Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“
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Ziele der Vorlage
Die Initiative möchte, dass Esswaren und alkoholfreie Getränke in Restaurants statt mit 8%, mit dem reduzierten Satz zu 2.5% besteuert werden.
Was wird geändert
Mit der Annahme wird in der Verfassung festgehalten werden, dass Esswaren und alkoholfreie Getränke in Restaurants mit demselben Mehrwertsteuersatz besteuert werden, welche für den Detailhandel, Take-Away-Stände und Lieferserviceunternehmen gelten.
Argumente dafür
- Der Gast zahlt im Restaurant für Esswaren und alkoholfreie Getränke mehr Steuern, als bei Detailhändlern, Take-Away-Ständen und Lieferserviceunternehmen.
- Die Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes für Esswaren und Getränke in Restaurants stärkt die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche.
- Die mit der Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes sinkenden Preise in Restaurants fördern den Konsum durch Touristen, welcher unter dem starken Franken leidet.
Argumente dagegen
- Die fehlenden Einnahmen von ca. 750 Millionen Franken müssen durch Steuererhöhungen oder Einsparungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden.
- Von einer Senkung der Mehrwertsteuer auf den reduzierten Satz profitieren vor allem Personen, die sich in guten wirtschaftlichen Verhältnissen befinden.
- Ein höherer Mehrwertsteuersatz in Restaurants ist gerechtfertigt, weil man in einem Restaurant nebst dem Menu auch Dienstleistungen bezieht - die Bedienung, das Ambiente oder die Toilette.
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Blogs / Meinungen
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Die Konsumation im Restaurant soll gleich besteuert werden wie die Nahrungsmittel >>>Initiative „Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“ / September 2014

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