Lexikon: Öffentliche Abgabe
In der Schweiz sind die öffentlichen Abgaben die wichtigste Form der Leistungen (öffentliche Lasten), welche Bund, Kantone und Gemeinden von den ihrer Hoheitsgewalt unterworfenen Personen erheben. Leistet eine Person eine öffentliche Abgabe, so liefert sie Geld an das betreffende Gemeinwesen ab.
Es gibt zwei Arten von öffentlichen Abgaben: die Kausalabgabe und die Steuer (für konkrete Beispiele und Erklärungen siehe unter diese beiden Begriffen). Um zu bestimmen, ob eine Kausalabgabe oder eine Steuer vorliegt, muss man prüfen, ob die Person durch zahlen der Abgabe eine zurechenbare Leistung des Gemeinwesens erhält. Wenn ja, dann liegt eine Kausalabgabe vor, sonst eine Steuer. Eine Steuer ist also eine Abgabe, bei der man keine direkte Gegenleistung des Staates erhält.
Es gibt zwei Arten von öffentlichen Abgaben: die Kausalabgabe und die Steuer (für konkrete Beispiele und Erklärungen siehe unter diese beiden Begriffen). Um zu bestimmen, ob eine Kausalabgabe oder eine Steuer vorliegt, muss man prüfen, ob die Person durch zahlen der Abgabe eine zurechenbare Leistung des Gemeinwesens erhält. Wenn ja, dann liegt eine Kausalabgabe vor, sonst eine Steuer. Eine Steuer ist also eine Abgabe, bei der man keine direkte Gegenleistung des Staates erhält.
Siehe auch
Weblinks / Quellen
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Artikel wurde am 25.05.2013 aktualisiert
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- Wirtschaft und Umwelt vom 05.12.2012