen und zu Mittäterinnen gemacht.
Quellle;
http://bazonline.ch/basel/stadt/Die-afrikanischen-Dealer-und-ihre-Schweizer-Frauen/story/26121935
3. Die grosse Mehrheit der nigerianischen "Asyl"-Antragsteller betätigen sich in der Schweiz als kriminelle Drogen-Dealer.
Quellennachweis;
http://www.blick.ch/news/schweiz/so-schleust-nigerianischer-koks-dealer-landsleute-in-die-schweiz-id2124951.html
http://www.arcinfo.ch/fr/regions/canton-de-neuchatel/plus-de-50- trafiquants-africains-de-cocaine-interpelles-dans-le-canton-au- mois-de-mai-556-1199216
Das böse Spiel mit den Gefühle der Frauen in der der Schweiz, Stichwort; Bezness, das ist das „Geschäft mit heucheln von Gefühlen“, Mitleid erregen, und in der Folge die allzu naiven CH-Frauen wie Weihnachtsgänse finanziell ausnehmen:
http://www.1001geschichte.de/inhaltsverzeichnis-geschichten-3/
4. Kraft den Allgemeine Bestimmungen über die Menschenrechte handelt es sich beim Drogen-Handel um einen klaren Verstoss gegen Art. 4; "Niemand darf in Sklaverei & Leibeigenschaft gehalten werden. Sklaverei & Sklavenhandel sind in - A L L E N - ihren Formen verboten.
5. Missbrauch des Erwerbes des Schweizerpasses:
In der Konsequenz dieser praktischen Erfahrungen der missbräuchlichen Einbürgerung müsste das Parlament jetzt als konsequenz bei Einbürgerungen eine formelle Eheschliessung erst nach 5-8 Jahren Wartezeit (eheähnliches Zusammenleben) unbedingt verlangen, in Gesetzesform giessen. Damit könnten die allzu naiven Schweizerinnen etwas geschützt werden, und gleichzeitig mit Sicherheit die jahrelangen Sozialhilfekosten für die Drogen-Dealer, danach auch vermieden werden, denen man nicht habhaft wird.
6. ANWENDUNG DER DUBLIN & SCHENGEN VERTRÄGE; EINREISE ÜBER SICHEREN DRITTSTAAT, = RÜCKFÜHRUNG.
Sie Frau BR-Sommaruga sagten aber doch selber mit ihrer ungeschminkten Aeusserung das Gegenteil, nämlich was folgt;
"Jeder der will hat das Recht zu uns in die Schweiz zu kommen." Also Jeder darf immigrieren, da erstaunt es mich nicht mehr, dass alleine 2012 insgesamt 28'631 "Asyl"-Anträge gestellt wurden;
- + 27 % zum Vorjahr,
- Nigerianer nahmen um 21 % zu,
- Serbien keine Erhöhung,
- Marokko, Tunesien + 15 % & + 8 %,
somit kann keinesfalls von einem Erfolg durch BR-Sommaruga gesprochen werden, im Gegenteil. Serbien, Montenegro & Bosnien Herzogewina wurde kürzlich von Deutschland als sichere Drittstaaten anerkannt, womit diese dort keinen Ansylantrag mehr stellen dürfen resp. können. Warum ist dazu die Schweiz denn Heute immer noch nicht in der Lage, obwohl all diese Staaten schon lange eine Beitrittsgesuch bei der EU laufen haben,
also tatsächlich sichere Drittstaaten sind ?
7. Übel an der Wurzel packen.
Ich bin der Auffassung, dass das Übel an der Wurzel mit aller Schärfe des bestehenden Asylgesetzes jetzt endlich angepackt werden muss, für Migration lässt sich das Asylgesetz aber schwer weiterhin "a la Sommaruga" missbrauchen, dafür sind die Bestimmungen in Art. 52 Asyl-Gesetz zu eindeutig.
Die Wurzel des Übels bildet hier die Einreise der Leute, obwohl gemäss Art. 52 Abs. 2 AsylG kein Anrecht auf Asyl hat, wer über einen sicheren Drittstaat in die schweiz kommt. Also alle über Italien, Österreich, Deutschland, Frankreich, alles sichere Drittstaaten, das sind 98-99.5 %, was festzustellen in den Empfangsstellen doch ein Leichtes ist. Diese erhalten alle sofort Nichteintretens-Entscheide & werden innert 48 Stunden folglich dann an diese Staaten zurückgeführt. Einfach auf die Vertragseinhaltung von Dublin- & Schengen-Verträge pochen, da braucht es nicht mal Mut dazu, einfaches Pflichtbewusstsein genügt.
8. Warum wenden Sie Frau BR-Sommaruga denn trotzdem nicht endlich diese doch klaren Gesetzesregelungen über sichere Drittstaaten konsequent an?
