Lexikon: Tripartite Kommission
Die Tripartite Kommission setzt sich zusammen aus je einem Vertreter vom Staat, von den Arbeitgebern und von den Arbeitnehmern. Mit Inkrafttreten der flankierenden Massnahmen zum Personfreizügigkeitsabkommen mit der EU wurde in jedem Kanton eine solche Kommission gebildet. Diese achtet darauf, dass auch EU-Bürger schweizerische Löhne und Arbeitsbedingungenerhalten und es somit zu keinem so genannten Lohndumping kommt. Stellt die Kommission wiederholt einen Missbrauch fest, so kann sie einen Gesamtarbeitsvertrag vereinfacht allgemeingültig erklären.
Weblinks / Quellen
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Artikel wurde am 30.12.2011 aktualisiert
Vimentis Publikation zum Thema
- Die Europäische Union (EU) vom 22.06.2012