Lexikon: Mutterschaftsversicherung
Seit dem 1. Juli 2005 existiert in der Schweiz eine Mutterschaftsversicherung. Diese Versicherung wurde durch eine Änderung in der Erwerbsersatzordnung am 26. September 2006 von der Bevölkerung in einer Volksabstimmung angenommen. Selbständigerwerbende und angestellte Frauen haben seither Anspruch auf einen Erwerbsersatz bei Niederkunft ihres Kindes.
Gesetzlich ist die Mutterschaftsentschädigung im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (insbesondere Art. 16b EOG) verankert.
Die Mutter erhält 80% der Entlöhnung, welches sie durchschnittlich vor Geburt des Kindes erhalten hat. Die maximale Entschädigung pro Tag beträgt CHF 172.- beziehungsweise CHF 5'160.-/Monat. Die Entschädigung beginnt ab dem Tag der Geburt des Kindes und dauert maximal 14 Wochen an. Falls die Frau ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt, erlischt die finanzielle Entschädigung. Die Mutterschaftsentschädigung kann bis zu fünf Jahren nach Ablauf der Entschädigungsdauer geltend gemacht werden. Sie muss von Angestellten beim Arbeitgeber geltend gemacht werden, Selbständige müssen die Entschädigung direkt über die AHV-Ausgleichskasse geltend machen.
Gesetzlich ist die Mutterschaftsentschädigung im Bundesgesetz über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (insbesondere Art. 16b EOG) verankert.
Die Mutter erhält 80% der Entlöhnung, welches sie durchschnittlich vor Geburt des Kindes erhalten hat. Die maximale Entschädigung pro Tag beträgt CHF 172.- beziehungsweise CHF 5'160.-/Monat. Die Entschädigung beginnt ab dem Tag der Geburt des Kindes und dauert maximal 14 Wochen an. Falls die Frau ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt, erlischt die finanzielle Entschädigung. Die Mutterschaftsentschädigung kann bis zu fünf Jahren nach Ablauf der Entschädigungsdauer geltend gemacht werden. Sie muss von Angestellten beim Arbeitgeber geltend gemacht werden, Selbständige müssen die Entschädigung direkt über die AHV-Ausgleichskasse geltend machen.
Siehe auch
Weblinks / Quellen
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Artikel wurde am 30.12.2011 aktualisiert
Vimentis Publikationen zum Thema
- Die Zukunft der AHV vom 05.12.2010
- Herausforderungen im Schweizer Sozialsystem: AHV und IV vom 02.12.2008
- Herausforderungen der Altersvorsorge in der Schweiz vom 20.06.2007
- Sozialsysteme und Armut in der Schweiz vom 24.09.2004