Abstimmung vom 18.05.2014: Volksinitiative: „Für den Schutz fairer Löhne“ – Mindestlohninitiative
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Ziele der Vorlage
Alle Arbeitnehmenden sollen mindestens so viel verdienen, dass ihr Lohn existenzsichernd ist und sie davon anständig leben können.
Was wird geändert?
Durch die Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze von 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken pro Monat wird ein Mindestlohn festgelegt, der für sämtliche Branchen verbindlich ist. Gesamtarbeitsverträge, die einen Mindestlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn vorsehen, sind von der Initiative nicht betroffen. Direkt betroffen von der Initiative sind 330 000 Arbeitnehmende oder 9 Prozent aller Erwerbstätigen. Viele davon sind in Branchen wie dem Detailhandel oder dem Gastgewerbe tätig.
Argumente dafür
- Es ist unfair, dass Personen Vollzeit arbeiten und trotzdem zu wenig verdienen, um die eigene Existenz sichern und anständig leben zu können. Mit einem Mindestlohn könnten viele von ihnen auf Sozialhilfe verzichten, was die Sozialwerke entlastet.
- Ein gesetzlicher Mindestlohn ist ein wirksames Instrument dagegen, dass Löhne durch günstigere Arbeitskräfte aus dem Ausland unter das ortsübliche Niveau gedrückt werden.
- Ein Mindestlohn steigert die Kaufkraft und somit auch den Konsum.
Argumente dagegen
- Die Initiative schadet gerade denjenigen, denen sie nützen soll. Ein Mindestlohn lässt die Lohnkosten steigen, dies bedroht Arbeitsplätze. Ein tieferer Lohn ist der Arbeitslosigkeit vorzuziehen.
- Steigende Lohnkosten führen auch zu höheren Preisen. Die Initiative schadet der Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Unternehmen und insbesondere der Exportindustrie.
- Das bisherige System der Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite funktioniert sehr gut.
Ein 'Ja' empfehlen: SP, Grüne
Ein 'Nein' empfehlen: Bundesrat und Parlament, CVP, glp, BDP, FDP, SVP
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