2012 wären dies dann eben nur noch 1 % bis max. 2 % von 28'631 Antragstellern, also 286 bis max. 512 Asylantragsteller im Sinne des Asylgesetzes für die ganze Schweiz gewesen. Dies sind die echten Flüchtlingszahlen (ohne geduldete Wirtschafts- & Armutsimmigration), welche mit Sicherheit die grosse Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung so auch zu akzeptieren bereit wäre. Die Schweizer sind sehr tolerant und spendefreudige Menschen, man sollte also endlich aufhören mit diesen Verleumdungen. Warum wurde denn die Praxis der 60/70 Jahre nicht beibehalten und die Asylindustrie derart gewaltig auf einmal aufgebläht ?
Ich kann mir auch die Argumentation von Frau Habegger & Herr Küng hierzu bei Vimentis zu eigen machen; Alimentierung der eigenen Klientel (Anwälte, Soziologen ect.) diesen einen gut bezahlten, sichern Job besorgen, was die „Flüchtlingsliebe“ dann aber leider ins Gegenteil verkehren würde, was die Urheber eher in einem beschämenden Lichte stehen liesse. Den es ginge um ihren Eigennutz, nicht mal wirklichen, echten Flüchtlingen zu helfen.
Hier kommt mir spontan ein griechischer Philosoph in den Sinn, der dazu treffend sagte;
„Die Wahrheit ist immer dort zu finden, wo sie am wenigsten vermutet wird.“
Immerhin scheinen Sie Frau BR-Summaruga jetzt 2014 gewillt zu sein, diese Gesetzesbestimmungen besser anzuwenden, was schon einen kleinen Rückgang ergibt wie folgt;
Im April 2014 wurden in der Schweiz 1470 Asylgesuche eingereicht, rund 2 % weniger als im Vormonat (1493 Gesuche). Im Vergleich zum April 2013 entspricht dies einer Abnahme um 29 % (597 Gesuche weniger).
Im April 2014 gingen in der Schweiz 413 Gesuche von syrischen Staatsangehörigen ein, 40 mehr als im Vormonat (+11 %), und 261 Gesuche aus Eritrea (+52 %). Der markante Anstieg bei den eritreischen Gesuchen ist auf die zahlreichen Anlandungen in Süditalien im April zurückzuführen. Weitere wichtige Herkunftsländer sind Sri Lanka mit 74 Gesuchen (+28 %), Nigeria mit 59 Gesuchen (-15 %), Somalia mit 56 Gesuchen (-23 %) sowie China (+39 %), Gambia (+95 %) und Tunesien (-43 %) mit je 39 Gesuchen.
Von den 59 Gesuchen aus Nigeria sind jedoch noch mindestens 58 zuviel, denn die grosse Mehrzahl der Nigerianer sind erwiesemermassen schlimme Drogen-Dealer.
9. Aufnahme in einem sicheren Drittstaat.
Art. 52 AsylG stellt eine Ausschlussklausel dar, welche im Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge keine Parallele hat. Diese Klausel basiert auf dem Grundsatz, dass die Schweiz nicht gehalten ist, denjenigen Flüchtlingen Asyl zu gewähren, welche die Möglichkeit haben, in einem sicheren Drittstaat wirksamen Schutz vor Verfolgung zu erhalten. Somit erübrigen sich unter strikter Anwendung vom Dublin- & Schengen Verträgen die jahrelangen, für uns Steuerzahler schon rein finanziell sehr teuren, immer wieder mittels unentgeltlichem Anwalt weitergezogenem neg. Entscheide ins unermesslich Lächerliche. Diese Wirtschaftsimmigranten tanzen doch der Polizei & den Behörden ganz gewaltig auf deren Nase herum, lachen so nur insgeheim über sie, was für den Bürger unbegreiflich ist. Frau BR-Sommaruga rühmten sich mit gesteigerten Ausreisen, verheimlichen aber tunlichst, wieviel harte CHF dafür auch noch bezahlt wurden, an mehrheitlich Drogen-Dealer. Die Nigerianischen Drogen-Dealer lachen sich ja den Buckel voll, CHF 5913.00 bekommen sie, nach Kaufkraft x 21 = 124 173.00 kaufkraftmässig für jeden Nigerianer. Das ist keine Leistung des Bundesrates, jedoch eine grosse Dummheit, denn Nigeria hat zudem erwiesenermassen doch die grössten Ölvorkommen in Afrika, was die Schweiz nicht hat.
http://www.bf m.admin.ch/content/dam/data/migration/asyl_schutz_vor_verfolgun g/asylverfahren/handbuch_asylverfahren/handbuch_deutsch/kap_d_5 -0108.pdf