Mir stellt sich die Frage, wie nützlich eine Mindestlohn-Garantie für Arbeitnehmer zusätzlich zu den –Einzel ausgehandelten Verbandstarifen- tatsächlich noch ist und ob der Staat sich zwingend auch noch in diesem Bereich einmischen muss.
Die für die Kontrolle der Arbeitsbedingungen zuständigen Kreise, müssten bei einer Annahme eines Mindestlohnes für Angestellte sehr viel genauer kontrollieren müssen, ob der Gesetzestext ordnungsgemäss Umgesetzt ist/wird. Bereits jetzt sind die Kontrollen von Arbeitsvorschriften nur in Einzelfällen Kontrollierbar, denn vielerorts fehlt dafür schlichtweg das qualifizierte Personal. Müssten sie sich auch noch mit gesetzlichem Exekutivrecht um die Lohnkontrollen aller Unselbstständigen kümmern, würde der Aufwand noch einmal enorm steigen.
Aber das ist nur das kleinere Problem.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird die Annahme der Mindestlohn-Initiative, zwangsläufig für viele Selbstständige zum Verlust von Aufträgen führen. Manche werden mit ihren Arbeiten gebraucht und sind unverzichtbar, keine Frage. Sie würden profitieren. Für (zu)viele andere, die aufgrund der dann gesetzlich festgelegten überhöhten Lohnkosten Aufträge verlieren, könne man nichts tun! Da wird „der Markt den Markt sozusagen bereinigen, und die Leute müssen sich im Zweifel etwas anderes suchen“. Es stellen sich daher die nicht unerheblichen Fragen:
a) Was und vor allem wo, soll ein bisher Selbstständig Kleinerwerbender (KMU) überhaupt noch was finden?
b) Was nützt eine Mindestlohngarantie, wenn ihn schlussendlich kaum einer bekommt?
c) Wird in naher Zukunft das Sozialamt das bisherige RAV ersetzen müssen?
Viele meiner Kollegen aus der Gilde der Selbstständigerwerbenden, sind überzeugt, dass Sie in Zukunft weder Lehrlinge Ausbilden noch Angestellte haben werden können.